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Mit 23 Delegierten war die AKWL

beim Deutschen Apothekertag

(DAT) in Düsseldorf vertreten. Im

Gepäck hatte die Delegation vier

Anträge an die Hauptversamm-

lung. Zwei davon wurden mit

großer Mehrheit beschlossen, zwei

in einen Ausschuss verwiesen.

„Die Hauptversammlung der deutschen

Apothekerinnen und Apotheker spricht

sich für eine flächendeckende Erste-Hilfe-

Ausbildung für angehende Apothekerin-

nen und Apotheker aus. Hierfür sollen im

Zuge der praktikumsbegleitenden Unter-

richtsveranstaltungen Erste-Hilfe-Kurse

organisiert und angeboten werden, die

von jedem Teilnehmer der Unterrichts-

veranstaltungen obligatorisch besucht

werden müssen. Sollte eine Durchführung

des Kurses während des praktikumsbe-

gleitenden Unterrichts nicht möglich sein,

können die Kurse auch zu anderen Zeiten

für PhiP durch die Kammer angeboten

werden.“

So lautete der erste Antrag aus West-

falen-Lippe, den die AKWL auf Wunsch

des Bundesverbandes der Pharmazie-

studierenden eingebracht hatte. Dieses

Angebot, das die AKWL für die Pharma-

ziestudierenden der Universität Müns-

ter, seit vielen Jahren im Rahmen des

Deutscher Apothekertag 2017 in Düsseldorf

Anträge der AKWL stoßen auf geteiltes Echo

Deutliche Zustimmung für IT-Vorstöße/Keine Mehrheit für Erste-Hilfe-Kurse für die PhiP

Praxisbegleitenden Unterrichtes ermög-

licht, war unter den Delegierten beim

DAT jedoch umstritten. Nach einer Rei-

he kritischer Wortbeiträge, u. a. auch der

Kammerführungen aus Niedersachsen,

Hessen und Baden-Württemberg drohte

eine Ablehnung des Antrages. „Das wäre

jedoch gegenüber den Pharmaziestudie-

renden ein ganz schlechtes Signal gewe-

sen“, erläuterte Kammerpräsidentin Gab-

riele Regina Overwiening, warum sie den

Verweis des Antrags in einen Ausschuss

beantragte, dem die Delegierten mit gro-

ßer Mehrheit folgten.

Erfolgreiche AMTS ohne Datenzugriff?

Ebenfalls in einem Ausschuss wird zu-

künftig ein weiterer Antrag der AKWL

behandelt. Ab 2018 dürfen u. a. die Ärzte,

Patientendaten dazu nutzen, um Gesund-

heitsvorsorge oder Gesundheitsversor-

gung zu betreiben. Apotheker sind hier

ausdrücklich ausgeklammert, sollen aber

im Bereich von AMTS eine zentrale Rolle

spielen.

Daher lautete der Antrag: „Die

Hauptversammlung der deutschen Apo-

thekerinnen und Apotheker fordert den

Gesetzgeber/Verordnungsgeber und die

Bundesregierung auf, Regelungen zu

schaffen, die in jedem Fall gewährleisten,

dass in den Apotheken Arzneimittel-/Me-

dikationsdaten der Patientinnen und Pati-

enten zum Zwecke der pharmazeutischen

Beratung sowie im Rahmen des AMTS in-

tern gespeichert und verarbeitet werden

können.“

Auch dieser Antrag wurde sehr kont-

rovers diskutiert, zum Teil sogar innerhalb

der ABDA-Geschäftsführerriege. Zum

einen wurden juristische Bedenken hin-

sichtlich der Umsetzung geäußert, zum

anderen aber die politische Relevanz eines

solchen Ansatzes herausgestellt. Insoweit

darf man auch hier auf die weitere Bear-

beitung in einem Fachausschuss gespannt

sein.

Elektronische Patientenakte

Gleich ein ganzes Kapitel widmete der

Deutsche Apothekertag in diesem Jahr

dem Thema Digitalisierung. In der Diskus-

sion wurde deutlich, dass die Apotheker-

schaft hier gleichsam zwei Strömungen

Philipp Schulte-Mecklenbeck,

Gabriele Regina Overwiening und Frank Dieckerhoff (v. li.) erläuterten den

Delegierten beim Deutschen Apothekertag die Anträge aus Westfalen-Lippe, die zum Teil sehr ausführlich

diskutiert wurden.

Für ein erfolgreiches Medika-

tionsmanagement brauchen

wir den Zugriff auf die Medi-

kationsdaten.

Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening

DEUTSCHER APOTHEKERTAG

6

 / AKWL

Mitteilungs

blatt

04-2017