Legal Startup 1 - page 9

ren?
• Wie ist der Mitarbeiterbestand? Sind die Angestellten
hinreichend motiviert und qualifiziert? Oder beste-
hen effizienzschädigende Defizite?
Achtung: Sie sind
nicht berechtigt, aufgrund der Betriebsübernahme
bestehende Arbeitsverhältnisse zu kündigen! Sie tre-
ten auf der Seite des Arbeitgebers mit allen Rechten
und Pflichten Ihres Vorgängers in die bestehenden
Arbeitsverhältnisse ein!
• Wie ist die Ertragslage des Betriebs? Lassen Sie sich die
Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre vorlegen und
beziehen Sie in Ihre Kalkulation künftige betriebswirt-
schaftliche Aspekte mit ein, z. B. höhere Energiepreise.
Achtung: Sie müssen aufpassen, dass der vermeintlich
hohe Ertrag des Betriebs nicht auf außerordentliche, d.
h. einmalige Einnahmen zurückzuführen ist, z. B. den
Verkauf von Vermögensgegenständen, Versicherungs-
entschädigungen, besondere Prämien etc.
• Bestehen betriebliche Steuerschulden aus dem Kalen-
derjahr vor der Übernahme? Hierfür müssen Sie haf-
ten!
• Im Regelfall wollen Sie die Firma (d.h. den Namen des
Unternehmens) Ihres Vorgängers, ggf. um den Zusatz
Ihres Eigennamens, fortführen.
In diesem Fall haf-
ten Sie für alle (!) im Geschäftsbetrieb begründeten
Verbindlichkeiten des Veräußerers (§ 25 HGB)!
Eine
Haftungsbeschränkung kann zwar vereinbart werden,
wirkt den Gläubigern gegenüber aber nur, wenn sie ins
Handelsregister eingetragen wird.
• Sie müssen für Gewährleistungsansprüche gegenüber
Kunden haften, die durch Vertragsschluss noch mit
Ihrem Vorgänger entstanden sind; also insbesondere
müssen Sie kritisch hinterfragen, weshalb der bisherige
Unternehmer seinen Betrieb veräußern will, obwohl die-
ser profitabel ist oder zumindest das Potential dazu hat.
Sie müssen herausfinden, ob für ihn wirklich die genann-
ten Gründe ausschlaggebend für die Veräußerung sind –
oftmals der angestrebte Ruhestand mit dem Kaufpreis als
Altersvorsorge, gesundheitliche oder sonstige persönliche
Gründe – oder ob versucht wird, ein tatsächlich defizitäres
Unternehmen abzustoßen.
Hierzu sollten Sie – idealerweise unterstützt durch einen
Wirtschaftsprüfer, der den wirtschaftlichen Wert des Un-
ternehmens objektiv prüft – folgende rechtliche Gesichts-
punkte in die Entscheidung für oder wider den Unterneh-
menskauf miteinbeziehen:
• Bestehen Schulden, wenn ja, in welcher Höhe?
• Ist der Standort des Betriebs geeignet?
• Ist die Ausstattung des Betriebs für Ihre Zwecke (noch)
geeignet?
• Stößt das Produkt- bzw. Dienstleistungsprogramm
noch auf Akzeptanz am Markt?
• Ist die Kundendatei auf dem aktuellen Stand?
• Möglichkeiten zur Kundenakquise? Besteht ein noch
nicht erschlossenes Kundenpotential?
• Wie sind die Wettbewerbsverhältnisse? Hat sich vor
kurzem Konkurrenz angesiedelt oder wird sie dies in
absehbarer Zeit tun?
• Sind die Betriebs- bzw. Geschäftsräume für Ihre Zwe-
cke geeignet?
• Falls die Betriebs- bzw. Geschäftsräume gemietet sind:
Ist das Mietverhältnis auf Dauer gesichert? Bietet der
bestehende Mietvertrag angemessene Konditionen?
Wird der Vermieter Sie als neuen Betreiber akzeptie-
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