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3 / 2016

Schmuckgold und Sammlermünzen weisen in der Regel einen ho-

hen Aufpreis gegenüber dem eigentlichen Materialwert auf und

eignen sich daher selten für Anleger, die nur an der Entwicklung

des Goldpreises partizipieren möchten.

Physisches Gold

Anlegern, die direkt physisches Gold erwerben möchten, steht

grundsätzlich der Erwerb von sogenanntem Anlagegold in Form

von Goldbarren und Anlagemünzen oder der Erwerb von

Schmuckgold und Sammlermünzen offen. Als Anlagegold gelten

Goldbarren und Gold-Plättchen mit einem handelsüblichen Ge-

wicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel, fer-

ner Goldmünzen mit einem Feingehalt von mindestens 900 Tau-

sendstel. Für Privatanleger werden Barren zwischen einem

Gramm und einem Kilogramm hergestellt, üblicherweise mit ei-

nem Feingehalt von 999,9 Tausendstel. Üblich ist auch das vor al-

lem für Münzen gebräuchliche Gewicht einer Feinunze, was

31,1034768 Gramm entspricht, bzw. halbe und viertel Unzen. Im

Gold-Großhandel sind dagegen „Good-delivery-Barren“ mit einem

Feingehalt von 995 Tausendstel und einem Gewicht von 12 Kilo-

gramm üblich. Grundsätzlich sind die im „Spread“ zwischen Ver-

und Ankaufspreis enthaltenen Transaktionskosten umso höher, je

kleiner die gehandelten Einheiten sind, sodass bei kleinen Barren

und „Tafelbarren“ Spreads über fünf Prozent möglich sind.

Tresorgold und Xetra-Gold

Steuerlich dem physischen Erwerb gleichgestellt ist der Kauf von

sogenanntem „Tresorgold“, also der Erwerb von physischem Gold,

das aber zentral in Hochsicherheitstresoren verwahrt wird. Tresor-

gold unterliegt nicht den Gesetzen für Investmentfonds. Wie bei

selbst verwahrtem Gold unterliegen Veräußerungsgewinne nicht

der Kapitalertragssteuer. Kursgewinne müssen nur innerhalb der

zwölfmonatigen Spekulationsfrist angegeben und mit dem per-

sönlichen Steuersatz versteuert werden.

Weil Xetra-Gold, das von einem Tochterunternehmen der Deut-

schen Börse seit Dezember 2007 herausgegeben wird, einen phy-

sischen Auslieferungsanspruch verbrieft, gilt das Wertpapier in

steuerlicher Hinsicht als Tresorgold, ist von der rechtlichen Kon-

struktion aber ein „Exchange Traded Commodity“ (ETC), also eine

Inhaberschuldverschreibung. Bei den klassischen Gold-ETCs be-

steht keine Möglichkeit der Goldauslieferung, weil die Anleger

kein direktes Eigentum an physisch hinterlegtem Gold erwerben,

sondern, je nach ETC, einen gedeckten oder ungedeckten schuld-

rechtlichen Anspruch gegen den ETC-Emittenten oder einen Anteil

an einem Sondervermögen, das Gold beinhaltet.

Gold-Fonds

In Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassene Publikums-

fonds und Exchange-Traded Funds (ETFs) dürfen nur maximal 30

Prozent ihres Fondsvolumens in physischem Gold anlegen. Rein-

rassige Gold-ETFs sind deshalb nicht auf dem deutschen Markt

erhältlich. Diese Marktlücke nutzt der Fonds HANSAgold, der zwar

auch nur bis zu 30 Prozent in physisches Gold investiert, dann

aber durch Gold-ETCs anstrebt, insgesamt die Entwicklung des

Goldpreises abzubilden. Dabei bevorzugt der Fonds Zertifikate,

die mit Lieferansprüchen auf physisches Gold besichert sind wie

Xetra-Gold. Aus Diversifikationsgründen kauft das Fondsmanage-

ment auch Silber-Zertifikate und vereinzelt Staatsanleihen, gege-

benenfalls auch inflationsindexierte Anleihen.

Aktienfonds für (Gold-) Minenunternehmen

Andere Investmentfonds auf dem deutschen Markt, die das Wort

„Gold“ im Namen führen, sind ganz überwiegend Aktienfonds, die

in Aktien von Minenunternehmen investieren. Damit verändert

sich allerdings das Chance-Risiko-Profil gegenüber Investments

im Rohstoff selbst. Die Aktienkurse von Minengesellschaften, die

über Produktionsstätten und / oder Förderrechte für die Goldpro-

duktion verfügen, zeigen in Summe meist eine Hebelwirkung ge-

genüber dem Goldpreis – in beide Richtungen. 2009 und 2010,

vor dem Hintergrund eines rund 60prozentigen Goldpreisan-

stiegs, verdoppelten die meisten Goldminenfonds ihre Anteilswer-

te, manche vervierfachten sie sogar. Auf zwei Jahre mit meist klei-

neren Verlusten 2011 und 2012 halbierten sich die Anteilswerte

allein im Jahr 2013 wieder. Der Goldpreis selbst sank 2013 nur

um 28 Prozent. Nachdem in fünf Jahren die Gewinne aus 2009

und 2010 mehr oder weniger vollständig verloren gegangen sind,

verwandelten die Goldminenfonds den 26prozentigen Anstieg des

Goldpreises im ersten Halbjahr 2016 in einen Anteilswertgewinn

von durchschnittlich 94 Prozent. Der beste Fonds brachte es so-

gar auf ein Plus von 146 Prozent in sechs Monaten.

Fazit/Auf den Punkt gebracht

Gold ist für ein Anlegerportfolio kein Muss. Aufgrund positiver Di-

versifizierungseffekte können Goldinvestments strategisch mit

rund 10 Prozent gewichtet werden. Höhere Anteile als 15 Prozent

im Wertpapierportfolio sollten nur aufgrund taktischer Überzeu-

gungen eingegangen und dann fortlaufend beobachtet werden.

Als Fonds, dessen Wertentwicklung sich eng am Goldpreis selbst

orientiert, bleibt dafür der HANSAgold geeignet. Goldminenfonds

wie beispielsweise der Earth Gold Fund UI erfordern aufgrund ih-

rer Hebelwirkung aktives Timing.

ROLF KRAHE MEINT:

Es gibt viele Möglichkeiten, in Edelmetalle zu investieren. Der

Beitrag „Glanz im Depot“ gibt einen hervorragenden Überblick

über die unterschiedlichsten Alternativen: von der Goldmine

bis zum Goldgeschmeide. Wer die Wahl hat, hat auch hier

in der Tat die Qual. Erleichterung verschaffen können Ehe-

partner und/oder das Finanzamt. Doch auch mit dieser

„Unterstützung“ sollte man sich bei der Vielzahl der Alterna-

tiven nicht verzetteln. Die Möglichkeit, Anlageentscheidungen

schnell und sicher umsetzen zu können wird durch einschlä-

gige Investmentfonds erheblich erleichtert. Bei der Frage

nach der richtigen Dosierung unterstützen viele attraktive

Multi-Asset-Produkte mit guten Ergebnissen.