Legal Startup 1 - page 30

Kontrolle der Berufszugangsvoraussetzungen vornimmt.
Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen so beispielswei-
se ihre freiberufliche Tätigkeit erst nach Zulassung seitens
der Rechtsanwaltskammer bzw. Steuerberaterkammer
ausüben. Rechtsanwälte bedürfen zur Aufnahme ihrer
Tätigkeit und zur Zulassung den Nachweis einer Vermö-
gensschadenshaftpflichtversicherung.
Ingenieure und Architekten müssen Mitglied der Archi-
tekten- bzw. Ingenieurkammer werden. Vergleichbare Be-
rufszulassungsvoraussetzungen bestehen beispielsweise
für Apotheker, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Heil-
mittelerbringer (beispielsweise Physiotherapeuten, Logo-
päden), Tierärzte, Hebammen sowie Entbindungspfleger,
Krankenschwestern und Krankenpfleger und vereidigte
Sachverständige.
10. Weiterführende Literaturhinweise
Weiterführende und vertiefte Informationen zu notwen-
digen Behördengängen und Anmeldeformalitäten zu Ih-
rem Start in die Selbstständigkeit finden Sie u. a. bei:
• Engelken, Eva, „Der Rechtsratgeber für Existenzgründer“,
S. 17 - 111, München 2009, ISBN: 978-3-86881-025-7
• Von Collrepp, Friedrich, „Handbuch Existenzgründung“, S.
10 - 38, S. 557 - 581, 6. Auflage, Stuttgart 2011, ISBN: 978-
3-7910-3119-4
• Wien, Andreas, „Existenzgründung“, S. 101 - 104, Mün-
chen 2009, ISBN: 978-3-486-58744-9
• Lutz, Andreas / Schuch, Monika, „Existenzgründung“, S. 20
- 23, Wien, ISBN: 978-3-7093-0351-1
• Koch, Uwe / Otto, Dirk / Rüdlin, Mark, „Recht für Grafiker
und Webdesigner – Der praktische Ratgeber für Kreative“,
S. 261 - 265, 10. Auflage 2010, ISBN 978-3-8362-1844-3
Foto rechts: Der zweite Standort der
Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht
speziell für universitäre Existenzgründer:
Science Park Saar, Universität des Saarlandes
66123 Saarbrücken
hörde anzeigen. Gegebenenfalls benötigen Sie auch die
Genehmigung vom Landesamt für Umwelt- und Arbeits-
schutz (LUA) bzw. vom Umweltministerium bei der Er-
richtung von Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen.
Die zuständige Behörde ist in jedem Bundesland eigen-
ständig bestimmt.
Je nach ihrer konkreten Tätigkeit benötigen sie zusätzli-
che Erlaubnisse und Genehmigungen seitens der örtlich
zuständigen Ämter. So müssen Sie beispielsweise einen
gebührenpflichtigen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
beim Ordnungsamt der Stadt Saarbrücken stellen, wenn
Sie im öffentlichen Bereich folgende Tätigkeiten beabsich-
tigen:
• die Durchführung von Werbeveranstaltungen,
• der Verkauf oder Ankauf von Waren sowie das Anbie-
ten von gewerblichen Leistungen ohne Verkaufsstand,
• das Aufsuchen von Bestellungen für Waren oder ge-
werbliche Leistungen durch das Ansprechen von Pas-
santen,
• das Aufstellen von Kiosken, Imbissständen, Ser-
vicestationen, Auslagen, Warenständen, Automaten
und sonstigen Verkaufseinrichtungen,
• das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten,
Sonnenschirmen, Zelten, Heizpilzen,
• das Aufstellen von Schaukästen, Auslagen und ande-
ren Werbeträgern …
• das Ablegen und Anbringen von Werbematerialien an
abgestellten Fahrzeugen, insbesondere hinter Schei-
benwischern, … .
Vgl.
Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über
Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen
vom
17.03.2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom
21.06.2011.
Zuweilen ist auch das Gesundheitsamt in den Gründungs-
prozess zu involvieren, insbesondere beim Betrieb eines
Lebensmittelgeschäfts. Aber auch Gastwirte und Hotel-
betreiber können eine amtsärztliche Bescheinigung bzw.
die Belehrung seitens des Gesundheitsamtes einzuholen
haben.
Existenzgründer, die zum Zeitpunkt der Gründung stu-
dieren und BAföG beziehen, unterliegen einem Freibe-
trag, über den der Gewinn nicht steigen darf. Ist dies der
Fall, müssen Sie dies dem Leistungserbringer anzeigen,
damit dieser entweder die Leistungen anpassen oder ins-
gesamt einstellen kann.
Künstler, Schriftsteller, Journalisten und Kunstsachver-
ständige müssen sich bei der Künstlersozialkasse anmel-
den und sind insoweit sozialversicherungspflichtig.
9. Spezielle Berufszulassungsvorausset-
zungen
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte
und zahlreiche weitere Freiberufler bedürfen zur Aus-
übung ihres Berufes einer speziellen Erlaubnis, die eine
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