AKWL - MB Nr. 1/2013 (13.02.2013) - page 30

30
01/2013
Mixtum
Fälschungsschutzsystem „securPharm“ geht an den Start:
Apotheken können ab dem Frühjahr teilnehmen
Eines der größten IT- und Verbraucherschutzprojekte Europas läuft an
Ab 2017 wird die Überprüfung der Echtheit einzelner Arzneimittelpackungen bei der Abgabe in der Apotheke europa-
weit verpflichtend. Um dies vorzubereiten, wurde das Pilotprojekt securPharm im Januar 2013 erfolgreich gestartet. Das
Pilotprojekt wird von fünf Apotheken-Softwarehäusern unterstützt. Apotheken, die daran teilnehmen und sich damit
einen Erfahrungsvorsprung sichern wollen, können sich an ihr Softwarehaus wenden.
einen DMC auf ihre Packungen auf.
Er ist aber noch nicht für die secur-
Pharm-Verifikation geeignet. Für die
Echtheitsprüfung können nur DMC
abgescannt werden, der zusätzlich
mit dem Schriftzug „PPN“ (pharma-
cy product number) gekennzeichnet
sind.
Keine Zusatzkosten für die meisten
Apotheken
Das Modul für die Arzneimittelveri-
fizierung wird von den Apotheken-
Softwarehäusern in die Warenwirt-
schaftssysteme integriert. Sofern die
heute in der Apotheke eingesetzten
Scanner nicht ohnehin schon einen
DMC lesen können, müssten die-
se zusätzlich bis 2017 nachgerüstet
werden. Dies kann etwa im Zuge der
planmäßigen Erneuerung der Com-
puterausstattung erfolgen.
Schätzungen ergeben, dass durch
den routinemäßigen Austausch der
„Das Fälschungsschutzsystem secur-
Pharm ist eines der größten IT- und
Verbraucherschutzprojekte
Euro-
pas“, sagt Dr. Reinhard Hoferichter,
Sprecher des Vorstands von secur-
Pharm. „Die Echtheitsprüfung wird
im Apothekenalltag keine zusätz-
liche Belastung sein.“
Bei der Echtheitsprüfung (Verifikati-
on) wird bei der Abgabe ein Data Ma-
trix Code (DMC) auf der Arzneimit-
telpackung gescannt. Automatisiert
findet eine Online-Überprüfung der
PZN und packungsindividuellen Seri-
ennummer gegenüber einer zentra-
len Datenbank statt. Zurückgemeldet
wird der dort vermerkte Status der
Packung. Ist dieser in Ordnung, kann
das Arzneimittel abgegeben werden.
Wird jedoch ein unbekannter oder
ein bereits zuvor von einer anderen
Apotheke als abgegeben deklarierter
Code abgefragt, erhält das Apothe-
kenpersonal eine Warnung. Hofe-
richter: „Die Abfrage, ob ein Arznei-
mittel abgegeben werden kann oder
nicht, erfolgt in der Regel innerhalb
von ein bis zwei Sekunden. Der ge-
schwindigkeitsbestimmende Faktor
ist hierbei der Internetzugang der
Apotheke und nicht die Kommuni-
kation zwischen dem nachgelagerten
Apotheken- und Herstellersystem.“
Der Apotheker erhält vom ABDA-
Artikelstamm schon vor dem Scannen
einen Hinweis darauf, ob das Produkt
einen Verifizierungscode besitzt, der
zu scannen ist.
Verfallsdatum und Charge in
Zukunft automatisch erfasst
Der DMC ist das Kernelement des
securPharm-Modells und enthält
neben der PZN eine packungsindi-
viduelle Seriennummer, die jede Pa-
ckung zu einem Unikat macht und
die Echtheitsprüfung einer einzelnen
Arzneimittelpackung ermöglicht. Als
weitere zusätzliche Information ent-
hält der DMC die Chargennummer
und das Verfallsdatum. Die Möglich-
keit, Charge und Verfall maschinell
zu erfassen, stellt einen zusätzlichen
Mehrwert in der täglichen Arbeit dar.
Langfristig stehen damit all diese
codierten Informationen packungs-
genau in der Warenwirtschaft der
Apotheke zur Verfügung. Einige Her-
steller bringen bereits seit Längerem
Fiktive Arzneimittelpackung mit Data-Matrix-Code.
Foto: securPharm
1...,20,21,22,23,24,25,26,27,28,29 31,32,33,34,35,36
Powered by FlippingBook