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Das E-Health-Gesetz schreibt vor,
dass ab dem 1. Oktober 2016 alle
Patientinnen und Patienten mit
drei und mehr regelmäßig ein-
zunehmenden Arzneimitteln
Anspruch auf einen Medikations-
plan haben (siehe auch den Beitrag
auf Seite 11).
In diesen Medikationsplan sind laut Ge-
setzentwurf alle Arzneimittel mit ent-
sprechenden Anwendungshinweisen auf-
zunehmen, welche im Einzelfall verordnet
wurden und werden. Ebenfalls aufzuneh-
men sind alle OTC-Arzneimittel. Schon
allein diese Forderung bedingt die Not-
wendigkeit, die einzelnen am Medikati-
onsprozess beteiligten Versorgungssekto-
ren und Akteure und Akteurinnen stärker
als bisher miteinander zu verzahnen.
Im Projektvorhaben „Medikationsplan
PLUS“ ist es vorgesehen, auf Basis der ak-
tuellen Version 2.0 des bundeseinheitli-
chen Medikationsplanes Optimierungspo-
tentiale (z. B. Lesbarkeit, Verständlichkeit,
Praktikabilität) aus Sicht der Patientinnen
und Patienten sowie der Leistungsanbie-
ter (niedergelassene Ärztinnen und Ärz-
te, Apothekerinnen und Apotheker) zu
identifizieren und in einer angepassten
Version und Spezifikation umzusetzen.
Im Rahmen der Spezifikation und Imple-
mentierung werden hierbei gezielt defi-
nierte semantische Bezugssysteme (z. B.
Klassifikationen, Terminologien) sowie
Daten- und Übertragungsstandards für
den „Medikationsplan PLUS“ festgelegt.
Die Überführung des papiergebundenen
Medikationsplanes in eine elektronische
Version ist eine wesentliche Aufgaben-
stellung im geplanten Vorhaben.
Für den bundeseinheitlichen Medikati-
onsplan wurden im Rahmen der Aktions-
pläne AMTS inhaltliche Anforderungen
für Patientinnen und Patienten definiert.
Diese Anforderungen wurden in eine
Spezifikation aufgenommen. Das Pro-
jekt „Medikationsplan PLUS“ möchte eine
Reihe von bisher nicht gelösten Problem-
stellungen im Kontext des Einsatzes von
Medikationsplänen angehen. So ist die
gegenwärtige Version des Medikations-
planes – insbesondere aufgrund des Ver-
zichts auf die Festlegung einheitlicher se-
mantischer Bezugssysteme – nicht dazu
geeignet, die gewünschten Verbesserun-
gen im Bereich der AMTS zu erreichen.
Im Projekt sollen die wesentlichen
Schwachstellen der aktuellen Version des
Medikationsplanes gezielt adressiert und
beseitigt werden. So dient der Einsatz
einheitlicher semantischer Bezugsyste-
me (Terminologien, Klassifikationen) der
Sicherstellung einer fehlerfreien Inter-
pretation der in Medikationsplänen ent-
haltenen Informationen durch die am
Medikationsprozess beteiligten Akteure
(niedergelassene Ärztinnen und Ärzte,
Apothekerinnen und Apotheker, etc.). Das
Risiko für Fehlinterpretationen und dar-
auf basierenden fehlerhaften therapeuti-
schen Entscheidungen wird so minimiert.
Bei dem Projekt „Medikationsplan
PLUS“ handelt es sich um ein Förderpro-
jekt im Rahmen des Leitmarktwettbe-
werbs Gesundheit.NRW. Die Laufzeit des
Projektes beträgt 36Monate (15.03.2016 –
14.03.2019). Projektregionen sind Düren
und Bochum. Das Projektkonsortium bil-
den die Hochschule Niederrhein, die Com-
puGroup Medical, die Duria eG, sowie die
ADV Apotheken Datenverarbeitung.
Die AKWL begleitet mit dem für die
Telematik zuständigen Geschäftsbereich
Kommunikation, IT & Neue Medien als
assoziierter Partner (ebenso die Apothe-
kerkammer Nordrhein) das Projekt. Sie ist
damit informatorisch und beratend in das
Projekt eingebunden, ohne dass sie finan-
zielle Verpflichtungen oder Risiken im Pro-
jektvorhaben übernimmt. <
Projekt „Medikationsplan PLUS“
AKWL beteiligt sich als assoziierter Partner
Impressum
Mitteilungsblatt der
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Ausgabe 03/2016
Herausgeber
Apothekerkammer Westfalen-Lippe,
Bismarckallee 25, 48151 Münster,
Tel: 0251 520050, Fax: 0251 521650,
E-Mail:
info@akwl.de,
Internet:
www.akwl.deRedaktion
Michael Schmitz (V. i. S. d. P.),
Dr. Andreas Walter
Layout
Petra Wiedorn, Michael Schmit
z
Mitarbeiter/innen an dieser Ausgabe
Klaus Bisping, Imke Düdder, Wolfgang
Erdmann, Bernhard Hielscher, Carolin
Kampruwen, Stefan Lammers, Dr. Sylvia
Prinz, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe,
Sebastian Sokolowski, Dr. Andreas Walter
Das Mitteilungsblatt (MB) der Apothe-
kerkammer Westfalen-Lippe erscheint
regelmäßig circa alle zwei Monate. Der Re-
daktionsschluss für das MB 4/2016 ist der
6. Oktober 2016. Bei zwei Ausgaben
handelt es sich um Online-Ausgaben, die
ausschließlich imMitgliederbereich unse-
rer Website (
www.akwl.de) unter Service
und Aktuelles erscheinen. Der Bezugspreis
ist für die Mitglieder der Apothekerkam-
mer Westfalen-Lippe im Kammerbeitrag
enthalten.
Auflage
7.500 Exemplare
Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit
schriftlicher Genehmigung des Herausge-
bers. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem
Papier.
Bildernachweise
S. 1, 4 – 8, 10, 23: akwl © Sebastian
Sokolowski
S. 2: ABDA
S. 9, 36: akwl © Petra Wiedorn
S. 21: Christer Rimmler / Martina Liebich
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Mitteilungs
blatt
03-2016