Bei dieser Liste handelt sich es nur um einen Auszug. Auf der Website der ABDA (Rubrik Themen/Arbeitsschutz/Abgabe von
Chemikalien) finden Sie eine alphabetisch sortierte Chemikalien-Auflistung.
Neuregelungen
gelten erst nach
Übergangsfrist
Dritte Änderung der BtMVV
>
Mit der drittenÄnderungder Betäubungs-
mittelverschreibungsverordnung (BtMVV)
sollen die Vorgaben des Substitutionsrechts
Abgabebestimmungen
für Chemikalien
Wie erhalte ich Informationen?
>
Sind Sie bei der Abgabe einer angefrag-
tenChemikalieunsicher, ob, unterwelchen
Bedingungen, und an welchen Empfänger
Sie diese abgeben dürfen, empfehlen wir
einen Blick in die alphabetisch sortierte
Chemikalien-Auflistung (Auszug aus der
an Erkenntnisse des wissenschaftlichen
Fortschritts und an praktische Erforder-
nisse angepasst werden. Die Änderung
der BtMVV ist zwar am 30. Mai 2017 in
Kraft getreten, allerdings bleiben bisheri-
ge Regelungen soweit gültig, bis die Über-
gangsfrist endet.
Hintergrund ist, dass die Bundesärz-
tekammer in der neuen Verordnung ver-
pflichtet wurde, eine Richtlinie zur detail-
lierten Umsetzung der Neuregelungen zu
Liste, s. u.) der ABDA über die Abgabevor-
schriften, getrennt nach privaten und
beruflichen Verwendern, die im internen
Bereich unter
www.abda.deunter der Ru-
brik Themen/Arbeitsschutz/Abgabe von
Chemikalien zur Verfügung steht. <
verfassen, die bis zum 31. August 2017 zur
Genehmigung eingereicht werden muss.
Erst wenn diese Richtlinie genehmigt und
im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, er-
setzen die neuen Regelungen die bisher
gültigen. Sobald dies der Fall ist, werden
wir Sie über die neuen Vorgaben umge-
hend und umfassend informieren. <
APOTHEKENBETRIEB
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/ AKWL
Mitteilungs
blatt
03-2017