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Im letzten Teil wird untersucht, inwiefern die Vorstellungen von
Hobbes und Kant für die
Lösung heutiger Menschenrechtsprobleme
herangezogen werden können bzw. für den Aufbau friedensstiftender
Strukturen: Bei Hobbes stellt sich dabei die Frage nach einem
Auf-
bau eines Menschenrechtskatalogs
, der einen Konsens verspricht,
hinsichtlich der
Möglichkeiten für die Völkergemeinschaft
, es wird
diskutiert, ob seine Vorstellungen bei der
Implementierung von Men-
schenrechten
tauglich erscheinen, sie auch
durchgesetzt
werden
könnten, und es wird das Bild der
Vereinten Nationen als möglichem
Souverän
ins Spiel gebracht.
Bei Kant wird dessen Einfluss auf die
Ausgestaltung völkerrechtli-
cher Gemeinschaften
wie des
Völkerbundes
und der
Vereinten Nati-
onen
untersucht und betrachtet, welche Rolle seine Ideen innerhalb
den
Überlegungen zu einer Weltföderation
inne haben könnten, auch
für den Bereich des heute vorgebrachten
global governance
. Darüber
hinaus wird erläutert, ob die
Stärkung der Rechte des Menschen
möglich sind und seine Vorstellungen zur
Lösung heutiger Men-
schenrechtsprobleme
verwendet werden können.
Anschließend werden
mögliche Kritikpunkte
, die zuvor noch nicht
hinreichend angesprochen wurden, aber Fäden spinnen können für
mögliche weiterführende Diskussionsfelder, diskutiert.
Es folgen
Schlussbemerkungen
.