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mittelbaren Patientenversorgung

tätig werden. Dies ist den erwei-

terten Zielen für die hochschulische

Bildung zu entnehmen. So soll das

Studium zur unmittelbaren Tätig-

keit an zu pflegenden Menschen

aller Altersstufen befähigen. Aka-

demische Pflegefachkräfte sollen

hochkomplexe Pflegeprozesse

auf der Grundlage wissenschafts-

basierter Entscheidungen steuern

und gestalten. Weiterhin sollen sie

die Weiterentwicklung der gesund-

heitlichen und pflegerischen Ver-

sorgung maßgeblich mitgestalten

und berufsbezogenen Fort- und

Weiterbildungsbedarf erkennen.

Die Fähigkeit, sich kritisch-reflexiv

und analytisch mit theoretischem

und praktischemWissen auseinan-

derzusetzen, hilft den akademisch

qualifizierten Fachkräften, wissen-

schaftsbasierte Lösungsansätze zu

entwickeln und zu implementieren.

Zudem sollen sie bei der Entwick-

lung von QM-Konzepten, Leitlinien

und Expertenstandards mitwirken.

Weiterhin ermöglicht der Gesetz-

geber Modellversuche zur Weiter-

entwicklung des Berufes. So kön-

nen in einer verlängerten Ausbildung

sogenannte „erweiterte Kompeten-

zen zur Ausübung heilkundlicher

Tätigkeiten“ vermittelt werden (§ 63

Abs. 3c SGB V). Allerdings müssen

Modellversuche grundsätzlich von

den zuständigen Bundesministe-

rien genehmigt werden.

Die Finanzierung der Ausbildung soll

über ein Umlageverfahren erfolgen.

Krankenhäuser, stationäre und am-

bulante Pflegeeinrichtungen sollen

in einen Ausgleichfond einzahlen,

aus dem die Pflegeschulen und

Träger der praktischen Ausbildung

ihr Ausbildungsbudget erhalten.

Fazit

Das Versorgungsspektrum der Ein-

richtungen im Gesundheitswesen

erweitert sich ständig. Die Zahl der

Pflegebedürftigen wird zunehmen.

Wir benötigen mehr Pflegekräfte,

die einen integrierenden, kom-

petenten Blick auf ihr Berufsfeld

haben. Wir brauchen eine ge-

neralistische Pflegeausbildung, die

Basiskompetenzen vermittelt, um

in unterschiedlichen Pflegesettings

fachlich zu agieren.

Damit der Pflegeberuf attraktiv

für Menschen verschiedener Al-

ters- und Qualifizierungsstufen

ist, benötigen wir ein einheitliches,

gestuftes und modulares Pflege-

berufssystem. Die Qualifizierung für

das berufliche System der Pflege

muss von der Hilfskraftausbildung

bis zum akademischen Abschluss

alle Stufen integrieren und interna-

tional anschlussfähig sein.

Die Louise von Marillac-Schule in

Köln und die Akademie für Ge-

sundheitsberufe in Wuppertal sind

für die neue Ausbildung gut vor-

bereitet und arbeiten intensiv an der

Umsetzung. Die Lehrkräfte haben

Erfahrung in der Alten-, Kranken-

und Kinderkrankenpflege und in

der Entwicklung von Lehrplänen. In

unseren Kooperationseinrichtungen

übernehmen schon heute gut aus-

gebildete und engagierte Praxis-

anleiter die praktische Ausbildung.

Das neue Pflegeberufsgesetz ist

sicherlich eine Herausforderung,

die wir aber annehmen nach dem

Spruch des Aristoteles: „Wir können

den Wind nicht ändern, aber wir

können die Segel richtig setzen.“

CellitinnenForum 3/2016

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