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NEWS

3 / 2016

Maklers bei der/den Depotstelle/n, überwacht den Übertragungsab-

lauf und schlüsselt die Depots nach Eingang dem Vermittler zu. Bei

a e Sc tte u te stüt t das o pete ce te de C tat ä t g

ll n hri n n r z

K m nz n r r B A kr f i .

Bestandsübertragung von anderem Pool zur BCA

Der bisherige Pool muss dem Vermittler eine schriftliche Bestands-

freigabe erteilen. Diese Freigabe sendet der Makler zusammen mit

einer Liste der betroffenen Kunden/Verträge, Bestandsübertragungs-

formular, Maklervollmacht und Datenschutzerklärung an die BCA.

Versicherung:

Maklervollmacht und Datenschutzerklärung sind

mitzusenden.

Investment:

Die BCA kümmert sich im Folgenden um die Ver-

sendung an die Depotstellen und die Überwachung des Über-

tragungsprozesses.

Bestandsübertragung von Makler zu Makler

Versicherung und Investment

: Sind der bestandsabgebende und

der bestandsaufnehmende Vermittler bereits der BCA ange-

schlossen, erfolgt die Übertragung aufgrund eines von beiden

unterschriebenen Antrags auf Bestandsübernahme, Daten-

schutzerklärung und Maklervollmacht. Die BCA kümmert sich

um die interne Übertragung und stellt neben einem Kundenan-

schreiben persönlichen Support zur Verfügung.

Wie informiere ich meine Kunden?

Will man große Bestände übertragen, kommt das opting-out-Ver-

fahren zum Tragen. Aus Vereinfachungsgründen werden keine

Einzelerlaubnisse eingeholt. Vielmehr werden die Kunden mit

dem Hinweis angeschrieben, wenn kein Widerspruch erfolge, ge-

he man von der Zustimmung zur Bestandsübertragung auf die

BCA aus. Die BCA stellt dazu Musteranschreiben sowie weitere

Formulare bereit und unterstützt Sie gern persönlich.

Beim Opting-out-Verfahren schreibt der Bestandsübernehmende,

beim dazu alternativen Code-of-Conduct-Verfahren der abgebende

Makler die Kunden an.

Sonderfall: Übertragung mit allen Rechten und Pflichten

Speziell im Versicherungsbereich gibt es auch die Übertragung mit

allen Rechten und Pflichten. Hierbei steht dem Übernehmenden

als Recht zusätzlich zu den Rechten einer „normalen“ Übertragung

(Abschlussgeschäft, z. B. Änderungsgeschäft mit Beitragserhö-

hung, in diesem Fall: Bestandsprovision) auch die Dynamikprovisi-

on zu. Als Pflicht allerdings auch die Übernahme des Stornorisikos.

Alle Rechte und Pflichten können bei Einzelbestandsübertragung,

Opting-out und interner Bestandsübertragung vereinbart werden.

Die Formulare finden Sie in Business plus.

Fortsetzung folgt

Verliere ich dadurch die persönliche Beziehung zu den Maklerbe-

treuern? Verdiene ich dann noch genauso viel Provision? Ist der

Datenschutz 100-prozentig gewährleistet? Berechtigte

Fragen – und

die Antworten

erfahren Sie in der nächsten TOPNEWS in

Teil 2

unserer Artikelserie zur Bestandsübertragung.

Und wie

die Bestandsübertragung im Detail

funktioniert, wie sie

per Business plus oder DIVA umgesetzt wird, erfahren Sie aus

Teil 3

in der übernächsten TOPNEWS-Ausgabe 1/2017.

Freuen Sie sich schon darauf!

KONTAKT

E-Mail:

1.

bestandsuebertragung_versicherung@bca.de

2.

bestandsuebertragung_investment@bca.de

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Für welche Form der Bestandsübertragung Sie sich auch

entscheiden, die BCA unterstützt Sie dabei tatkräftig:

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Ständige Vertragsübersicht in Business plus

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Konsolidierung der Bestände bei Nachfolgeregelung

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