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Wesentlich ist, dass eine ge-

neralistische Ausbildung nicht

drei Berufe addiert, sondern ein

neuer Beruf geschaffen wird. Die

derzeit geltenden Berufsbezeich-

nungen ‚Altenpflege‘, ‚Gesund-

heits- und Kinderkrankenpflege‘

und ‚Gesundheits- und Kranken-

pflege‘ werden aufgehoben. Statt-

dessen gibt es eine neue Berufs-

bezeichnung: Pflegefachfrau oder

Pflegefachmann. Erstmalig werden

für diese neue Berufsgruppe Tätig-

keiten festgelegt, die ausschließlich

ihr vorbehalten sind und die nicht

delegiert werden können:

■■

Erhebung und Feststellung

des individuellen Pflegebe-

darfs,

■■

Organisation, Gestaltung und

Steuerung des Pflegeprozes-

ses,

■■

Analyse, Evaluation, Sicherung

und Entwicklung der Qualität

der Pflege.

Die Auszubildenden schließen, wie

schon heute, einen Ausbildungs-

vertrag mit einem Krankenhaus,

einem Seniorenhaus oder einer

ambulanten Pflegeeinrichtung.

Der Träger ist verantwortlich für

die Durchführung der praktischen

Ausbildung, die Pflegeschule für

den theoretischen Unterricht und

die Koordination des Unterrichts mit

der praktischen Ausbildung.

Dauer und Struktur

der Ausbildung

Die Ausbildung soll drei Jahre in

Voll- beziehungsweise vier oder

fünf Jahre in Teilzeit dauern. Sie

beinhaltet 2.100 Stunden theoreti-

schen und praktischen Unterricht

sowie 2.500 Stunden praktische

Ausbildung. Davon sollen mindes-

tens 1.300 Stunden beim Träger

der praktischen Ausbildung abge-

leistet werden.

Die Ausbildung endet mit einem

einheitlichen Abschluss. Der Ver-

tiefungseinsatz wird aber im Ab-

schlusszeugnis ausgewiesen,

beispielsweise Pflegefachkraft

Akutpflege im Krankenhaus, Pfle-

gefachkraft stationäre Langzeitpfle-

ge im Seniorenhaus, Pflegefach-

kraft Ambulante Pflege auf einer

Sozialstation.

Tabelle 1

Juni 2015:

Bund-Ländergespräch zum vorläufigen Arbeitsentwurf

des Pflegeberufsgesetzes

13.01.2016: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf

26.02.2016:

Beratung im Bundesrat

09.03.2016: Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der

Pflegeberufe wird als BT Drucksache 18/7823

veröffentlicht

18.03.2016:

Erste Beratung im Bundestag

11.04.2016:

Sitzung zur Anhörung des Petitionsausschusses

30.05.2016: Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für

Gesundheit

Das Gesetz soll gestuft in Kraft treten, bis am 01.01.2018 der erste

Ausbildungsjahrgang startet.

CellitinnenForum 3/2016

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