Previous Page  15 / 36 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 15 / 36 Next Page
Page Background

In jedem Fall ist eine Dokumentation der

Abgabe (Identität des Erwerbers, Verwen-

dungszweck, Datum der Abgabe, Stoff-

bezeichnung und abgegebene Menge) zu

empfehlen. Für alle hier gelisteten Stoffe

(Tabelle 1 und Tabelle 2) gilt, dass eine ver-

dächtige Transaktion sowie erhebliches

Abhandenkommen und Diebstahl unver-

züglich dem zuständigen LKA gemeldet

werden müssen!

Was ist eine verdächtige Transaktion?

Eine verdächtige Transaktion ist jeder (ver-

suchte) Erwerb, auch unter Beteiligung

gewerblicher Verwender, bei welchem der

begründete Verdacht besteht, dass der

betreffende Stoff bzw. das betreffende

Gemisch (siehe Tabelle 1 und Tabelle 2) für

die unrechtmäßige Herstellung von Explo-

sivstoffen bestimmt ist.

Einzelheiten zu den Verdachtskrite-

rien wie z. B. Auftreten des Kunden (ner-

vös, unsicher), unübliche Bestellmengen,

Kunde wehrt sich gegen Identitätsfest-

stellung oder gibt verdächtige Geschäfts-

praktiken vor, entnehmen Sie bitte den

Informationen aus dem Flyer des Bundes-

kriminalamtes (s. u.).

Wemmuss der Apotheker/die Apothe-

kerin eine verdächtige Transaktion wie

melden?

Verdächtige Transaktionen in unserem

Kammergebiet sind unverzüglich dem

LKA Nordrhein-Westfalen per Telefon un-

ter 0211 939-0 oder per Email an poststel-

le.lka@polizei.nrw.de

oder an jede andere

Polizeidienststelle zu melden. Zu melden

sind möglichst genaue Angaben zum An-

kaufversuch und eine Beschreibung des

LKA NORDRHEIN-WESTFALEN

Verdächtige Transaktionen sind

unverzüglich dem

LKA NRW

Telefon: 0211 939-0, Email: poststelle.lka@

polizei.nrw.de

oder jeder anderen Polizei-

dienststelle zu melden.

Kunden. Bitte beachten Sie vor allemauch,

dass Dokumente, die der Kunde angefasst

hat, aufgrund der Fingerabdrücke und

DNA-Spuren aufzubewahren sind und die

Meldung ohne unangemessene Verzöge-

rungen zu erfolgen hat, auch wenn die

Transaktion abgelehnt wurde.

Nähere Informationen zum Inhalt der

Meldung entnehmen Sie den nachstehen-

den Handlungsempfehlungen. <

Auszug aus dem Flyer des Bundeskriminalamtes

S011, 65173 Wiesbaden (8/2015)

APOTHEKENBETRIEB

AKWL

Mitteilungs

blatt

03-2017 /

15