Wesentlich ist, dass eine ge-
neralistische Ausbildung nicht
drei Berufe addiert, sondern ein
neuer Beruf geschaffen wird. Die
derzeit geltenden Berufsbezeich-
nungen ‚Altenpflege‘, ‚Gesund-
heits- und Kinderkrankenpflege‘
und ‚Gesundheits- und Kranken-
pflege‘ werden aufgehoben. Statt-
dessen gibt es eine neue Berufs-
bezeichnung: Pflegefachfrau oder
Pflegefachmann. Erstmalig werden
für diese neue Berufsgruppe Tätig-
keiten festgelegt, die ausschließlich
ihr vorbehalten sind und die nicht
delegiert werden können:
■■
Erhebung und Feststellung
des individuellen Pflegebe-
darfs,
■■
Organisation, Gestaltung und
Steuerung des Pflegeprozes-
ses,
■■
Analyse, Evaluation, Sicherung
und Entwicklung der Qualität
der Pflege.
Die Auszubildenden schließen, wie
schon heute, einen Ausbildungs-
vertrag mit einem Krankenhaus,
einem Seniorenhaus oder einer
ambulanten Pflegeeinrichtung.
Der Träger ist verantwortlich für
die Durchführung der praktischen
Ausbildung, die Pflegeschule für
den theoretischen Unterricht und
die Koordination des Unterrichts mit
der praktischen Ausbildung.
Dauer und Struktur
der Ausbildung
Die Ausbildung soll drei Jahre in
Voll- beziehungsweise vier oder
fünf Jahre in Teilzeit dauern. Sie
beinhaltet 2.100 Stunden theoreti-
schen und praktischen Unterricht
sowie 2.500 Stunden praktische
Ausbildung. Davon sollen mindes-
tens 1.300 Stunden beim Träger
der praktischen Ausbildung abge-
leistet werden.
Die Ausbildung endet mit einem
einheitlichen Abschluss. Der Ver-
tiefungseinsatz wird aber im Ab-
schlusszeugnis ausgewiesen,
beispielsweise Pflegefachkraft
Akutpflege im Krankenhaus, Pfle-
gefachkraft stationäre Langzeitpfle-
ge im Seniorenhaus, Pflegefach-
kraft Ambulante Pflege auf einer
Sozialstation.
Tabelle 1
Juni 2015:
Bund-Ländergespräch zum vorläufigen Arbeitsentwurf
des Pflegeberufsgesetzes
13.01.2016: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf
26.02.2016:
Beratung im Bundesrat
09.03.2016: Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der
Pflegeberufe wird als BT Drucksache 18/7823
veröffentlicht
18.03.2016:
Erste Beratung im Bundestag
11.04.2016:
Sitzung zur Anhörung des Petitionsausschusses
30.05.2016: Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für
Gesundheit
Das Gesetz soll gestuft in Kraft treten, bis am 01.01.2018 der erste
Ausbildungsjahrgang startet.
CellitinnenForum 3/2016
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