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7. Rentenversicherung
Grundsätzlich wird die Rentenversicherung automatisch
informiert. Es gibt jedoch Sonderkonstellationen: Wäh-
rend Altersrentner (nach Eintritt ins Rentenalter mit 65
Jahren) ohne Beschränkung Gewinne aus selbstständiger
Tätigkeit erzielen dürfen, besteht für Frührentner ein ge-
wisser Freibetrag, bei dessenÜberschreitung eine Kürzung
der Rente erfolgt. Um dies zu ermitteln, müssen Sie Ihre
Nebeneinkünfte dem Rentenversicherer anzeigen, wenn
Sie während Ihrer Rente eine neue Existenz gründen.
8. Sonstige öffentliche Behörden
Die Ausländerbehörde müssen Sie kontaktieren, wenn Sie
ausländische Mitarbeiter beschäftigen möchten. Hinter-
grund ist, dass für die Beschäftigung ausländischer Staats-
angehörigen in der Bundesrepublik Deutschland eine
Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde notwendig
ist. Welche Voraussetzungen genau bestehen, hängt von
zahlreichen unterschiedlichen Faktoren ab, beispielswei-
se aus welchem Staat Ihr zukünftiger Beschäftigter nach
Deutschland gekommen ist und welche Tätigkeit genau
ausgeübt werden soll. Hierzu empfiehlt es sich, den Rat
einer auf Existenzgründungen spezialisierten Rechts-
anwaltskanzlei einzuholen. Gegebenenfalls ist auch der
Kontakt mit der Ausländerbehörde erforderlich, wenn Sie
als Ausländer in Deutschland Ihre selbständige berufliche
Existenz gründen möchten.
Die Bauaufsichtsbehörde müssen Sie kontaktieren, wenn
sie bauliche Veränderungen an ihrem Firmensitz vorneh-
men. Hierbei kann es schon genügen, dass Sie die bloße
Nutzung des Gebäudes ändern. Dann müssen Sie zum
Start Ihres Unternehmens auch eine Baugenehmigung
erlangen bzw. die neue Nutzungsart der Bauaufsichtsbe-
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