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AKWL MB 01 / 2015
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Seminarangebot im Verteilungsmodus
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der
drei Weiterbildungsjahre der Besuch von derzeit 120 Seminar-
stunden vorgeschrieben.
Die Weiterbildungsseminare im Gebiet Pharmazeutische
Technologie werden im Verteilungsmodus angeboten. Das
heißt, einzelne Apothekerkammern teilen sich das Seminar-
angebot auf. Den Verteilungsmodus und die Seminarinhalte
für das Gebiet Pharmazeutische Technologie finden Sie auf
unserer Homepage
, interner Bereich – Weiter-
bildung - Informationen für Weiterzubildende – Pharmazeu-
tische Technologie – Downloads.
Die AKWL richtet Seminar 3 „Gute Herstellungspraxis (GMP)“
(16 Stunden) und Seminar 4 „Qualitätsmanagementsystem“
(acht Stunden) in Münster aus.
Regelungen für die Weiterbildung
Neben der Weiterbildungsordnung sind die Richtlinien zur
Durchführung der Weiterbildung im Gebiet Pharmazeutische
Technologie der AKWL bindend. Hier gibt es nähere Angaben
zum Inhalt der Weiterbildung, die den ermächtigten Fach-
apothekern/innen und den Weiterzubildenden bei der er-
folgreichen Gestaltung der Weiterbildung helfen. Die Weiter-
bildungsordnung und die Richtlinien finden Sie auf unserer
Homepage
– interner Bereich – Weiterbildung
– Information für Weiterzubildende – Downloads.
Wichtige Informationen zur Weiterbildung im Gebiet Phar-
mazeutische Technologie – kurz zusammengefasst:
Nach Erhalt der Approbation kann jederzeit mit der Wei-
terbildung begonnen werden.
Anmeldung bei der AKWL, Abteilung Weiterbildung.
Weiterbildung an einer zugelassenen Weiterbildungs-
stätte.
Weiterbildung in praktischer Berufstätigkeit, ergänzt
durch theoretische Unterweisungen und schriftliche Do-
kumentationen.
Teilnahme an 120 Seminarstunden, verteilt auf 8 Semi-
narblöcke.
Mindestdauer von 36 Monaten bei Vollzeittätigkeit (bei
Teilzeittätigkeit verlängert sich die Weiterbildungszeit
entsprechend).
Kosten: Die von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
angebotenen Seminare 3 und 4 umfassen 24 Stunden
und kosten 13 Euro/Stunde.
Betreuung des/der Weiterzubildenden durch eine/n
ermächtigte/n oder fernermächtigte/n Fachapotheker/in.
Verfassen einer Projektarbeit.
Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Apo-
thekerkammer.
Es wird eine Prüfungs- und Urkundengebühr von 150
Euro erhoben.
Nach erfolgreichem Abschluss Berechtigung zum Führen
des Weiterbildungstitels:
Fachapotheker/in für Pharma-
zeutische Technologie.
Wenn Sie noch Fragen zur Weiterbildung haben oder sich
anmelden möchten, melden Sie sich gerne in der Abtei-
lung Weiterbildung. Wir informieren und beraten Sie gerne
(E-Mail:
).
Haben Sie Interesse an der Weiterbildung
Pharmazeutische Technologie?
Dr. Sylvia Prinz
Tel.: 0251 52005-39
Margret Nagel
Tel.: 0251 5200543
Kerstin Zumbusch
0251 5200520
Die Tätigkeitsfelder des/der Fachapothekers/in für Pharmazeutische Tech-
nologie befassen sich mit dem Weg vom Arzneistoff bis zum fertigen Arz-
neimittel.
Foto: ABDA
WEITERBILDUNG
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