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Im Folgenden informieren wir
Sie über aktuelle gerichtliche
Entscheidungen. Ausführliche
Informationen zu diesen Urteilen
finden Sie im internen Bereich
unserer Homepage unter „Recht
und Politik, Ratgeber Recht,
Aktuelle Urteile“.
Werbung mit kostenlosen
Blutzuckermessgeräten
Das LG Dresden sieht die Werbung mit
einer kostenlosen Abgabe von Blutzucker-
messgeräten als unlauter und irreführend
an. Darüber hinaus verstößt sie gegen das
heilmittelwerberechtliche Zuwendungs-
verbot.
Beitragspflicht bei Pflichtmitgliedschaft
in Kammern
Eine an die Pflichtmitgliedschaft in In-
dustrie- und Handelskammern gebunde-
ne Beitragspflicht ist verfassungsgemäß.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden.
Aktuelle Urteile in aller Kürze
Ausführliche Infos finden Sie im „Ratgeber Recht“ unter
www.akwl.deKeine Zugabe von Kuschelsocken bei
rezeptpflichtigen Arzneimitteln
Deutsche Apotheker dürfen ihren Kunden
beim Erwerb verschreibungspflichtiger
und sonstiger preisgebundener Arznei-
mittel keine geldwerten Vorteile gewäh-
ren. Das hat das Oberverwaltungsgericht
Münster mit zwei Urteilen vom 8. Sep-
tember 2017 bestätigt.
Versandhandel
1) Widerrufsrecht darf nicht generell
ausgeschlossen werden; Belehrungs-
pflicht Arzneimittelmissbrauch
Das OLG Naumburg verneint die
Möglichkeit einen Widerruf von Arz-
neimittelkäufen im Versandhandel
generell auszuschließen. Darüber hi-
naus ist eine formelhafte Belehrung
über Gefahren des Arzneimittelmiss-
brauchs nicht ausreichend.
2) Ausreichende Lagerhaltung
Der Inhaber einer Erlaubnis zum
Versand von Arzneimitteln unter-
liegt der Pflicht zur Vorratshaltung ge-
mäß Parapgraph 15 Abs. 1 Satz 1 Apo-
thekenbetriebsordnung, so das VG
Osnabrück.
3) Kontaktmöglichkeit
Die Erhebung von Kundentelefon-
nummern ist ausdrücklich mit dem
Hinweis zu versehen, dass die Num-
mer als Voraussetzung zur Belieferung
anzugeben ist, um durch pharmazeu-
tisches Personal beraten werden zu
können, urteilte das LG Konstanz.
Bonusbons bei Rx-Arzneimitteln
Das OVG Niedersachsen hält die Ausgabe
von Bonusbons bei der ausschließlichen
Einlösung eines Rezepts für Rx-Arzneimit-
tel für nicht zulässig.
Stellen von Arzneimitteln durch nicht
pharmazeutisches Personal
Das AG Regensburg sieht einen Verstoß
gegen den Paragraphen 3 Abs. 5 Apo-
thekenbetriebsordnung als gegeben an,
wenn für das patientenindividuelle Stellen
der Arzneimittel für Heimbewohner nicht
pharmazeutisches Personal eingesetzt
wird. <
www.akwl.de:Ausführliche Informationen zu den nachstehenden Urteilen haben wir für Sie imMitglieder-
bereich unserer Website unter „Recht und Politik, Ratgeber Recht, Aktuelle Urteile
“
zusammengestellt.
Fotos: ©Fotolia.com – Aamon (r.), – william87 (l.)
RECHT
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/ AKWL
Mitteilungs
blatt
04-2017