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Die Notdiensttermine für das Jahr 2017

liegen inzwischen allen Apotheken vor.

Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Not-

diensttausche innerhalb der Tauschfrist

bis zum 22. September 2016 über das

vorgesehene Verfahren in Ihrem persönli-

chen Mitgliederbereich unter www.akwl.

de (Notdienste, Ihre Notdienste/Not-

diensttausche) mitzuteilen. Innerhalb die-

ses Zeitraums wird ein Notdiensttausch

weiterhin gebührenfrei vorgenommen.

Erst danach – also wenn der Notdienst-

plan 2017 endgültig feststeht – wird eine

Gebühr für die Durchführung eines Not-

diensttausches erhoben.

Davon ausgenommen sind selbstver-

ständlich Tausche, die sich in Folge von

zusätzlichen Notdiensten (etwa aufgrund

von Schließungen) im Laufe des Jahres

ergeben.

Apotheken, die von Notdiensttau-

schen unmittelbar betroffen sind oder

deren Notdienste sich aufgrund von

Schließungen oder Eröffnungen ändern,

erhalten Ende Oktober 2016 eine aktuali-

sierte Notdienstübersicht.

Die Notdienstpläne stehen den Apo-

theken ab Anfang Dezember auf unse-

rer Webseite unter

www.akwl.de

zur

Verfügung. <

Notdienst 2017

Informationen über Tauschverfahren und Zeitplan

ANSPRECHPARTNERIN /

INFORMATIONEN

Sie möchten über Ände-

rungen imNotdienstplan

lieber per E-Mail statt per

Fax informiert werden?

Oder Sie benötigen keine

Hinweise, da Sie ein

elektronisches System

nutzen, das die Daten

automatisch aktualisiert?

Wenden Sie sich bitte an

notdienst@akwl.de

oder

telefonisch an Sandra

Naber (0251 52005-18).

Sandra Naber,

Abteilung

Dienstbereit-

schaft

Telefonische Erreich-

barkeit im Notdienst

Störung der Telefon- und

Internetverbindung

>

Fällt die Telefonverbindung infolge

von Leitungsschäden aus, sind die nacht-

und

notdiensthabenden

Apotheken

nicht erreichbar. Probleme entstehen

oftmals im Zuge von Schäden durch

Straßenbauarbeiten oder infolge von

Überschwemmungen.

Apotheken gehören zwar gemäß dem

Post- und Telekommunikationssicherstel-

lungsgesetz (PTSG) zu den bevorrechtig-

ten Aufgabenträgern im Gesundheitswe-

sen, und der Gesetzgeber geht davon aus,

dass Bevorrechtige, also auch Apotheken,

in Krisensituationen Post- und Telekom-

munikationsdienstleistungen bevorrech-

tigt in Anspruch nehmen. Die Bundes-

netzagentur weist jedoch darauf hin, dass

Regelungen des PTSG nur in echten Krisen-

fällen, etwa im Verteidigungs- oder Span-

nungsfall, infolge von Naturkatastrophen

oder in besonders schweren Unglückfäl-

len gelten und eine Mindestversorgung

mit Post- und Telekommunikationsdienst-

leistungen gewährleisten sollen.

Wir empfehlen Ihnen daher, bei Störun-

gen unverzüglich Kontakt zu Ihrem Tele-

fon- und Internetanbieter aufzunehmen.

Von dort kann zunächst zumindest eine

Anrufweiterleitung auf Ihr mobiles Endge-

rät erfolgen. Die Anbieter halten übrigens

Tarife vor, die eine Störungsbeseitigung

innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. <

Neue

Multimedialektion

„Aktuelle ernährungsmedizinischen

Studien“

>

Ab sofort können Sie mit der neuen

Multimedialektion über „Aktuelle ernäh-

rungsmedizinische Studien“ zwei Fort-

bildungspunkte erlangen. Sie steht im

internen Bereich der Kammer-Homepage

unter Fortbildung – Multimedialektionen

bereit. Professor Martin Smollich erläutert

Ihnen den Stand der neuesten Studien. Er

ist Professor für Klinische Pharmakologie

an der Matthias Hochschule in Rheine

und kompetenter Referent für die Kam-

mer und konnte für die Erstellung dieser E-

Learning-Lektion gewonnen werden. Viel

Spaß beim Hören, Lernen und Punkten! <

©

Fotolia.com

– Mauricio Jordan

DIENSTBEREITSCHAFT / FORTBILDUNG

AKWL

Mitteilungs

blatt

03-2016 /

17