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AKTUELL

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Schweizer Gemeinde 5/14

Lärm an der Quelle bekämpfen

Abschnitte von Gemeindestrassen, die übermässigen Lärm verursachen, müssen bis Ende März

2018 saniert werden. Eine Möglichkeit ist der Einbau lärmarmer Beläge. Damit können Gemeinden

auch allfälligen künftigen Forderungen nach Lärmentschädigungen entgegenwirken.

Tamiflu und Pandemieplanung

Gemäss neuen Berechnungen des Bun-

desamts für Umwelt (Bafu) ist in der

Schweiz tagsüber jede fünfte Person am

Wohnort von schädlichem Strassenlärm

betroffen. In der Nacht ist es jede sechste

Person. Das Umweltschutzgesetz und

die Lärmschutzverordnung verpflichten

Bund resp. Kantone und Gemeinden,

Strassenabschnitte, die übermässigen

Lärmverursachen, bis 2015 resp. 2018 zu

sanieren. Schon heute können Eigen-

tümer von Liegenschaften Lärmentschä-

digungen geltend machen. Anstelle der

bisherigen richterlichen Entschädigungs-

praxis soll eine neue Regelung im Um-

weltschutzgesetz geprüft werden. Mit

einer Lärmausgleichsnorm (LAN) soll

den betroffenen Grundeigentümern ein

gesetzlicher Anspruch auf eine jährliche

Auszahlung von Ausgleichsleistungen

gewährt werden. Die finanziellen Folgen

wären vor allem für Gemeinden und

Kantone, welche die meisten Strassen

besitzen, beträchtlich.

Die Schweizerische Bau-, Planungs- und

Umweltdirektoren-Konferenz hat sich

im Rahmen der Vorkonsultation gegen

die LAN ausgesprochen. Das Eidgenös-

sische Departement für Umwelt, Ver-

kehr, Energie und Kommunikation prüft

jetzt Alternativen.

Lärmarme Strassenbeläge

wirken flächendeckend

Die Lärmbekämpfung muss laut Bafu in

Zukunft noch stärker an der Quelle an-

setzen. Eine Möglichkeit im Strassenbe-

reich ist der Einbau lärmarmer Beläge.

Der Bund beteiligt sich an der Erfor-

schung lärmarmer Beläge und leistet

Beiträge an deren Einbau auf Innerorts-

strecken. «Im Gegensatz zu Schall-

schutzwänden wirken lärmarme Stras-

senbeläge flächendeckend und kosten

weniger pro geschützte Person», sagt

Sophie Hoehn, Sektionschefin Stras-

senlärm beim Bafu. Um den Erfah-

rungsaustausch und den Einbau lärm-

armer Strassenbeläge zu fördern, hat

das Bafu auf seiner Website u.a. eine

Liste mit Best-Practice-Beispielen auf-

geschaltet.

pb

Informationen:

www.tinyurl.com/n7fyp3o www.tinyurl.com/kpytzcp

Das Grippemedikament Tamiflu wirke

nur schwach und habe ausgeprägtere

Nebenwirkungen als bisher bekannt,

die Einlagerung des Medikaments

durch Regierungen sei zu hinterfragen:

Zu diesem Schluss kommen Wissen-

schaftler des Forschernetzwerks Coch-

rane. Ihre Resultate wurden Mitte April

in der britischen Medizinzeitschrift «Bri-

tish Medical Journal» veröffentlicht. Die

Herstellerfirma Roche widerspricht den

Ergebnissen der Cochrane Collabora-

tion in einer Stellungnahme.

Pandemiebewältigung dank

guter Vorbereitung

Auch die Schweizer Regierung hat im

Zuge des Vogelgrippeausbruchs von

2003 sowie bei der Schweinegrippe von

2009 Tamiflu eingelagert. «Für unsere

Pandemieplanung hat die neue Coch-

rane-Analyse keine unmittelbaren Kon-

sequenzen», sagte Daniel Koch, Leiter

Abteilung Übertragbare Krankheiten

beim Bundesamt für Gesundheit ge-

genüber dem «Tagesanzeiger». Man

werde die Fachdiskussion weltweit ab-

warten. Der Schweizerische Gemeinde-

verband (SGV) empfiehlt den Gemein-

den, Konzepte zurVorbereitung auf eine

Pandemie zu erarbeiten (siehe Artikel in

der Märzausgabe). Aus seiner Sicht hat

die Fachdiskussion um das Medika-

ment Tamiflu ebenso wenig wie auf

Bundesebene direkten Einfluss auf die

Vorbereitungsarbeiten für einen mögli-

chen Pandemiefall in Gemeinden. «Für

die Verwaltungen der Gemeinden geht

es während einer Pandemie primär um

die Sicherstellung von lebenswichtigen

Dienstleistungen für die Bevölkerung»,

sagt Maria Luisa Zürcher, stellvertre-

tende Direktorin des SGV und Mitglied

der Eidgenössischen Pandemiekommis-

sion. Es gehe um die Information der

Bevölkerung, die Sicherstellung des

kommunalen Gesundheitswesens, die

Sicherstellung der Trinkwasser- und

Energieversorgung und der Abfallent-

sorgung und die Aufrechterhaltung der

öffentlichen Sicherheit. Für die weiteren

konkreten Schutzmassnahmen sind

Bund und Kantone zuständig. «Eine op-

timale Pandemiebewältigung hängt

wesentlich von den Vorbereitungsarbei-

ten ab», sagt Zürcher. Darauf habe der

SGV Gemeinden und Städte mit dem

Artikel in der «Schweizer Gemeinde»

über die Pandemieplanung aufmerksam

gemacht.

pb/sda

Einbau eines Strassenbelags.

Bild: Baerlocher Partner AG