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3 / 2016
Schmuckgold und Sammlermünzen weisen in der Regel einen ho-
hen Aufpreis gegenüber dem eigentlichen Materialwert auf und
eignen sich daher selten für Anleger, die nur an der Entwicklung
des Goldpreises partizipieren möchten.
Physisches Gold
Anlegern, die direkt physisches Gold erwerben möchten, steht
grundsätzlich der Erwerb von sogenanntem Anlagegold in Form
von Goldbarren und Anlagemünzen oder der Erwerb von
Schmuckgold und Sammlermünzen offen. Als Anlagegold gelten
Goldbarren und Gold-Plättchen mit einem handelsüblichen Ge-
wicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel, fer-
ner Goldmünzen mit einem Feingehalt von mindestens 900 Tau-
sendstel. Für Privatanleger werden Barren zwischen einem
Gramm und einem Kilogramm hergestellt, üblicherweise mit ei-
nem Feingehalt von 999,9 Tausendstel. Üblich ist auch das vor al-
lem für Münzen gebräuchliche Gewicht einer Feinunze, was
31,1034768 Gramm entspricht, bzw. halbe und viertel Unzen. Im
Gold-Großhandel sind dagegen „Good-delivery-Barren“ mit einem
Feingehalt von 995 Tausendstel und einem Gewicht von 12 Kilo-
gramm üblich. Grundsätzlich sind die im „Spread“ zwischen Ver-
und Ankaufspreis enthaltenen Transaktionskosten umso höher, je
kleiner die gehandelten Einheiten sind, sodass bei kleinen Barren
und „Tafelbarren“ Spreads über fünf Prozent möglich sind.
Tresorgold und Xetra-Gold
Steuerlich dem physischen Erwerb gleichgestellt ist der Kauf von
sogenanntem „Tresorgold“, also der Erwerb von physischem Gold,
das aber zentral in Hochsicherheitstresoren verwahrt wird. Tresor-
gold unterliegt nicht den Gesetzen für Investmentfonds. Wie bei
selbst verwahrtem Gold unterliegen Veräußerungsgewinne nicht
der Kapitalertragssteuer. Kursgewinne müssen nur innerhalb der
zwölfmonatigen Spekulationsfrist angegeben und mit dem per-
sönlichen Steuersatz versteuert werden.
Weil Xetra-Gold, das von einem Tochterunternehmen der Deut-
schen Börse seit Dezember 2007 herausgegeben wird, einen phy-
sischen Auslieferungsanspruch verbrieft, gilt das Wertpapier in
steuerlicher Hinsicht als Tresorgold, ist von der rechtlichen Kon-
struktion aber ein „Exchange Traded Commodity“ (ETC), also eine
Inhaberschuldverschreibung. Bei den klassischen Gold-ETCs be-
steht keine Möglichkeit der Goldauslieferung, weil die Anleger
kein direktes Eigentum an physisch hinterlegtem Gold erwerben,
sondern, je nach ETC, einen gedeckten oder ungedeckten schuld-
rechtlichen Anspruch gegen den ETC-Emittenten oder einen Anteil
an einem Sondervermögen, das Gold beinhaltet.
Gold-Fonds
In Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassene Publikums-
fonds und Exchange-Traded Funds (ETFs) dürfen nur maximal 30
Prozent ihres Fondsvolumens in physischem Gold anlegen. Rein-
rassige Gold-ETFs sind deshalb nicht auf dem deutschen Markt
erhältlich. Diese Marktlücke nutzt der Fonds HANSAgold, der zwar
auch nur bis zu 30 Prozent in physisches Gold investiert, dann
aber durch Gold-ETCs anstrebt, insgesamt die Entwicklung des
Goldpreises abzubilden. Dabei bevorzugt der Fonds Zertifikate,
die mit Lieferansprüchen auf physisches Gold besichert sind wie
Xetra-Gold. Aus Diversifikationsgründen kauft das Fondsmanage-
ment auch Silber-Zertifikate und vereinzelt Staatsanleihen, gege-
benenfalls auch inflationsindexierte Anleihen.
Aktienfonds für (Gold-) Minenunternehmen
Andere Investmentfonds auf dem deutschen Markt, die das Wort
„Gold“ im Namen führen, sind ganz überwiegend Aktienfonds, die
in Aktien von Minenunternehmen investieren. Damit verändert
sich allerdings das Chance-Risiko-Profil gegenüber Investments
im Rohstoff selbst. Die Aktienkurse von Minengesellschaften, die
über Produktionsstätten und / oder Förderrechte für die Goldpro-
duktion verfügen, zeigen in Summe meist eine Hebelwirkung ge-
genüber dem Goldpreis – in beide Richtungen. 2009 und 2010,
vor dem Hintergrund eines rund 60prozentigen Goldpreisan-
stiegs, verdoppelten die meisten Goldminenfonds ihre Anteilswer-
te, manche vervierfachten sie sogar. Auf zwei Jahre mit meist klei-
neren Verlusten 2011 und 2012 halbierten sich die Anteilswerte
allein im Jahr 2013 wieder. Der Goldpreis selbst sank 2013 nur
um 28 Prozent. Nachdem in fünf Jahren die Gewinne aus 2009
und 2010 mehr oder weniger vollständig verloren gegangen sind,
verwandelten die Goldminenfonds den 26prozentigen Anstieg des
Goldpreises im ersten Halbjahr 2016 in einen Anteilswertgewinn
von durchschnittlich 94 Prozent. Der beste Fonds brachte es so-
gar auf ein Plus von 146 Prozent in sechs Monaten.
Fazit/Auf den Punkt gebracht
Gold ist für ein Anlegerportfolio kein Muss. Aufgrund positiver Di-
versifizierungseffekte können Goldinvestments strategisch mit
rund 10 Prozent gewichtet werden. Höhere Anteile als 15 Prozent
im Wertpapierportfolio sollten nur aufgrund taktischer Überzeu-
gungen eingegangen und dann fortlaufend beobachtet werden.
Als Fonds, dessen Wertentwicklung sich eng am Goldpreis selbst
orientiert, bleibt dafür der HANSAgold geeignet. Goldminenfonds
wie beispielsweise der Earth Gold Fund UI erfordern aufgrund ih-
rer Hebelwirkung aktives Timing.
ROLF KRAHE MEINT:
Es gibt viele Möglichkeiten, in Edelmetalle zu investieren. Der
Beitrag „Glanz im Depot“ gibt einen hervorragenden Überblick
über die unterschiedlichsten Alternativen: von der Goldmine
bis zum Goldgeschmeide. Wer die Wahl hat, hat auch hier
in der Tat die Qual. Erleichterung verschaffen können Ehe-
partner und/oder das Finanzamt. Doch auch mit dieser
„Unterstützung“ sollte man sich bei der Vielzahl der Alterna-
tiven nicht verzetteln. Die Möglichkeit, Anlageentscheidungen
schnell und sicher umsetzen zu können wird durch einschlä-
gige Investmentfonds erheblich erleichtert. Bei der Frage
nach der richtigen Dosierung unterstützen viele attraktive
Multi-Asset-Produkte mit guten Ergebnissen.