|
19
sicht des Königsberger Gelehrten) auch in gar nicht ferner Zukunft
Wirklichkeit wird.
13
Vorliegende Arbeit fußt in diesem Spannungsfeld von theoretischer
Begründbarkeit von Menschenrechten, wie sie bei Hobbes erscheint,
der Möglichkeit der Anerkennung und Förderung durch internationa-
le Konstruktionen wie des Völkerbunds bei Kant und beschreibt
deren Anwendbarkeit bzw. Plausibilität sowie deren Aktualität vor
dem Bereich heutiger Menschenrechtsproblematiken.
Es werden hierfür zum einen die Konzeption von
Hobbes Ansatz
, der
vor allem in seinem
Leviathan
zum Ausdruck kommt,
als theoreti-
schem Fundament
für die Möglichkeit
einer
Sichtweise vorgestellt,
wie sie bei der Beurteilung darüber auftreten kann, was Rechte des
Menschen sind und wie diese erscheinen.
Zum anderen wird
Kants Konzeption von der Idee eines ewigen
Friedens im politischen Kontext
, die als Basis zum Aufbau einer Art
Völkerrecht führen und als Anerkennungs- sowie Durchsetzungskon-
struktion auf internationaler Ebene fungieren kann, dargestellt.
Es wird ersichtlich, dass sowohl die Einzelbetrachtungen als auch die
Verbindungen beider Konzeptionen Aspekte eröffnen, die pragmati-
sche Ansätze zur Lösung heutiger Menschenrechtsproblematiken und
zur sinnvollen Ausgestaltung von aktiven Strukturen international
tätiger Organisationen aufzeigen:
Nur auf Basis von den
Frieden anstrebenden
,
reduktionistisch
ge-
prägten,
strukturgebenden
Gebilden können die
zuvor
von allen teil-
nehmenden Staaten anerkannten und später implementierten Rechte
der Menschen auch umgesetzt, durchgesetzt und weiterentwickelt
13
die Idee „einer Verrechtlichung der internationalen Beziehungen“, die
Kants Konzept trägt, vgl. bei: Honneth, Axel. Universalismus als morali-
sche Falle, a.a.O., S.275, Z. 18ff
1...,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15 17,18,19,20,21,22