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Das E-Health-Gesetz schreibt vor,

dass ab dem 1. Oktober 2016 alle

Patientinnen und Patienten mit

drei und mehr regelmäßig ein-

zunehmenden Arzneimitteln

Anspruch auf einen Medikations-

plan haben (siehe auch den Beitrag

auf Seite 11).

In diesen Medikationsplan sind laut Ge-

setzentwurf alle Arzneimittel mit ent-

sprechenden Anwendungshinweisen auf-

zunehmen, welche im Einzelfall verordnet

wurden und werden. Ebenfalls aufzuneh-

men sind alle OTC-Arzneimittel. Schon

allein diese Forderung bedingt die Not-

wendigkeit, die einzelnen am Medikati-

onsprozess beteiligten Versorgungssekto-

ren und Akteure und Akteurinnen stärker

als bisher miteinander zu verzahnen.

Im Projektvorhaben „Medikationsplan

PLUS“ ist es vorgesehen, auf Basis der ak-

tuellen Version 2.0 des bundeseinheitli-

chen Medikationsplanes Optimierungspo-

tentiale (z. B. Lesbarkeit, Verständlichkeit,

Praktikabilität) aus Sicht der Patientinnen

und Patienten sowie der Leistungsanbie-

ter (niedergelassene Ärztinnen und Ärz-

te, Apothekerinnen und Apotheker) zu

identifizieren und in einer angepassten

Version und Spezifikation umzusetzen.

Im Rahmen der Spezifikation und Imple-

mentierung werden hierbei gezielt defi-

nierte semantische Bezugssysteme (z. B.

Klassifikationen, Terminologien) sowie

Daten- und Übertragungsstandards für

den „Medikationsplan PLUS“ festgelegt.

Die Überführung des papiergebundenen

Medikationsplanes in eine elektronische

Version ist eine wesentliche Aufgaben-

stellung im geplanten Vorhaben.

Für den bundeseinheitlichen Medikati-

onsplan wurden im Rahmen der Aktions-

pläne AMTS inhaltliche Anforderungen

für Patientinnen und Patienten definiert.

Diese Anforderungen wurden in eine

Spezifikation aufgenommen. Das Pro-

jekt „Medikationsplan PLUS“ möchte eine

Reihe von bisher nicht gelösten Problem-

stellungen im Kontext des Einsatzes von

Medikationsplänen angehen. So ist die

gegenwärtige Version des Medikations-

planes – insbesondere aufgrund des Ver-

zichts auf die Festlegung einheitlicher se-

mantischer Bezugssysteme – nicht dazu

geeignet, die gewünschten Verbesserun-

gen im Bereich der AMTS zu erreichen.

Im Projekt sollen die wesentlichen

Schwachstellen der aktuellen Version des

Medikationsplanes gezielt adressiert und

beseitigt werden. So dient der Einsatz

einheitlicher semantischer Bezugsyste-

me (Terminologien, Klassifikationen) der

Sicherstellung einer fehlerfreien Inter-

pretation der in Medikationsplänen ent-

haltenen Informationen durch die am

Medikationsprozess beteiligten Akteure

(niedergelassene Ärztinnen und Ärzte,

Apothekerinnen und Apotheker, etc.). Das

Risiko für Fehlinterpretationen und dar-

auf basierenden fehlerhaften therapeuti-

schen Entscheidungen wird so minimiert.

Bei dem Projekt „Medikationsplan

PLUS“ handelt es sich um ein Förderpro-

jekt im Rahmen des Leitmarktwettbe-

werbs Gesundheit.NRW. Die Laufzeit des

Projektes beträgt 36Monate (15.03.2016 –

14.03.2019). Projektregionen sind Düren

und Bochum. Das Projektkonsortium bil-

den die Hochschule Niederrhein, die Com-

puGroup Medical, die Duria eG, sowie die

ADV Apotheken Datenverarbeitung.

Die AKWL begleitet mit dem für die

Telematik zuständigen Geschäftsbereich

Kommunikation, IT & Neue Medien als

assoziierter Partner (ebenso die Apothe-

kerkammer Nordrhein) das Projekt. Sie ist

damit informatorisch und beratend in das

Projekt eingebunden, ohne dass sie finan-

zielle Verpflichtungen oder Risiken im Pro-

jektvorhaben übernimmt. <

Projekt „Medikationsplan PLUS“

AKWL beteiligt sich als assoziierter Partner

Impressum

Mitteilungsblatt der

Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Ausgabe 03/2016

Herausgeber

Apothekerkammer Westfalen-Lippe,

Bismarckallee 25, 48151 Münster,

Tel: 0251 520050, Fax: 0251 521650,

E-Mail:

info@akwl.de

,

Internet:

www.akwl.de

Redaktion

Michael Schmitz (V. i. S. d. P.),

Dr. Andreas Walter

Layout

Petra Wiedorn, Michael Schmit

z

Mitarbeiter/innen an dieser Ausgabe

Klaus Bisping, Imke Düdder, Wolfgang

Erdmann, Bernhard Hielscher, Carolin

Kampruwen, Stefan Lammers, Dr. Sylvia

Prinz, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe,

Sebastian Sokolowski, Dr. Andreas Walter

Das Mitteilungsblatt (MB) der Apothe-

kerkammer Westfalen-Lippe erscheint

regelmäßig circa alle zwei Monate. Der Re-

daktionsschluss für das MB 4/2016 ist der

6. Oktober 2016. Bei zwei Ausgaben

handelt es sich um Online-Ausgaben, die

ausschließlich imMitgliederbereich unse-

rer Website (

www.akwl.de

) unter Service

und Aktuelles erscheinen. Der Bezugspreis

ist für die Mitglieder der Apothekerkam-

mer Westfalen-Lippe im Kammerbeitrag

enthalten.

Auflage

7.500 Exemplare

Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit

schriftlicher Genehmigung des Herausge-

bers. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem

Papier.

Bildernachweise

S. 1, 4 – 8, 10, 23: akwl © Sebastian

Sokolowski

S. 2: ABDA

S. 9, 36: akwl © Petra Wiedorn

S. 21: Christer Rimmler / Martina Liebich

IT UND NEUE MEDIEN

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/ AKWL

Mitteilungs

blatt

03-2016