Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf
der Arzt für einen Patienten innerhalb
von 30 Tagen bis zu zwei Betäubungsmit-
tel unter Einhaltung der jeweiligen fest-
gesetzten Höchstmengen verschreiben.
Bezogen auf den Gehalt an THC beträgt
die Höchstmenge für Cannabisblüten
100.000 mg, für Cannabisextrakt 1.000
mg. Für Verordnungen von Dronabinol gilt
die Höchstverschreibungsmenge von 500
mg.
Cave: Die 30 Tage beziehen sich auf
den Verordnungszeitraum des Arztes,
nicht auf die Einnahmedauer bzw. Reich-
weitedesverordnetenBetäubungsmittels.
Bezug von Medizinal-Cannabis
Apotheken können das Medizinal-Canna-
bis über verschiedene Firmen in Deutsch-
land beziehen, die das Cannabis derzeit
importieren. Die Firmen Fagron GmbH
& Co. KG, Pedanios GmbH und MedCann
GmbH bieten Cannabisblüten verschie-
dener Sorten aus den Niederlanden und/
oder Kanada an, die sich hinsichtlich ihres
Gehaltes der Hauptwirkstoffe ∆9-Tetra-
hydrocannabinol (THC) und Cannabidiol
(CBD) beträchtlich unterscheiden. Der
Cannabisextrakt wird über die Firma „Bio-
norica ethics“ zu erwerben sein, voraus-
sichtlich ab Juni 2017.
Die Qualität des Medizinal-Cannabis
sollte durch ein Prüfzertifikat belegt sein.
In der Apotheke muss gemäß § 11 Absatz
2 ApBetrO dann mindestens die Identität
festgestellt werden. Zur Identitätsprü-
fung können entsprechende DAC-Mono-
graphien zu „Cannabisblüten“ und „Ein-
gestelltes, raffiniertes Cannabisölharz“
Weitere Informatio-
nen erhalten Sie auf
der Website des BfArM
und des Bundesminis-
teriums für Gesund-
heit. ImMitgliederbe-
reich unserer Website
www.akwl.deunter
„Pharmazie aktuell“ können Sie entspre-
chende Verlinkungen finden.
WWW.AKWL.DEherangezogen werden. Das DAC/NRF
stellt außerdem neue Rezepturvorschrif-
ten zur Verfügung.
FAQs der Bundesapothekerkammer
zu den Neuerungen des Gesetzes finden
Sie unter
www.abda.deim Mitgliederbe-
reich unter „Info-Projekte". <
>
Mit Instanyl® und PecFent® gibt
es zwei zugelassene Fertigarznei-
mittel mit unterschiedlichen
Dosierungen in Deutschland, die
Fentanyl als Wirkstoff in einem
Nasenspray enthalten. Fentanyl-
citrat-Nasensprays sind für die
Behandlung von Durchbruch-
schmerzen bei Erwachsenen
zugelassen, die bereits eine
Opioid-Basistherapie gegen ihre
chronischen Tumorschmerzen
erhalten.
In der Apothekenpraxis kann ein Fenta-
nyl-Nasenspray auch als Rezeptur ver-
schrieben werden. Eine ordnungsgemäß
ausgestellte Rezepturverordnung ist zu
beliefern. Der Apotheker hat keine Ver-
pflichtung zu prüfen, ob vergleichbare
Fertigarzneimittel auf demMarkt sind.
Voraussetzungen für eine ordnungsge-
mäß ausgestellte Rezepturverordnung
Nach der Arzneimittelverschreibungsver-
ordnung und der Betäubungsmittelver-
Verordnung über ein Fentanyl-Nasenspray
Instanyl® und PecFent®
schreibungsverordnung muss eine ord-
nungsgemäß ausgestellte Rezepturver-
ordnung folgende Angaben enthalten:
•
Zusammensetzung der Rezeptur nach
Art und Menge
•
Menge des verschriebenen Betäu-
bungsmittels in Gramm oder Milliliter
•
Gewichtsmenge des enthaltenen Be-
täubungsmittels je abgeteilter Form
• Darreichungsform
•
Gebrauchsanweisung
mit
Einzel-
und Tagesgabe oder im Falle, dass
dem Patienten eine schriftliche Ge-
brauchsanweisung übergeben wur-
de, ein Hinweis auf diese schriftliche
Gebrauchsanweisung
•
Art der Anwendung
Für die Dosiergenauigkeit sind verschie-
dene Angaben notwendig:
• Eingesetzter Wirkstoff wie z. B. Fenta-
nyl oder Fentanylcitrat
• Menge des Wirkstoffs in einer Einzel-
dosis wie z. B. 0,025 mg Fentanyl oder
0,027 mg Fentanylcitrat
• Masse eines Sprühstoßes des ver-
wendeten Sprühaufsatzes
• Gesamtzahl der zu applizierenden
Sprühstöße oder die Gesamtmen-
ge der Lösung
Cave: Für eine ordnungsgemäß ausge-
stellte Rezepturverordnung müssen die
verschiedenen Angaben alle bekannt sein.
Denn die Konzentration der Gesamtlö-
sung (mg pro Flasche) ist abhängig vom
eingesetzten Sprühaufsatz (Masse eines
Sprühstoßes) und von der Wirkstoffmen-
ge der Einzeldosis.
Nach § 17 Abs. 5 der Apothekenbe-
triebsordnung darf ein Arzneimittel nicht
abgegeben werden, wenn eine Verschrei-
bung einen für den Abgebenden erkenn-
baren Irrtum enthält, sie nicht lesbar ist
oder sich sonstige Bedenken ergeben, be-
vor die Unklarheit beseitigt ist.
ImDAC/NRF-Rezepturhinweis „Fenta-
nyl zur Anwendung in der Nase“ werden
weitere, wichtige Punkte zur Herstellung
eines Fentanyl-Nasensprays diskutiert,
wie beispielsweise die Durchführung
einer Inprozesskontrolle, die Haltbar-
keit des Rezepturarzneimittels und die
Notwendigkeit eines kindergesicherten
Verschlusses.
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APOTHEKENBETRIEB
AKWL
Mitteilungs
blatt
02-2017 /
17




