Legal Startup 1 - page 18

Deswegen müssen Sie genau Ihre persönlichen Bedürfnis-
se erörtern: Brauchen Sie einen Kredit zur langfristigen
Finanzierung Ihrer Existenzgründung, z. B. um gewisse
Anschaffungen zu tätigen? Dann ist ein „normaler“ Kredit
das Richtige für Sie. Benötigen Sie jedoch unter norma-
len Umständen keinen größeren Kredit, sondern lediglich
eine Absicherung für Notfälle oder finanzielle Engpässe,
kann die Vereinbarung eines angemessenen Dispositi-
onskredits für Sie ausreichend sein.
3. Öffentliche Fördermittel
Neben der rein privaten Finanzierung Ihrer Existenzgrün-
dung durch Eigen- und/oder Fremdkapital gibt es eine
ganze Reihe öffentlicher Fördermittel, die für Sie interes-
sant sein können. Die wichtigsten werden an dieser Stelle
kurz vorgestellt:
a) KfW-Mittelstandsbank
Gerade mit kleineren Investitionssummen sind Sie für
normale Banken oft uninteressant und haben es dement-
sprechend schwer, von diesen einen Kredit zu erhalten. In
einer solchen Situation kommt oft die KfW-Mittelstands-
bank mit dem sog. „Startgeld“ ins Spiel. Zu beachten ist
hier, dass Sie die Beantragung bereits in der Planungs-
phase Ihres Unternehmens vornehmen und jünger als 50
Jahre sein müssen. Die Obergrenze des Startgelds liegt bei
100.000 € und Sie müssen für Ihre geplante Gründung Ih-
rereseits ein Eigenkapital von mindestens 20% beisteuern.
Nähere Informationen, auch zu weiteren Gründungsdar-
lehen der KfW, erhalten Sie unter
.
b) Spezifische Programme der Bundesländer
Oftmals gibt es spezifische regionale Fördermöglichkeiten
der öffentlichen Hand. Besonders in strukturschwachen
Gebieten, v. a. in Ostdeutschland, stehen die Chancen gut,
dass Sie für ein regionales Förderprogramm in Betracht
kommen. Hierbei kann es sich sowohl um Zuschüsse als
auch um Darlehen handeln. Auch hier erhalten Sie einen
Überblick u. a. unter
. Speziell für das Saar-
land kann Ihnen der sog. „Förderassistent“ weiterhelfen,
den Sie unter
saar-web/startAssistant finden und der Ihnen Aufschluss
über die spezifisch im Saarland vorhandenen Fördermög-
lichkeiten geben soll.
c) Beratungsförderung
Hinzu bietet die KfW Ihnen einen erheblichen Zuschuss
zu einem Gründungscoaching. Der Grund hierfür liegt
auf der Hand: Statistisch sind gecoachte Gründer er-
folgreicher als ungecoachte. Daher ist für die KfW die
Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihren Kredit auch tatsäch-
lich zurückbezahlen können, größer, wenn sie Sie bei Un-
ternehmensgründung und -führung nicht nur finanziell,
sondern auch fachlich unterstützt. Der Zuschuss, den die
KfW leistet, beträgt bis zu 4.500 €. Auch hierzu finden Sie
alle relevanten Informationen unter
.
(2) Eigentumsvorbehalt
Im Gegenzug wird er regelmäßig die Vereinbarung eines
sog. Eigentumsvorbehalts verlangen. Hierunter versteht
man eine Vereinbarung darüber, dass Sie die Ware zwar
ausgeliefert bekommen, diese bis zur endgültigen Zah-
lung allerdings im Eigentum Ihres Lieferanten verbleibt.
Damit Sie Ihrem Käufer aber das Eigentum an der Ware
verschaffen können, handelt es sich im Geschäftsverkehr
regelmäßig um einen sog. „verlängerten Eigentumsvorbe-
halt“, bei dem Ihr Lieferant Sie zur Weiterveräußerung er-
mächtigt, Sie aber im Gegenzug die künftige Kaufpreisfor-
derung gegen Ihren Kunden an ihn abtreten. Ein solcher
Lieferantenkredit kann dann immense Bedeutung für Sie
haben, wenn Sie für Ihre Existenzgründung einen größe-
ren Warenbestand benötigen, den Sie vor Öffnung eines
Ladengeschäfts erst einmal anschaffen müssen. Aber auch
in der Folgezeit sind Sie oftmals froh, Ihre Waren nicht
direkt bezahlen zu müssen.
Besteht Ihr Geschäftsmodell jedoch darin, dass Sie selbst
Endverkäufer mit Ihren Waren beliefern müssen, so wer-
den Ihre potentiellen Kunden ein starkes Interesse daran
haben, dass Sie ihnen einen Lieferantenkredit einräumen.
Der Vorteil liegt für Sie darin, dass Sie im Falle der In-
solvenz Ihres Vertragspartners – im Gegensatz zu den
anderen Gläubigern Ihres Vertragspartners – Ihre Befrie-
digung nicht aus der Insolvenzmasse suchen müssen, son-
dern die von Ihnen gelieferten Waren, deren Eigentümer
Sie ja immer noch sind, aussondern, d. h. wieder wegneh-
men, können.
(3) Dispositionskredit
Vom „normalen“ Kredit ist auch der sog. Dispositionskre-
dit zu unterscheiden, den Sie von Ihrem privaten Girokon-
to kennen dürften. Ein solcher kann für Sie insbesondere
dann wichtig werden, wenn Sie gewisse vorhersehbare „fi-
nanzielle Engpässe“ überwinden müssen. Dies kommt vor
allem vor, wenn Sie von der Abwicklung einzelner Auf-
träge oder von bestimmten Saisonphasen abhängig sind,
sodass sich Ihr Einkommen nicht gleichmäßig über das
Jahr verteilt, sondern es Monate mit überdurchschnittlich
hohem und solche mit nur sehr geringem oder gar keinem
Einkommen gibt, die es zu überbrücken gilt.
Beim Dispositionskredit können Sie, ohne dass dies jedes
Mal separat vereinbart werden müsste, ein zu Grunde zu
legendes Girokonto bis zu einem gewissen Betrag „über-
ziehen“. Sie können also hiervon noch laufende Kosten
bezahlen, obwohl Ihr Konto eigentlich „leer“ ist. Hier
empfiehlt es sich in einem frühzeitigen Gespräch mit dem
Berater bei Ihrer Hausbank einen angemessenen Kre-
ditrahmen einzurichten und darzulegen, weshalb Sie die-
sen benötigen und unter welchen Umständen Sie ihn nur
auszuschöpfen bedenken.
Sie müssen jedoch wissen: Bei einem Dispositionskredit
unterliegen Sie in aller Regel einer deutlich höheren Zins-
last, als dies bei einem „normalen“ Bankkredit der Fall ist.
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