Alsbald nach Vertragsschluss, spätestens bis zur vollstän-
digen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur
Lieferung an den Verbraucher, müssen Sie darüber hinaus
dem Verbraucher mitteilen:
• die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge-
meinen Geschäftsbedingungen,
• alle Angaben, die Sie bereits vor Abgabe der Bestel-
lung dem Verbraucher zur Verfügung stellen mussten,
• die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließ-
lich etwaiger Vertragsstrafen bei Verträgen, die ein
Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere
Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlos-
sen sind, sowie
• Informationen über Kundendienst und geltende Ge-
währleistungs- und Garantiebedingungen.
E. Haftung im Netz
Für Existenzgründer kann sich die Frage stellen, inwieweit
diese für die Inhalte ihrer Webseiten haften (müssen). Die
Vermeidung der Haftung im Netz stellt eine wirtschaftlich
bedeutsame Herausforderung dar, die sich unter anderem
nach §§ 7-10 des Telemediengesetzes regelt. Diese Vor-
schriften modifizieren jedoch lediglich allgemeine Haf-
tungstatbestände, begründen also selbst keine Haftung.
Grundsätzlich sind Sie als Diensteanbieter i.S.d. Teleme-
dienrechts für eigene Inhalte auf Ihrer Webseite stets auch
verantwortlich. Sie müssen also besondere Aufmerksam-
keit bei derGestaltung undAusfüllung des Internetauftritts
walten lassen, um keine fremden Rechte zu verletzen. Für
die Inhalte Dritter, auf die Sie von Ihrem eigenen Webauf-
tritt verweisen, sind Sie grundsätzlich nicht verantwort-
lich. Eine eigene Haftung besteht aber dann, wenn Sie sich
diese fremden Inhalte zu eigen machen. Bei Fragen sollten
Sie diesbezüglich eine auf Existenzgründungs- und IT-
Recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen und
Maßnahmen treffen, um eine Haftung für Inhalte Dritter
so weitgehend wie rechtlich zulässig auszuschließen.