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6/2016

DOCUMENTATIONS

390

Stämpfli Verlag

nicht erwiesen, dass härtere Strafen zu einer Abnahme der

Zahl der Straftaten führen, und der Strafrahmen von drei

Jahren werde zudem von den Gerichten bereits ausge­

schöpft.

26

Kostenteilung im Strafvollzug bleibt Sache der

Kantone

Die Motion «Wohnsitzprinzip bei den Kosten des Strafund

Massnahmenvollzugs» verlangt, dass bei Straftäterinnen

und Straftäter mit Schweizer Wohnsitz die Kosten des Straf­

und Massnahmenvollzuges vom Wohnsitzkanton getragen

werden sollen. Hierdurch würde die heute geltende Rege­

lung abgelöst, wonach der Kanton die Kosten zu tragen hat,

in dem die Straftat begangen wurde. In einem zweiten Punkt

fordert die Motion, dass bei Straftäterinnen und Straftätern

ohne Wohnsitz in der Schweiz der Bund die Kosten des

Strafund Massnahmenvollzugs übernehmen soll.

27

Der Ständerat hat am 24. 9. 2015 die Motion zur Prüfung

an seine Kommission zurückgewiesen, welche die Konfe­

renz der kantonalen Justizund Polizeidirektoren (KKJPD)

zu diesem Thema angehört hat. Die KKJPD betont, dass

die Kantone bereits heute frei seien, auf dem Konkordats­

weg die nötigen Änderungen der heute geltenden Kosten­

verteilung vorzunehmen. Die Regelung, wonach der Bund

bei Straftätern ohne Schweizer Wohnsitz die Kosten tragen

soll, widerspricht dem aktuellen Prinzip der Kostenregelung

zwischen Bund und Kantonen, wonach die Kantone die

Kosten für diejenigen Sachbereiche übernehmen, für die sie

verantwortlich sind. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der

Motion beantragt.

Der Ständerat sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf

auf Bundesebene und lehnt die Motion am 29. 9. 2016 ein­

stimmig ab.

28

26

Curia Vista, 14.3995 – Motion. Strengere Bestrafung bei Aggressio­

nen gegen Beamte und Behörden,

https://www.parlament.ch/de/rats

­

betrieb/suchecuriavista/geschaeft?AffairId=20143995 (27.9.2016).

27

Curia Vista, 15.3629 – Motion. Wohnsitzprinzip bei den Kosten des

Strafund Massnahmenvollzugs,

https://www.parlament.ch/de/rats­

betrieb/suchecuriavista/geschaeft?AffairId=20153629 (3.10.2016).

28

Vgl. Medienmitteilung des Ständerates vom 29.9.2016, Kostenteilung

im Strafvollzug soll Sache der Kantone bleiben,

https://www.parla­ ment.ch/de/services/news/Seiten/20160929110402362194158159041_

bsd077.aspx (3.10.2016).

bung von Art. 90 Abs. 4 SVG

21

in der Fassung Via sicura

22

vorzulegen, damit die Verhältnismässigkeit der strafrecht­

lichen und administrativen Sanktionen wiederhergestellt

wird. Im Vergleich zu den Geldstrafen für andere ähnliche

schwere Delikte seien die Strafen für Raser besonders streng

und ungeachtet der Umstände des Einzelfalls erfolgt die Be­

strafung beim Tatbestand des Rasens nach einem starren

Tarif. Die Anwendung dieses Tarifs kann für fehlbare Len­

kerinnen und Lenker dramatische Folgen haben, da Sank­

tionen wie Entzug des Fahrerausweises von mindestens zwei

Jahren, Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und hohe

Geldstrafen drohen. Der Ständerat, der nun über die Mo­

tion zu befinden hat, lehnte eine ähnliche Initiative im Juni

2016 ab,

23

forderte aber vom Bundesrat einen Bericht zur

Wirksamkeit des Massnahmepaketes Via sicura, der im

Frühling 2017 vorliegen soll.

Aggressionen gegen Beamte sollen härter

bestraft werden

Wer eine Behörde, ein Mitglied einer Behörde oder einen

Beamten bedroht oder tätlich angreift, soll mit einer Frei­

heitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft wer­

den. Wird die Tat von einem zusammengerotteten Haufen

begangen, so wird jeder, der an der Zusammenrottung teil­

nimmt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren be­

straft. Die Motion «Strengere Bestrafung bei Aggressionen

gegen Beamte und Behörden» fordert die Anpassung von

Art. 285 StGB, der im geltenden Recht eine Freiheitsstrafe

bis drei Jahre oder eine Geldstrafe vorsieht.

24

Der National­

rat hat den Vorstoss angenommen.

25

Der Bundesrat hingegen erachtet die geforderte Erhöhung

aus zahlreichen Gründen als nicht angezeigt und lehnt die

Motion in seiner Stellungnahme vom 12. 11. 2014 ab. Es sei

21

SR 741.01.

22

Curia Vista, 10.092 – Geschäft des Bundesrates, Via sicura. Mehr Si­

cherheit im Strassenverkehr,

https://www.parlament.ch/de/ratsbe

­

trieb/suchecuriavista/geschaeft?AffairId=20100092 (27.9.2016);

BBl 2010 8447.

23

Curia Vista, 15.413 – Parlamentarische Initiative. Via Sicura. Rasche

Beseitigung der Exzesse und unerwünschten Nebeneffekte des Raser­

delikts,

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suchecuriavista/

geschaeft?AffairId=20150413 (27.9.2016).

24

Curia Vista, 14.3995 – Motion. Strengere Bestrafung bei Aggressio­

nen gegen Beamte und Behörden,

https://www.parlament.ch/de/rats

­

betrieb/suchecuriavista/geschaeft?AffairId=20143995 (27.9.2016).

25

Vgl. Medienmitteilung des Nationalrates vom 27.9.2016, Nationalrat

will härtere Strafen bei Aggressionen gegen Beamte,

https://www.par

­

lament.ch/de/services/news/Seiten/201609271229362091941581590

41_bsd110.aspx (27.9.2016).