Legal Startup 1 - page 7

Wegen der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschafts-
vermögen der GmbH besteht ein höherer jährlicher Kos-
tenaufwand als bei den Personengesellschaften aufgrund
der Buchführungs-, Rechnungslegungs-, Prüfungs- und
Offenlegungspflichten.
Im Gegensatz zu den Personengesellschaften ist ein Wech-
seln im Gesellschafterbestand bei der GmbH relativ un-
problematisch. Geschäftsanteile können veräußert werden
(§ 15 Abs. 1 GmbHG) oder imZuge einer Kapitalerhöhung
erworben werden. Bei beiden bedarf es eines notariellen
Vertrags. Wesentlich ist, dass ein Gesellschafterwechsel
die GmbH als solche in ihrem Bestand nicht berührt.
6. Die Unternehmergesellschaft (UG, haf-
tungsbeschränkt)
Wem das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro der
GmbH zu viel ist, aber dennoch seine Haftung auf das Ge-
sellschaftsvermögen beschränken möchte, hat seit einigen
Jahren die Möglichkeit – in Konkurrenz zur englischen
Limited – eine sog. Unternehmergesellschaft (haftungs-
beschränkt) zu gründen (umgangssprachlich auch als
„Mini-GmbH“ bezeichnet). Diese ist eine Spezialform der
GmbH, die speziell die Bedürfnisse von Existenzgründern
und Startup-Unternehmen bedienen soll.
Sie bietet die essentiellen Vorteile der GmbH:
Die Haf-
tungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen und
die Möglichkeit der Geschäftsführung durch Dritte.
Gleichzeitig entfällt das Erfordernis eines Stammka-
pitals von 25.000 €; theoretisch reicht bei der UG ein
Stammkapital in Höhe eines symbolischen Euros. Im
Gegenzug muss sie anstatt GmbH den Namenszusatz
„Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder
„UG (haftungsbeschränkt)“ tragen
, damit ihre potenti-
ellen Vertragspartner von der Haftungsbeschränkung wis-
sen.
Hinzu unterliegen Sie mit der UG in den Jahren nach Ih-
rer Gründung einer gesetzlichen „Ansparpflicht“, bis Sie
das Stammkapital einer „normalen“ GmbH erreicht ha-
ben. Ihre UG wandelt sich dann in eine GmbH.
7. Sonderform: Die GmbH & Co. KG
Bei der GmbH und Co. KG. handelt es sich um eine „nor-
male“ KG, allerdings wird hier als Komplementär (also
als persönlich haftender Gesellschafter der KG) keine na-
türliche Person, sondern eine eigens hierfür gegründete
GmbH eingesetzt. Hierdurch wird erreicht, dass nicht nur
die Kommanditisten der KG eine Haftungsbeschränkung
genießen, sondern auch der Komplementär aufgrund der
Haftungsbeschränkung der GmbH auf ihr Stammkapital
letztlich in der Haftung beschränkt ist.
Dies ist sogar durch eine einzelne Person möglich: Sie
können eine GmbH & Co. KG gründen, deren einziger
Kommanditist Sie sind und Sie sind zugleich einziger Ge-
sellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-Gm-
bH.
8. Zusammenfassung: Wahl der richtigen
Rechtsform
Sie haben nun einen Überblick über die verschiedenen
Rechtsformen, in denen Sie Ihr Unternehmen gründen
können, sowie über deren Vor- und Nachteile aus gesell-
schaftsrechtlicher Sicht.
Rechtsanwalt Priv.Doz. Dr. Michael Anton
warnt
:
Die für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre
Existenzgründung passende Rechtsform ist
stets in einem individuellen Beratungsgespräch mit einer
auf Existenzgründungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts-
kanzlei zu ermitteln. Vertrauen Sie hierbei der
Kanzlei für
Wirtschafts- und Vermögensrecht.
In einem individuellen
Beratungsgespräch werde ich zusammen mit Ihnen unter
anderem nachstehende Kriterien in den Rechtsformfin-
dungsprozess einbeziehen und den für Ihr Unternehmen
und Ihre individuellen Bedürfnisse passenden Gesellschafts-
vertrag entwerfen:
• Die notwendige bzw. gewünschte Anzahl an Grün-
dungspersonen – Sind Sie Einzelkämpfer oder wollen
bzw. müssen Sie weitere Personen mit ins Boot nehmen?
• Der Name Ihres Unternehmens – Soll Ihr Name im
Vordergrund stehen oder wollen Sie eine „Marke“ eta-
blieren, also eine Firma (hierzu später mehr) führen?
• Welchen finanziellen, sachlichen und persönlichen
Gründungsaufwand können und wollen Sie leisten?
• Welches Kapital ist zur Realisierung Ihrer Geschäfts-
idee notwendig? Und wie bringen Sie es auf?
• Wollen Sie (und Ihre Geschäftspartner) Ihre Haftung
begrenzen?
• Wie soll die Geschäftsführung – d. h. die interne Orga-
nisations- und Aufgabenverteilung – organisiert wer-
den?
• Wer übernimmt die unternehmerische Verantwortung
nach außen, d. h. wer darf das Unternehmen in Ver-
handlungen mit Vertragspartnern vertreten?
• Wie soll die Gewinn- und Verlustbeteiligung der Gesell-
schafter aufgeteilt werden?
• Lohnt sich angesichts Ihres Geschäftsumfangs der Auf-
wand für eine kaufmännische Buchführung (Rech-
nungslegung, Prüfungspflichten, Publizitätspflichten)?
• Soll ein Gesellschafterwechsel bzw. eine Übertragung
von Gesellschaftsanteilen leicht möglich sein
9. Der Gesellschaftsvertrag – Checkliste
Es empfiehlt sich, einen individualisierten, auf Ihre Be-
dürfnisse zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag von einer
im Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei
entwerfen zu lassen. So können Sie erheblich zur Risiko-
minimierung und Streitvermeidung beitragen. Ein Streit
zwischen den Gesellschaftern nach Ihrer Gründung ist
meist eine teure Angelegenheit. Mit einem individuell
gestalteten Gesellschaftsvertrag, in dem alle wesentlichen
Dinge geregelt sind, können Sie dies vermeiden.
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