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Gemeinsam haben die Apothekerkam-
mer und die Ärztekammer Westfalen-
Lippe im Jahr 2012 in Abstimmung mit
den Palliativverbänden eine Notfallliste
erarbeitet, die es Palliativ- und Hausärz-
ten ermöglicht, sterbenskranke Patienten
in kritischen Situationen gut zu versorgen.
Im Rahmen von Apothekenrevisionen
ist in Einzelfällen aufgefallen, dass sich
nicht alle Apotheken mit den Notfallarz-
neimitteln bevorratet hatten.
Wir appellieren daher eindringlich an
alle Apothekenleiter/innen, diese Arz-
neimittel (siehe Tabelle) in ihren Apothe-
ken ständig vorrätig zu halten, um eine
„Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ der Palli-
ativpatienten sicherzustellen. Der Netto-
Einkaufspreis zur Bevorratung der sieben
aufgeführten Arzneimittel dieser Notfall-
arzneimittel-Liste liegt zurzeit zwischen
27,96 und 39,65 Euro. <
Praxisgerechte Liste mit Notfallarzneimitteln
Bevorratung für akute palliativmedizinische Krisensituationen sicherstellen!
Arzneimittel
Darreichungs-form Menge
Indikation (Beispiele)
Morphin 10 mg
Amp.
10 St.
Schmerzen, Atemnot
Midazolam 5 mg
Amp.
5 St.
Unruhe, Atemnot,
Sedierung, Anxiolyse
Haloperidol 5 mg
Amp.
5 St.
Übelkeit, Delir
Dexamethason 8 mg
Amp.
10 St.
Hirndruck, Schwäche,
Anorexie, Antiemese
Butylscopolamin 20 mg Amp.
5 St.
Rasselatmung, Hypersalivation
Dimenhydrinat 150 mg Supp.
10 St.
Übelkeit
Tavor® 1,0 mg expidet
Täf.
50 St.
Unruhe, Atemnot, Sedierung
Notfallarzneimittel-Liste zur Akutversorgung von Palliativpatienten:
Ratgeber Recht
Aktuelle Urteile und Informationen unter
www.akwl.deAlle Informationen
rund um das Thema
Recht finden Sie im
internen Bereich auf
unserer Website.
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Zu den folgenden Themenkomplexen
finden Sie ab sofort Hinweise im internen
Bereich unserer Homepage (Infos Phar-
mazie, Recht und Politik, Ratgeber Recht
Recht von A-Z).
•
Antikorruptionsgesetz
•
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
•
Kontrahierungszwang, was ist zu be-
achten wenn der Kunde nicht zahlt
•
Bereitstellung von Informationen gem.
§ 20 Abs. 3 ApBetrO
•
Videoüberwachung in Apotheken
•
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtver-
sicherung
Ferner finden Sie dort – unter „Aktuelle
Urteile“ – Hinweise auf die Rechtspre-
chung zu folgenden Sachverhalten:
•
OVG Münster vom 2. Mai 2016 zum
Betrieb einer Rezeptsammelstelle
•
OLG Bamberg vom 8. Juni 2016 zur
Gewährung von Preisnachlässen auf
verschreibungspflichtige Arzneimittel
durch Großhändler
•
Hessisches Landessozialgericht vom
28. April 2016 zur Befreiung von der
Rentenversicherungspflicht
•
LG Dortmund vom 14. Oktober 2015
zur Apothekenwerbung <
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APOTHEKENBETRIEB
/ RECHT
AKWL
Mitteilungs
blatt
03-2016 /
13