24 |
künstlichen Menschen, der den Willen der einzelnen Individuen ver-
körpert. Anschließend wird gefragt, inwieweit Hobbes als
Begründer
von universalistischen Menschenrechtsauffassungen
herangezogen
werden kann.
Der dritte Teil handelt von
Kants Idee eines ewigen Friedens
und die
eines Rechts der Völker und formuliert den Gedanken, ob seine Idee
des ewigen Friedens auf völkerrechtlicher Ebene als Konstrukt dafür
taugt, die universalen und abgeleiteten Rechte Hobbes auf internati-
onaler Ebene durchzusetzen und zu verteidigen: Seine Idee eines
ewigen Friedens erscheint als Ideal, welches in
verschiedenen Kon-
texten
unterschiedlichen Charakter aufweisen kann.
Ein Exkurs beschäftigt sich allgemein mit Kants
Vorstellungen vom
Menschen in der Natur
. Anhand der zu dem politischen Kontext
entstandenen Hauptschrift
Zum Ewigen Frieden
, die in der Arbeit
nachgezeichnet und untersucht wird, verdeutlicht er systematisch die
politische Friedensidee und
Ansätze zu einer Form des Völkerrechts
.
Widersprüche
, die Frage, wie Kant den
Völkerbund begründet
und
den
Frieden innerhalb dieses Bundes garantiert
, werden ebenso
betrachtet wie
Probleme
, die sich aus seinen Völkerrechtsansätzen
ergeben.
Nachfolgend wird untersucht, ob Hobbes Vorstellungen und Kants
Idee des ewigen Friedens einen
Zusammenhang
aufweisen: Und
zwar hinsichtlich der Auffassung vom Menschen und seinen Wahl-
möglichkeiten im Naturzustand, des Faktors Krieg, des Elements der
Vernunft, des
Wesens der Idee des Friedens
, der
auftretenden Men-
schenrechte
, des
Verhältnisses zwischen Mensch und Staatsaufbau
bzw. des
Staats und des Völkerbundes
. Es wird prägnant anhand der
wesentlichen Punkte diskutiert, ob beide Vorstellungen inhaltlich
stark divergieren, aber auch mit Blick auf ein Ziel einer übergeordne-
ten Systematik
Verknüpfungspunkte
erlauben und letztlich auf
Grundlage einer Basis, einer Struktur und der Entwicklung als
er-
gänzende Komponenten
potentiell Entfaltung versprechen.
1...,11,12,13,14,15,16,17,18,19,20 22