Legal Startup 1 - page 26

lich Zweigstelle ist), frühere Betriebsstätte),
• zur angemeldeten Tätigkeit,
• zur Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb,
• zum Beginn der angemeldeten Tätigkeit,
• zur Art des angemeldeten Betriebes (Industrie, Hand-
werk, Handel oder sonstiges)
• zur Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen,
• ob eine für die angemeldete Tätigkeit notwendige
Erlaubnis vorliegt, der Betriebsinhaber in die Hand-
werksrolle einzutragen (und wenn ja, ob eine Hand-
werkskarte vorliegt) oder
• ob der Betriebsinhaber Ausländer ist (wenn ja, ob eine
Aufenthaltsgenehmigung vorliegt und die Erlaubnis
besteht, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzuneh-
men bzw. welche Beschränkungen bestehen)
Zur Anmeldung müssen Sie einen gültigen Personalaus-
weis mitbringen und ggf. zusätzlich eine Bestätigung über
eine Eintragung in die Handwerksrolle, eine Maklerer-
laubnis, ein polizeiliches Führungszeugnis bzw. einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen, wenn
dies für ihre Tätigkeit notwendig ist. Unterfällt ihr Un-
ternehmen einem erlaubnispflichtigen Gewerbe, müssen
Sie also bereits bei der Anmeldung Ihres Gewerbes beim
Gewerbeamt die entsprechende Gewerbeerlaubnis vorlie-
gen. Der eingetragene Kaufmann (eK), die OHG bzw. KG
sowie Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen aktu-
ellen Handelsregisterauszug oder, wenn die Eintragung im
Handelsregister noch nicht erfolgte, eine Kopie des nota-
riellen Gesellschaftsvertrages sowie eine Vollmacht zum
Handeln für die Gesellschaft vorlegen. Die Landeshaupt-
stadt Saarbrücken erhebt für die Anmeldung eine Gebühr
i.H.v. 45 Euro.
16. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
17. Holzschuhmacher
18. Holzblockmacher
19. Daubenhauer
20. Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
21. Muldenhauer
22. Holzreifenmacher
23. Holzschindelmacher
24. Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster,
Türen, Zargen, Regale)
25. Bürsten- und Pinselmacher
26. Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
27. Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
28. Fleckteppichhersteller
29. (weggefallen)
30. Theaterkostümnäher
31. Plisseebrenner
32. (weggefallen)
33. Stoffmaler
34. (weggefallen)
35. Textil-Handdrucker
36. Kunststopfer
37. Änderungsschneider
38. Handschuhmacher
39. Ausführung einfacher Schuhreparaturen
40. Gerber
41. Innerei-Fleischer (Kuttler)
42. Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit übli-
chem Zubehör)
43. Fleischzerleger, Ausbeiner
44. Appreteure, Dekateure
45. Schnellreiniger
46. Teppichreiniger
47. Getränkeleitungsreiniger
48. Kosmetiker
49. Maskenbildner
50. Bestattungsgewerbe
51. Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
52. Klavierstimmer
53. Theaterplastiker
54. Requisiteure
55. Schirmmacher
56. Steindrucker
57. Schlagzeugmacher
c) Beispiel: Gewerbeanmeldung in der Landes-
hauptstadt Saarbrücken
Auf der Homepage der Landeshauptstadt Saarbrücken
(
können Sie für die Anmeldung
ein Formular runterladen bzw. einen online-Anmelde-
vorgang nutzen. Dies ist aber in allen anderen Gemeinden
ähnlich und es bestehen allgemein verwendbare Vordru-
cke zur Gewerbeanmeldung. Die
Gewerbeanmeldung
verlangt u.a. Angaben
• zur Person des Anmeldenden,
• zum Betrieb (Zahl der geschäftsführenden Gesell-
schafter (nur bei Personengesellschaften) / Zahl der
gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen),
vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter (nur bei
inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlas-
sungen und unselbständigen Zweigstellen), Betriebs-
stätte, Hauptniederlassung (falls Betriebsstätte ledig-
1...,16,17,18,19,20,21,22,23,24,25 27,28,29,30,31,32
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