Cellitinnen 4_2014_051114-1 - page 47

der Schwangerschaft wahrnehmen
und wird auch zur Geburt ange-
meldet. Entscheidet sich eine Frau
erst bei Aufnahme in der Klinik für
die vertrauliche Geburt, wird seitens
der Klinik umgehend eine Bera-
tungsstelle eingeschaltet, die die
Beratung im Kreißsaal durchführt.
Voraussetzung für die erfolgreiche
Abwicklung der ‚vertraulichen Ge-
burt‘ und Erstellung des Herkunfts-
nachweises für das Kind ist, dass
die Identität der Mutter festgestellt
werden kann.
Die erste vertrauliche Geburt
in Wuppertal
In der Wuppertaler St. Anna-Klinik ist
dieser Fall bereits wenige Wochen
nach Inkrafttreten des Gesetzes ein-
getreten. „Eine junge Frau kam in
den Kreißsaal und erklärte, sie woll-
te bei uns vertraulich entbinden“, er-
zählt Dr. Melanie Benthin, Oberärztin
der Geburtshilfe. Der Kreißsaal hat
schnell reagiert und umgehend die
Schwangerenberatung Esperanza
eingeschaltet, die vor Ort ein Be-
ratungsgespräch durchführte, so
dass die Schwangere vertraulich
entbinden konnte. Nach der Geburt
verblieb das Baby auf der Kinder-
intensivstation bis eine geeignete
Familie gefunden war.
Für Kornelia Fazel von Esperanza
war dies eine besondere Situation.
„Meine Aufgabe ist es, die per-
sönlichen Daten der Mutter auf-
zunehmen. Diese werden notiert,
in einem Umschlag versiegelt und
beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
aufbewahrt“, erklärt sie den Ab-
lauf. Weder die Klinik, noch das
Jugendamt, noch andere Gerichte
erfahren von der Identität der Frau.
Nur das leibliche Kind kann nach
frühestens 16 Jahren den Namen
seiner Mutter erfragen. Das ist die
Besonderheit des neuen Gesetzes.
Es gibt dem vertraulich geborenen
Kind das Recht auf Kenntnis seiner
Herkunft. Dies unterscheidet ein
vertraulich geborenes Kind von ei-
nem Baby, das in der Babyklappe
abgegeben wurde. Kornelia Fazel
weiß von ihrer langjährigen Arbeit
in Wuppertal, dass sich Adoptiv-
eltern eines Kindes der Babyklappe
oftmals wünschten, sie könnten
dem Kind von seiner Herkunft
erzählen.
Neben den Formalitäten zur ver-
traulichen Geburt dient das Gesetz
dem Schutz von Mutter und Kind.
„Das Gesetz hat zur Aufgabe, die
Gesundheit der werdenden Mut-
ter und des Kindes sicherzustellen
und gegebenenfalls sogar Leben
zu retten, denn das Baby kommt
versorgt in einer Klinik zur Welt“,
erklärt Dr. Benthin.
Idee
Einsatz
Unter der bundesweit einheitli-
chen, kostenfreien Telefonnum-
mer oder im Internet erhalten Sie
Informationen zur vertraulichen
Geburt:
Hilfetelefon „Schwangere in Not“
Tel 0800 40 40 020
v.li. Caroline Merz, Hebamme, Kornelia Fazel, Schwangerenberatung
Esperanza, Karin Kramer, Leitung Kreißsaal, Dr. Melanie Benthin,
Oberärztin Geburtshilfe
CellitinnenForum 4/2014
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