Legal Startup 1 - page 28

selbst in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern
(freiwillig oder per Gesetz versicherungspflichtig sind).
Denken Sie dabei daran, dass auch für einige freiberufli-
che Tätigkeiten eine Pflichtmitgliedschaft in der Unfall-
versicherung besteht. Zwar informiert das Gewerbeamt
seinerseits die Unfallversicherer über die Aufnahme Ihrer
Tätigkeit, Sie müssen jedoch Ihrerseits die Berufsgenos-
senschaften innerhalb einer Woche nach Start Ihres Un-
ternehmens durch ein Standardformular (
informieren.
Die Arbeitsschutzbehörden stellen die Einhaltung des
staatlichen Arbeitsschutzrechts sicher. Sie müssen als Un-
ternehmer jedoch nicht selbst Kontakt zu den Arbeits-
schutzbehörden aufnehmen, das zuständige Amt für Ar-
beitsschutz wird durch das Gewerbeamt informiert. Im
Saarland überwacht das Landesamt für Umwelt- und Ar-
beitsschutz (LUA) den Arbeitsschutz in den Betrieben.
schäftigte mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung
spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäfti-
gungsbeginn bei der für den Arbeitnehmer zuständigen
gesetzlichen Krankenversicherung zu melden.
a) Krankenversicherung
Auch hauptberuflich Selbstständige müssen seit Beginn
des Jahres 2009 krankenversichert sein. Anders als zuvor,
dürfen Sie auch als hauptberuflich Selbstständiger nicht
mehr auf eine Krankenversicherung verzichten (etwa um
Geld zu sparen). Deshalb gilt: Die Anzeige der Existenz-
gründung (d.h. die Aufnahme einer selbstständigen Tätig-
keit) bei Ihrer Krankenversicherung ist Pflicht!
Besonderheiten gelten bei nebenberuflicher Existenz-
gründung: In diesem Fall bleiben Sie über Ihren Arbeitge-
ber versichert. Wird aus Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit
im Laufe der Zeit jedoch Ihr Hauptberuf, dann werden Sie
zusätzlich zum Angestelltenstatus noch als Selbstständiger
beitragspflichtig.
Sind sie Student oder gegebenenfalls sogar Schüler und Sie
gründen Ihr eigenes Unternehmen, bleiben Sie nur dann
in der gesetzlichen Familienversicherung, wenn Sie den
gesetzlichen Freibetrag nicht überschreiten und Sie die
Existenzgründung nicht als Hauptberuf ausüben. Auch
als Student oder Schüler müssen Sie Ihre Krankenversi-
cherung über die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit
informieren.
Schließlich müssen Sie die Krankenversicherung auch
dann informieren, wenn Sie, wie voranstehend geschil-
dert, sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäfti-
gen. Diese müssen Sie bei der Krankenversicherung an-
melden, die auch die weiteren Sozialversicherungsbeiträge
für Ihre Mitarbeiter einzieht, nämlich die Beiträge für die
Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Pflege-
versicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Die An-
meldung Ihrer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter
bei der Krankenversicherung dürfen Sie also keinesfalls
vergessen!
b) Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft
und Arbeitsschutzbehörden
Zu diesen anderen Stellen zählen die Unfallversicherun-
gen bzw. Berufsgenossenschaften: Unfallversicherer ha-
ben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
insbesondere aber nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder
Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfä-
higkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wie-
derherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch
Geldleistungen zu entschädigen. Die Berufsgenossen-
schaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversiche-
rung für die Unternehmen und deren Beschäftigte.
Das bedeutet für Sie als Existenzgründer, dass Sie sich
innerhalb einer Woche nach Unternehmensstart bei der
für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft melden müs-
sen, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen oder wenn Sie sich
1...,18,19,20,21,22,23,24,25,26,27 29,30,31,32
Powered by FlippingBook