KOMPETENZ
RETTET LEBEN
>
Apotheken sind bei der Präsenta-
tion ihres Angebots zur Einhaltung
der Preisangabenverordnung
(PAngV) verpflichtet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu
in der jüngeren Vergangenheit eine inte-
ressante Entscheidung getroffen, die auch
für Apotheken von besonderer Bedeutung
ist: Der BGH entschied, dass die reine Prä-
sentation einer Ware im Schaufenster
ohne Angabe des Preises aufgrund des
reinen Präsentationscharakters noch kein
Angebot im Sinne der PAngV darstelle und
somit keine Pflicht zu einer Preisangabe
bestehe.
Näheres zu dieser Entscheidung so-
wie zu den Vorgaben der PAngV allgemein
können Sie einem Artikel entnehmen, der
unter
www.akwl.de(Mitgliederbereich)
Infos Pharmazie, Recht und Politik > Rat-
geber Recht > Recht von A-Z unter dem
Stichwort „Preisangabenverordnung“ ver-
öffentlicht ist. <
Explosive
Grundstoffe
Flyer zur Überwachung
in dieser Ausgabe
>
Unser Flyer mit Hinweisen zur Chemi-
kalienabgabe (Explosivgrundstoff-Moni-
toring) wurde vom Bundeskriminalamt in
Zusammenarbeit mit den Landeskriminal-
ämtern überarbeitet und vom Bundesmi-
nisterium des Innern aktualisiert zur Ver-
fügung gestellt. Die Aktualisierung war
insbesondere deshalb erforderlich, weil
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
um die nun ebenfalls zu überwachenden
Stoffe Aluminiumpulver, Magnesiumpul-
ver und Magnesiumnitrathexahydrat er-
weitert wurde.
Eine verdächtige Transaktion sowie
erhebliches Abhandenkommen und Dieb-
stahl von Explosivstoffen muss unverzüg-
lich dem zuständigen LKA gemeldet wer-
den. Der Flyer enthält Verdachtskriterien
und Handlungsempfehlungen zum Explo-
sivgrundstoff-Monitoring sowie die Kon-
taktdaten der zuständigen Landeskrimi-
nalämter. <
Den Flyer finden Sie
in dieser Ausgabe des
Mitteilungsblatts
und im passwortge-
schützten Mitglieder-
bereich unserer
Website unter Infos
Pharmazie, Recht
und Politik > Viel gefragt > Viel gefragt:
Gefahrstoffe > Verdacht auf illegale
Herstellung von Explosivstoffen.
Aufgrund der sensiblen Thematik
wird besonders darum gebeten, von einer
weiteren Veröffentlichung im Internet
oder gar einer Weitergabe an Dritte
abzusehen.
WWW.AKWL.DEVerbot der Weitergabe von
Zahlungsmittelentgelten
Wettbewerbszentrale weist auf Neuregelung hin
>
Aufgrund von bei der Wettbe-
werbszentrale eingegangenen
Beschwerden gegen Apotheken hat
die Wettbewerbszentrale auf
folgende Neuregelung hingewie-
sen:
Seit dem 13. Januar 2018 ist es Händlern
verboten, von Verbrauchern für beson-
ders gängige bargeldlose Zahlungsmittel
(Kreditkarten, Überweisungen, Lastschrif-
ten, aber auch Zahlungen über Anbieter
wie z. B. „paypal“) zusätzliche Zahlungs-
entgelte zu verlangen, wenn Waren ge-
kauft oder Dienstleistungen bezahlt wer-
den.
Es ist damit nicht mehr möglich, et-
waige Mehrkosten, die durch das Anbie-
ten solcher Zahlungsformen entstehen,
an den Verbraucher weiterzugeben. Der
Verbraucher soll hierdurch vor unerwarte-
ten Entgeltforderungen geschützt wer-
den. Gerade imOnlinehandel ist diese Pra-
xis verbreitet.
Wir bitten um Beachtung. Andernfalls
können wettbewerbsrechtliche Abmah-
nungen von Mitbewerbern oder ein Ein-
schreiten der Wettbewerbszentrale dro-
hen. <
Preisauszeichnung
im Schaufenster
Neues zur Preisangabenverordnung
Alle Informationen zu
diesem und vielen an-
deren Themen finden
Sie im internen Bereich
auf unserer Website.
Infos Pharmazie, Recht
und Politik > Ratgeber
Recht > Recht von A - Z.
WWW.AKWL.DEMITGLIEDERBEREICH
RECHT / APOTHEKENBETRIEB
10
/ AKWL
Mitteilungs
blatt
01-2018