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3 / 2016

Artikel: Peter Meiser, Redaktion TOPNEWS, und Dijana Kezic, Versicherungsfachfrau,

Abt. Provisionen/Bestand der BCA AG

Übertragung bestanden

Immer wieder steht ein Versicherungs- oder Investmentmakler vor

der Situation, die Möglichkeit einer Bestandsübertragung in Be-

tracht zu ziehen. Zum Beispiel wenn er die bisher beim Makler-

pool A abgewickelten bzw. verwalteten Versicherungsverträge

oder Fondsdepots eines oder mehrerer Kunden insgesamt künftig

beim Maklerpool B – etwa der BCA – wegen dessen besserer Ver-

mittlerkonditionen gelagert wissen möchte. Oder weil er Kunden-

verträge bei bisher mehreren verschiedenen Pools auf einen zu-

sammenfassen möchte, um effizienter und unaufwändiger einen

besseren Überblick über die Gesamtkonstellation seiner Kunden

zu erhalten. Oder weil er von einer Direktanbindung in eine Pool-

anbindung wechseln möchte, um von besseren (Großein-

kaufs-)Konditionen zu profitieren. Oder gar weil er in absehba-

rer Zeit in den Ruhestand gehen und seine Kundenbestände

als Geschäftsgrundlage und Hauptbestandteil seines Firmen-

werts beim Verkauf seines Unternehmens rechtlich einwandfrei

an einen Nachfolger übergeben möchte. In jedem Fall hat der

Kunde bei einer Bestandsübertragung keine Nachteile, viel-

mehr laufen seine Verträge nahtlos weiter.

Was ist das eigentlich, ein Bestand?

Matthias W. Kroll, Fachanwalt für Versicherungsrecht bringt es im

Zusammenhang mit einem Generationenwechsel im Vermittlerbe-

trieb auf den Punkt: „Eigentlich ist der Begriff falsch gewählt, denn

im rechtlichen Sinne ist der ‚Bestand‘ ein Versicherungsvertragsbe-

stand, der nach § 14 Versicherungsaufsichtsgesetz dem Versiche-

rer gehört. Dem Makler gehört der Kundenstamm. Das ist sein ei-

gentlicher Bestand. Insofern kann der Makler auch nicht über die

Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem Versicherer

verfügen. Der ‚Bestand‘ ist also der ‚good will‘, also die Möglichkeit,

aus den Kundenbeziehungen künftig Geschäft zu generieren.“ Die-

se Definition gilt natürlich im übertragenen Sinn auch für Fondsbe-

stände. Um die Kundenakquisition also geht es.

Welche Arten der Bestandsübertragung gibt es?

Bestandsübertragung von Direktanbindung(en) zur BCA

Versicherungs-Einzelverträge oder -Vertragsbestände bzw. Invest-

ment(fonds)-Stücke oder -depots lassen sich ganz einfach auf die

BCA übertragen.

Versicherung:

Im Versicherungsbereich sind dazu das ausgefüllte

Bestandsübertragungsformular, eine Datenschutzerklärung sowie

eine vom einzelnen Kunden erteilte Maklervollmacht vonnöten

(alle in Business plus).

Investment:

Im Investmentbereich ist dazu ein Depot einer der BCA

angeschlossenen Fondsplattform erforderlich und ggf. neu zu eröff-

nen, als Formulare sind das Stückübertragungsformular der BCA so-

wie ggf. ein Depoteröffnungsantrag erforderlich. Der Vermittler sen-

det ein formloses Schreiben mit Kundenliste und der Bitte um Über-

tragung an die BCA. Die BCA übernimmt ggf. die Registrierung des

Bestandsübertragung mit dem Service der BCA leicht gemacht. Teil 1.

GRÜNDE/VORTEILE EINER BESTANDSÜBERTRAGUNG

AN DIE BCA

Alle Verträge eines/aller Kunden in einer Übersicht – gutes

Akquisitionspotenzial

Kleinerer administrativer Aufwand

Regulatorische Sicherheit – keine Einzelvorbereitung

jedes Kundenbestands für den Wirtschaftsprüfer

Zugang zu Gesellschaften, die keine Geschäfte mit

Einzelanbindungen machen

Zugang zu (mehr) aktuellen Rechnern

Häufig weitaus attraktivere (Großeinkaufs-)Konditionen