AKWL - MB Nr. 1/2013 (13.02.2013) - page 29

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AKWL MB 01/2013
Versorgungswerk / Mixtum
Das Bundessozialgericht (BSG) hat
mit Entscheidung vom 31. Oktober
2012 grundlegende Neuerungen zum
Antragsverfahren zur Befreiung von
der gesetzlichen Rentenversicherung
beschlossen. Diese Neuerungen gel-
ten für alle angestellten Mitglieder
berufsständischer Versorgungswerke
und somit auch für Apothekerinnen
und Apotheker.
Künftig müssen Antragsteller bei je-
dem Wechsel ihrer Beschäftigung
zwingend einen neuen Befreiungs-
antrag von der Versicherungspflicht
zur gesetzlichen Rentenversicherung
nach § 6 SGB VI stellen. Hierbei gilt wie
bisher, dass der Antrag auf Befreiung
fristwahrend unter Einhaltung der
3-Monatsfrist gestellt werden muss,
damit die Befreiung rückwirkend
zum Beschäftigungsbeginn rechtliche
Wirksamkeit entfalten kann.
Die bisherige Verwaltungspraxis, dass
eine bereits einmalig ausgesprochene
Befreiung der gesetzlichen Renten-
versicherung bei Tätigkeitswechsel
innerhalb des „klassischen“ Berufs-
feldes des Apothekers weiterhin be-
steht, wurde durch die Entscheidung
des Bundessozialgerichtes verworfen.
Das Versorgungswerk der Apothe-
kerkammer Westfalen-Lippe (VAWL)
empfiehlt daher dringend, für jeden
Beschäftigungs- bzw. Arbeitgeber-
wechsel ab dem 1. November 2012 ei-
nen neuen Befreiungsantrag von der
Versicherungspflicht zur gesetzlichen
Rentenversicherung zu stellen.
Befreiungsanträge können Sie ger-
ne telefonisch oder per E-Mail beim
VAWL (
anfordern. So-
fern Sie Fragen haben, können Sie sich
gerne an Frau Lammers (0251/52005-
53) oder Herrn Lütke Dartmann
(0251/52005-13) wenden.
Befreiungsregelung gegenüber der gesetzlichen
Rentenversicherung betrifft auch Apotheker/innen
Entscheidung des Bundessozialgerichtes
Arbeitslose, BFD, FSJ – mit Nachweis.
Die Veranstaltung wird im Zweijah-
resrhythmus als gemeinsame Initiati-
ve zahlreicher Gesundheitsinstituti-
onen angeboten.
Nähere Informationen sowie das An-
meldeformular können unter www.
wissensuchtwege.de abgerufen wer-
den.
Der 7. Nordrhein-Westfälische
Suchtkooperationstag
mit
dem
Schwerpunktthema „Medikamente
und Sucht. Zwischen Wohltat und
Missbrauch“ findet am 13. März 2013
zwischen 11.30 und 17.30 Uhr in den
Räumlichkeiten des Landschaftsver-
bands Rheinland in Köln-Deutz statt.
Den Einführungsvortrag hält Profes-
sor Gerd Glaeske von der Universität
Bremen. Zusätzlich bieten zahlreiche
Workshops die Möglichkeit, sich ver-
tiefend mit bestimmten Aspekten
des Themas zu beschäftigen. Das
Angebot reicht von Medikamen-
tenmissbrauch im Alter, AD(H)S und
Suchtmittelabhängigkeit über die
kritische Betrachtung der Psycho-
pharmakaversorgung, Schmerzmit-
telversorgung und Suchtrisiken bis
hin zu Fahrtauglichkeit unter einer
Opioidtherapie und Benzodiazepin-
Entwöhnung.
Die Teilnahmegebühr beträgt 45
Euro bzw. 20 Euro für Studierende,
7. Kooperationstag „Sucht und Drogen“
Am 13. März 2013 in Köln-Deutz
1...,19,20,21,22,23,24,25,26,27,28 30,31,32,33,34,35,36
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