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Page Background www.apotheker-ohne-grenzen.de

KOMPETENZ

RETTET LEBEN

>

Apotheken sind bei der Präsenta-

tion ihres Angebots zur Einhaltung

der Preisangabenverordnung

(PAngV) verpflichtet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu

in der jüngeren Vergangenheit eine inte-

ressante Entscheidung getroffen, die auch

für Apotheken von besonderer Bedeutung

ist: Der BGH entschied, dass die reine Prä-

sentation einer Ware im Schaufenster

ohne Angabe des Preises aufgrund des

reinen Präsentationscharakters noch kein

Angebot im Sinne der PAngV darstelle und

somit keine Pflicht zu einer Preisangabe

bestehe.

Näheres zu dieser Entscheidung so-

wie zu den Vorgaben der PAngV allgemein

können Sie einem Artikel entnehmen, der

unter

www.akwl.de

(Mitgliederbereich)

Infos Pharmazie, Recht und Politik > Rat-

geber Recht > Recht von A-Z unter dem

Stichwort „Preisangabenverordnung“ ver-

öffentlicht ist. <

Explosive

Grundstoffe

Flyer zur Überwachung

in dieser Ausgabe

>

Unser Flyer mit Hinweisen zur Chemi-

kalienabgabe (Explosivgrundstoff-Moni-

toring) wurde vom Bundeskriminalamt in

Zusammenarbeit mit den Landeskriminal-

ämtern überarbeitet und vom Bundesmi-

nisterium des Innern aktualisiert zur Ver-

fügung gestellt. Die Aktualisierung war

insbesondere deshalb erforderlich, weil

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 98/2013

um die nun ebenfalls zu überwachenden

Stoffe Aluminiumpulver, Magnesiumpul-

ver und Magnesiumnitrathexahydrat er-

weitert wurde.

Eine verdächtige Transaktion sowie

erhebliches Abhandenkommen und Dieb-

stahl von Explosivstoffen muss unverzüg-

lich dem zuständigen LKA gemeldet wer-

den. Der Flyer enthält Verdachtskriterien

und Handlungsempfehlungen zum Explo-

sivgrundstoff-Monitoring sowie die Kon-

taktdaten der zuständigen Landeskrimi-

nalämter. <

Den Flyer finden Sie

in dieser Ausgabe des

Mitteilungsblatts

und im passwortge-

schützten Mitglieder-

bereich unserer

Website unter Infos

Pharmazie, Recht

und Politik > Viel gefragt > Viel gefragt:

Gefahrstoffe > Verdacht auf illegale

Herstellung von Explosivstoffen.

Aufgrund der sensiblen Thematik

wird besonders darum gebeten, von einer

weiteren Veröffentlichung im Internet

oder gar einer Weitergabe an Dritte

abzusehen.

WWW.AKWL.DE

Verbot der Weitergabe von

Zahlungsmittelentgelten

Wettbewerbszentrale weist auf Neuregelung hin

>

Aufgrund von bei der Wettbe-

werbszentrale eingegangenen

Beschwerden gegen Apotheken hat

die Wettbewerbszentrale auf

folgende Neuregelung hingewie-

sen:

Seit dem 13. Januar 2018 ist es Händlern

verboten, von Verbrauchern für beson-

ders gängige bargeldlose Zahlungsmittel

(Kreditkarten, Überweisungen, Lastschrif-

ten, aber auch Zahlungen über Anbieter

wie z. B. „paypal“) zusätzliche Zahlungs-

entgelte zu verlangen, wenn Waren ge-

kauft oder Dienstleistungen bezahlt wer-

den.

Es ist damit nicht mehr möglich, et-

waige Mehrkosten, die durch das Anbie-

ten solcher Zahlungsformen entstehen,

an den Verbraucher weiterzugeben. Der

Verbraucher soll hierdurch vor unerwarte-

ten Entgeltforderungen geschützt wer-

den. Gerade imOnlinehandel ist diese Pra-

xis verbreitet.

Wir bitten um Beachtung. Andernfalls

können wettbewerbsrechtliche Abmah-

nungen von Mitbewerbern oder ein Ein-

schreiten der Wettbewerbszentrale dro-

hen. <

Preisauszeichnung

im Schaufenster

Neues zur Preisangabenverordnung

Alle Informationen zu

diesem und vielen an-

deren Themen finden

Sie im internen Bereich

auf unserer Website.

Infos Pharmazie, Recht

und Politik > Ratgeber

Recht > Recht von A - Z.

WWW.AKWL.DE

MITGLIEDERBEREICH

RECHT / APOTHEKENBETRIEB

10

/ AKWL

Mitteilungs

blatt

01-2018