Legal Startup 2 - page 3

entgeltlich über ein Download-Portal, haben Ihre AGB ei-
nen anderen Inhalt, als wenn Sie Bekleidungs- oder Elek-
tronikartikel vermarkten. Hier verbietet sich jede schema-
tische Herangehensweise und es müssen die für Sie und
Ihr Unternehmen passenden AGB individuell konstruiert
werden.
Im Allgemeinen lassen sich folgende Inhalte für Ihre AGB
benennen:
• allgemeine Informationen über den Verwender der
AGB
• konkrete Bezeichnung des Vertragsgegenstands (wel-
che Leistungen werden erbracht und an welche Per-
sonen (Verbraucher und/oder Unternehmer) richten
sich Ihre AGB?)
• Bestimmungen über die Registrierung als Nutzer (bei-
spielsweise in einem Onlineshop)
• datenschutzrechtliche Regelungen
• urheberrechtliche und lizenzrechtliche Klauseln
(bspw. beim Internetvertrieb von Standardsoftware)
• Ausgestaltung des Vertragsschlusses selbst
• Regelungen zur Vergütung und gegebenenfalls die
Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts
• konkrete Lieferbedingungen, beispielsweise Lieferfris-
ten und ein Selbstbelieferungsvorbehalt
• Widerrufsrecht für Verbraucherkunden und dessen
konkrete inhaltliche Ausgestaltung
• Gewährleistung und Haftung, im unternehmerischen
Verkehr gegebenenfalls Rügeobliegenheit des Erwer-
bers
• anwendbares Recht und Gerichtsstand
• Schlussbestimmungen
Rechtsanwalt Priv.Doz. Dr. Michael Anton:
„Dabei sollten Sie von Ihrer auf Existenzgrün-
dungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei
konkrete Instruktionen erhalten, wie Sie die AGB beispiels-
weise in einen Internetshop einbinden und wie Sie die recht-
lichen Voraussetzungen stimmig technisch umsetzen.
Die Ausgestaltung der verpflichtenden Verbraucherkunde-
ninformationen sowie die zutreffende Widerrufsbelehrung
gegenüber Verbrauchern gehören ebenso zum Beratungs-
repertoire einer auf Existenzgründungsrecht spezialisier-
ten Rechtsanwaltskanzlei (wie bspw. der Kanzlei für Wirt-
schafts- und Vermögensrecht) wie die Instruktion über die
nach der Bestellung an den Kunden zu übermittelnden In-
formationen.
Regelmäßig ist es sinnvoll, dass Ihr Rechtsberater am Ende
des technischen Umsetzungsprozesses eine Abschlusskont-
rolle durchführt, bevor bspw. ein Internetshop online geht.
Die voranstehenden Ausführungen geben Ihnen damit ei-
nen ersten Überblick über regelungsbedürftige Felder im Be-
reich „AGB und Vertragsrecht“. Betrauen Sie die Kanzlei für
Wirtschafts- und Vermögensrecht mit Ihrem Gründungs-
I. Ihr Unternehmen am
Markt – Es geht richtig
los!
Nach Abschluss der eigentlichen Gründungsphase kann
es endlich richtig losgehen. Ihr Ziel ist es nun, mit Ihrem
Unternehmen Gewinne zu erwirtschaften, zunächst die
Gründungskosten zu tilgen und Ihren Lebensunterhalt zu
bestreiten. Hierzu stellen sich zahlreiche Fragestellungen,
die regelmäßig Gegenstand von Existenzgründungsbera-
tungen sind.
A. Kundenverträge & AGB: Ihr erster Kun-
denkontakt nach außen
Nach dem Unternehmensstart werden Sie mit Ihrem
Unternehmen zahlreiche Verträge abschließen. Sind Sie
beispielsweise im Warenvertrieb tätig, so müssen Sie Pro-
dukte zunächst einkaufen und vertreiben diese danach an
die Endkunden weiter. Dabei treten sie sowohl gegenüber
dem Lieferanten als auch gegenüber dem Endkunden in
vertragliche Rechtsbeziehungen ein. Gegenüber beiden
Parteien ist es regelmäßig sinnvoll, die konkreten vertrag-
lichen Rechtsbeziehungen mittels allgemeiner Geschäfts-
bedingungen (AGB) zu gestalten.
Dabei ist dringend davon abzuraten, dass Sie die AGB
eigenständig formulieren bzw. aus verschiedenen, öffent-
lich zugänglichen AGB zusammenstellen. Zum einen ist
es dabei nicht ausgeschlossen, dass die AGB Ihres Kon-
kurrenten urheberrechtlichen Schutz genießen und Sie
auf diese Weise eine kostspielige Abmahnung erhalten.
Zum andern hat die Praxis der Vertragsgestaltung gezeigt,
dass der selbständige „Zusammenbau“ allgemeiner Ge-
schäftsbedingungen durch den Existenzgründer häufig zu
rechtlich widersprüchlichen, teilweise sogar ungünstigen
Bedingungen für den Verwender führt – gerade dies soll
durch die Benutzung von AGB verhindert werden! Inso-
weit ist es dringend anzuraten, dass Ihre AGB von einer
auf Existenzgründungsrecht und Vertragsrecht speziali-
sierten Rechtsanwaltskanzlei individuell und konkret für
Ihr Unternehmen entworfen werden.
In dem vorgenannten Beispiel des Warenvertriebs bedarf
es dementsprechend eigenständiger
Einkaufsbedingun-
gen
(gegenüber dem unternehmerischen Lieferanten)
als auch
allgemeiner Verkaufsbedingungen
(gegenüber
den Endkunden). Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung
hängt dabei insbesondere davon ab, ob die AGB gegen-
über Verbraucherkunden oder Geschäftskunden gelten
sollen (oder gegebenenfalls gegenüber beiden). Vor dem
Hintergrund des Verbraucherschutzrechts, des Rechts
des elektronischen Geschäftsverkehrs und des Fernab-
satzrechts bedürfen AGB individueller, auf das konkrete
Geschäfts- und Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens ange-
passter Klauseln. Vertreiben Sie beispielsweise Software
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