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Die Notdiensttermine für das Jahr 2017
liegen inzwischen allen Apotheken vor.
Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Not-
diensttausche innerhalb der Tauschfrist
bis zum 22. September 2016 über das
vorgesehene Verfahren in Ihrem persönli-
chen Mitgliederbereich unter www.akwl.
de (Notdienste, Ihre Notdienste/Not-
diensttausche) mitzuteilen. Innerhalb die-
ses Zeitraums wird ein Notdiensttausch
weiterhin gebührenfrei vorgenommen.
Erst danach – also wenn der Notdienst-
plan 2017 endgültig feststeht – wird eine
Gebühr für die Durchführung eines Not-
diensttausches erhoben.
Davon ausgenommen sind selbstver-
ständlich Tausche, die sich in Folge von
zusätzlichen Notdiensten (etwa aufgrund
von Schließungen) im Laufe des Jahres
ergeben.
Apotheken, die von Notdiensttau-
schen unmittelbar betroffen sind oder
deren Notdienste sich aufgrund von
Schließungen oder Eröffnungen ändern,
erhalten Ende Oktober 2016 eine aktuali-
sierte Notdienstübersicht.
Die Notdienstpläne stehen den Apo-
theken ab Anfang Dezember auf unse-
rer Webseite unter
www.akwl.dezur
Verfügung. <
Notdienst 2017
Informationen über Tauschverfahren und Zeitplan
ANSPRECHPARTNERIN /
INFORMATIONEN
Sie möchten über Ände-
rungen imNotdienstplan
lieber per E-Mail statt per
Fax informiert werden?
Oder Sie benötigen keine
Hinweise, da Sie ein
elektronisches System
nutzen, das die Daten
automatisch aktualisiert?
Wenden Sie sich bitte an
notdienst@akwl.deoder
telefonisch an Sandra
Naber (0251 52005-18).
Sandra Naber,
Abteilung
Dienstbereit-
schaft
Telefonische Erreich-
barkeit im Notdienst
Störung der Telefon- und
Internetverbindung
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Fällt die Telefonverbindung infolge
von Leitungsschäden aus, sind die nacht-
und
notdiensthabenden
Apotheken
nicht erreichbar. Probleme entstehen
oftmals im Zuge von Schäden durch
Straßenbauarbeiten oder infolge von
Überschwemmungen.
Apotheken gehören zwar gemäß dem
Post- und Telekommunikationssicherstel-
lungsgesetz (PTSG) zu den bevorrechtig-
ten Aufgabenträgern im Gesundheitswe-
sen, und der Gesetzgeber geht davon aus,
dass Bevorrechtige, also auch Apotheken,
in Krisensituationen Post- und Telekom-
munikationsdienstleistungen bevorrech-
tigt in Anspruch nehmen. Die Bundes-
netzagentur weist jedoch darauf hin, dass
Regelungen des PTSG nur in echten Krisen-
fällen, etwa im Verteidigungs- oder Span-
nungsfall, infolge von Naturkatastrophen
oder in besonders schweren Unglückfäl-
len gelten und eine Mindestversorgung
mit Post- und Telekommunikationsdienst-
leistungen gewährleisten sollen.
Wir empfehlen Ihnen daher, bei Störun-
gen unverzüglich Kontakt zu Ihrem Tele-
fon- und Internetanbieter aufzunehmen.
Von dort kann zunächst zumindest eine
Anrufweiterleitung auf Ihr mobiles Endge-
rät erfolgen. Die Anbieter halten übrigens
Tarife vor, die eine Störungsbeseitigung
innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. <
Neue
Multimedialektion
„Aktuelle ernährungsmedizinischen
Studien“
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Ab sofort können Sie mit der neuen
Multimedialektion über „Aktuelle ernäh-
rungsmedizinische Studien“ zwei Fort-
bildungspunkte erlangen. Sie steht im
internen Bereich der Kammer-Homepage
unter Fortbildung – Multimedialektionen
bereit. Professor Martin Smollich erläutert
Ihnen den Stand der neuesten Studien. Er
ist Professor für Klinische Pharmakologie
an der Matthias Hochschule in Rheine
und kompetenter Referent für die Kam-
mer und konnte für die Erstellung dieser E-
Learning-Lektion gewonnen werden. Viel
Spaß beim Hören, Lernen und Punkten! <
©
Fotolia.com– Mauricio Jordan
DIENSTBEREITSCHAFT / FORTBILDUNG
AKWL
Mitteilungs
blatt
03-2016 /
17