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5. Nach § 5 wird folgender § 6 neu eingefügt:

„§ 6 Überwachung

(1) Zertifizierungsrelevante Veränderungen, insbesonde-

re Umzug in neue Räume, Wechsel des Inhabers der

Apothekenbetriebserlaubnis oder die Einführung neuer

Kernleistungen, wie z.B. der Zytostatikaherstellung, sind

spätestens drei Monate nach Eintreten in das Qualitäts-

managementsystem zu integrieren und der Zertifizie-

rungsstelle zusammen mit der entsprechenden Qualitäts-

dokumentation mitzuteilen.

(2) Die Apotheke, die das Qualitätszertifikat der Apotheker-

kammer Westfalen-Lippe führt, hat entsprechend § 5 Abs.

3 Nr. 2 und 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Zertifizierungsstelle

mindestens einmal jährlich die Ergebnisse des internen

Audits, der Managementbewertung und der externen

Überprüfungen zur Verfügung zu stellen.

(3) Ergeben sich berechtigte Zweifel, dass die Apotheke die

Voraussetzungen für die Zertifizierung gemäß § 4 erfüllt,

kann die Zertifizierungsstelle ein für die Apotheke kosten-

pflichtiges Nachaudit in der Apotheke veranlassen.“

6. Der bisherige § 6 wird § 7 und wie folgt geändert:

a) Inder ÜberschriftwirddasWort „Rechtsmittel“ gestrichen.

b) In Absatz 1 wird nach „§ 5 Abs. 3“ der Text „Nrn. 2 und 3“

eingefügt.

c) Der Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„(2) Das Zertifikat kann widerrufen werden, wenn nach-

träglich eine der Anforderungen des 4 Abs. 1 Nr. 1 und Nr.

4 sowie Abs. 3, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 2 und

3, weggefallen ist, insbesondere, wenn die Vorgaben

der Richtlinie der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

zur Erstellung der Qualitätsmanagementdokumenta-

tion in der zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zer-

tifizierung geltenden Fassung in der Apotheke nicht

umgesetzt werden oder wenn die Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter der Apotheke nicht oder ungenügend

über die Regelungen des Qualitätsmanagementsys-

tems informiert sind.“

7.

Der bisherige § 7 wird § 8 und wie folgt geändert:

In Satz 1 werden nach dem Wort „Zertifizierungsver-

fahren“ die Wörter „und ggf. erforderliche Nachaudits“

eingefügt.

8. Die Anlage 1 wird ersatzlos gestrichen.

Artikel II

Diese Änderung der Satzung für das Qualitätsmanagement-

system der Apothekerkammer Westfalen-Lippe für Apotheken

tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt

für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Ausgefertigt:

Münster, den 21. Juni 2016

Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Gabriele Regina Overwiening

Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Anmerkung:

Nach Mitteilung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation,

Pflege und Alter (MGEPA) werden zukünftig nur noch Satzungen

durch die Aufsichtsbehörde genehmigt, die ausdrücklich in § 23

Abs. 2 des Heilberufsgesetzes genannt und daher einer Geneh-

migung durch die Aufsichtsbehörde bedürfen. Hierzu zählt die

QM-Satzung nicht, sodass die von der Kammerversammlung am

8. Juni 2016 beschlossene Satzungsänderung nicht der Genehmi-

gung durch die Aufsichtsbehörde bedarf.

Damit ist die Änderung der QM-Satzung vom 8. Juni 2016 – da

nicht genehmigungspflichtig – nicht im Ministerialblatt für das

Land Nordrhein-Westfalen, sondern gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2

der Hauptsatzung im Mitteilungsblatt der Apothekerkammer

sowie in der Pharmazeutischen Zeitung zu veröffentlichen. Die

Satzungsänderung tritt am Folgetagtage der dortigen Veröffent-

lichung in Kraft. <

Zur erfolgreichen Zertifizierung bzw. Rezertifizierung der

Apotheke gratulieren wir folgenden Teams:

ERSTZERTIFIZIERUNG

Niederwall-Apotheke, Bielefeld (Inhaber Dietmar Becker)

St. Georg-Apotheke, Schmallenberg (Inhaber Friedrich Hömberg)

REZERTIFIZIERUNG

Westentor-Apotheke, Kamen (Inhaberin Heike Steen)

Heide-Apotheke, Menden (Inhaber Dr. Horst-Lothar Müller)

Kompass-Apotheke, Bochum (Inhaber: Friedmann Ahlmeyer)

Ambrosius-Apotheke, Ostbevern (Inhaber: Matthias Bröker)

Filialverbund Vital-Apotheke, Liborius-Apotheke, Mühlen-Apotheke,

Beverungen (Inhaber: Thomas Rochell)

Engelbert-Apotheke, Bochum (Inhaber: Werner Henkel)

Glocken-Apotheke, Bottrop (Inhaber: Jörg Nolten)

Adler-Apotheke, Coesfeld (Inhaber: Winfried Schürmann)

Zentral-Apotheke des KH Mörsenbroich Rath GmbH, Düsseldorf

(Leiter: Dr. Gery Schmitz)

Stern-Apotheke, Lübbecke (Inhaberin: Friederike Schuster)

Wir gratulieren!

QMS

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/ AKWL

Mitteilungs

blatt

03-2016