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Page Background WWW.ABDA.DE

Bei dieser Liste handelt sich es nur um einen Auszug. Auf der Website der ABDA (Rubrik Themen/Arbeitsschutz/Abgabe von

Chemikalien) finden Sie eine alphabetisch sortierte Chemikalien-Auflistung.

Neuregelungen

gelten erst nach

Übergangsfrist

Dritte Änderung der BtMVV

>

Mit der drittenÄnderungder Betäubungs-

mittelverschreibungsverordnung (BtMVV)

sollen die Vorgaben des Substitutionsrechts

Abgabebestimmungen

für Chemikalien

Wie erhalte ich Informationen?

>

Sind Sie bei der Abgabe einer angefrag-

tenChemikalieunsicher, ob, unterwelchen

Bedingungen, und an welchen Empfänger

Sie diese abgeben dürfen, empfehlen wir

einen Blick in die alphabetisch sortierte

Chemikalien-Auflistung (Auszug aus der

an Erkenntnisse des wissenschaftlichen

Fortschritts und an praktische Erforder-

nisse angepasst werden. Die Änderung

der BtMVV ist zwar am 30. Mai 2017 in

Kraft getreten, allerdings bleiben bisheri-

ge Regelungen soweit gültig, bis die Über-

gangsfrist endet.

Hintergrund ist, dass die Bundesärz-

tekammer in der neuen Verordnung ver-

pflichtet wurde, eine Richtlinie zur detail-

lierten Umsetzung der Neuregelungen zu

Liste, s. u.) der ABDA über die Abgabevor-

schriften, getrennt nach privaten und

beruflichen Verwendern, die im internen

Bereich unter

www.abda.de

unter der Ru-

brik Themen/Arbeitsschutz/Abgabe von

Chemikalien zur Verfügung steht. <

verfassen, die bis zum 31. August 2017 zur

Genehmigung eingereicht werden muss.

Erst wenn diese Richtlinie genehmigt und

im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, er-

setzen die neuen Regelungen die bisher

gültigen. Sobald dies der Fall ist, werden

wir Sie über die neuen Vorgaben umge-

hend und umfassend informieren. <

APOTHEKENBETRIEB

16

/ AKWL

Mitteilungs

blatt

03-2017