Cellitinnen 4_2014_051114-1 - page 46

Die Ankunft eines Kindes ist für viele
Familien ein freudiges und ersehn-
tes Ereignis in ihrem Leben. Doch
eine ungeplante Schwangerschaft
und eine schwierige Lebenssitua-
tion können eine werdende Mutter
möglicherweise zu der Entschei-
dung bewegen, das Kind heimlich
auszutragen und alleine zur Welt
zu bringen. Auch in Deutschland
kommt diese Situation immer wie-
der vor.
Um diesen Frauen medizinische
Sicherheit bei der Geburt zu er-
möglichen, ist im Mai 2014 das
Gesetz zum Ausbau der Hilfen für
Schwangere und zur Regelung
der vertraulichen Geburt in Kraft
getreten. Die Krankenhäuser der
Hospitalvereinigung St. Marien,
das Heilig Geist-Krankenhaus und
das St. Vinzenz-Hospital, beide
in Köln, und die St. Anna-Klinik in
Wuppertal, haben sich auf dieses
neue Verfahren vorbereitet und
entsprechende Handlungsfäden
zusammen mit den örtlichen Be-
ratungsstellen erarbeitet.
Das Gesetz zur vertraulichen
Geburt
Seit dem 1. Mai 2014 haben Frau-
en in persönlichen Notlagen die
Möglichkeit, in jedem deutschen
Krankenhaus zu entbinden, ohne
ihren Namen nennen zu müssen
und danach das Kind zur Adoption
freizugeben. Die wichtigste Rolle in
diesem Prozess der vertraulichen
Geburt nehmen die Schwanger-
schaftsberatungsstellen ein, denn
sie organisieren das gesamte Ver-
fahren. Für diese Aufgabe sind
sie bestens vorbereitet, denn sie
beraten ohnehin Schwangere und
bieten Lösungsansätze bei Proble-
men.
Entscheidet sich eine Frau bereits
im Vorfeld für die vertrauliche Ge-
burt und nimmt Kontakt zu einer
Beratungsstelle an ihrem Wohn-
sitz auf, so wird sie als erstes ein
Pseudonym wählen, das nur diese
Beratungsstelle erfährt. Unter die-
sem Namen, der aus einem fiktiven
Vor- und Nachnamen besteht, kann
sie alle Untersuchungen während
Idee
Einsatz
46
CellitinnenForum 4/2014
Vertrauliche Geburt
Gesetz in Kraft – erste vertrauliche Geburt in Wuppertal
1...,36,37,38,39,40,41,42,43,44,45 47,48,49,50,51,52,53,54,55,56,...68
Powered by FlippingBook