

>
Mit 23 Delegierten war die AKWL
beim Deutschen Apothekertag
(DAT) in Düsseldorf vertreten. Im
Gepäck hatte die Delegation vier
Anträge an die Hauptversamm-
lung. Zwei davon wurden mit
großer Mehrheit beschlossen, zwei
in einen Ausschuss verwiesen.
„Die Hauptversammlung der deutschen
Apothekerinnen und Apotheker spricht
sich für eine flächendeckende Erste-Hilfe-
Ausbildung für angehende Apothekerin-
nen und Apotheker aus. Hierfür sollen im
Zuge der praktikumsbegleitenden Unter-
richtsveranstaltungen Erste-Hilfe-Kurse
organisiert und angeboten werden, die
von jedem Teilnehmer der Unterrichts-
veranstaltungen obligatorisch besucht
werden müssen. Sollte eine Durchführung
des Kurses während des praktikumsbe-
gleitenden Unterrichts nicht möglich sein,
können die Kurse auch zu anderen Zeiten
für PhiP durch die Kammer angeboten
werden.“
So lautete der erste Antrag aus West-
falen-Lippe, den die AKWL auf Wunsch
des Bundesverbandes der Pharmazie-
studierenden eingebracht hatte. Dieses
Angebot, das die AKWL für die Pharma-
ziestudierenden der Universität Müns-
ter, seit vielen Jahren im Rahmen des
Deutscher Apothekertag 2017 in Düsseldorf
Anträge der AKWL stoßen auf geteiltes Echo
Deutliche Zustimmung für IT-Vorstöße/Keine Mehrheit für Erste-Hilfe-Kurse für die PhiP
Praxisbegleitenden Unterrichtes ermög-
licht, war unter den Delegierten beim
DAT jedoch umstritten. Nach einer Rei-
he kritischer Wortbeiträge, u. a. auch der
Kammerführungen aus Niedersachsen,
Hessen und Baden-Württemberg drohte
eine Ablehnung des Antrages. „Das wäre
jedoch gegenüber den Pharmaziestudie-
renden ein ganz schlechtes Signal gewe-
sen“, erläuterte Kammerpräsidentin Gab-
riele Regina Overwiening, warum sie den
Verweis des Antrags in einen Ausschuss
beantragte, dem die Delegierten mit gro-
ßer Mehrheit folgten.
Erfolgreiche AMTS ohne Datenzugriff?
Ebenfalls in einem Ausschuss wird zu-
künftig ein weiterer Antrag der AKWL
behandelt. Ab 2018 dürfen u. a. die Ärzte,
Patientendaten dazu nutzen, um Gesund-
heitsvorsorge oder Gesundheitsversor-
gung zu betreiben. Apotheker sind hier
ausdrücklich ausgeklammert, sollen aber
im Bereich von AMTS eine zentrale Rolle
spielen.
Daher lautete der Antrag: „Die
Hauptversammlung der deutschen Apo-
thekerinnen und Apotheker fordert den
Gesetzgeber/Verordnungsgeber und die
Bundesregierung auf, Regelungen zu
schaffen, die in jedem Fall gewährleisten,
dass in den Apotheken Arzneimittel-/Me-
dikationsdaten der Patientinnen und Pati-
enten zum Zwecke der pharmazeutischen
Beratung sowie im Rahmen des AMTS in-
tern gespeichert und verarbeitet werden
können.“
Auch dieser Antrag wurde sehr kont-
rovers diskutiert, zum Teil sogar innerhalb
der ABDA-Geschäftsführerriege. Zum
einen wurden juristische Bedenken hin-
sichtlich der Umsetzung geäußert, zum
anderen aber die politische Relevanz eines
solchen Ansatzes herausgestellt. Insoweit
darf man auch hier auf die weitere Bear-
beitung in einem Fachausschuss gespannt
sein.
Elektronische Patientenakte
Gleich ein ganzes Kapitel widmete der
Deutsche Apothekertag in diesem Jahr
dem Thema Digitalisierung. In der Diskus-
sion wurde deutlich, dass die Apotheker-
schaft hier gleichsam zwei Strömungen
Philipp Schulte-Mecklenbeck,
Gabriele Regina Overwiening und Frank Dieckerhoff (v. li.) erläuterten den
Delegierten beim Deutschen Apothekertag die Anträge aus Westfalen-Lippe, die zum Teil sehr ausführlich
diskutiert wurden.
„
Für ein erfolgreiches Medika-
tionsmanagement brauchen
wir den Zugriff auf die Medi-
kationsdaten.
“
Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening
DEUTSCHER APOTHEKERTAG
6
/ AKWL
Mitteilungs
blatt
04-2017