Legal Startup 2 - page 20

D. Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber
Als Arbeitgeber treffen Sie vielfältige Pflichten gegenüber
Ihren Arbeitnehmern, denen Sie nachkommen müssen.
Ganz zentral ist hierbei natürlich die Verpflichtung zur
Zahlung des Arbeitslohns – niemand wird aus dem Spaß
an der Freude bei Ihnen arbeiten wollen. Aber auch darü-
ber hinaus zeichnen Sie sich als Arbeitgeber für zahlreiche
Dinge verantwortlich, die Sie beachten und in die Abwä-
gung hinsichtlich einer Neueinstellung miteinbeziehen
müssen.
1. Der Arbeitslohn – Der Grund, morgens aufzu-
stehen
Der hauptsächliche Grund, warum Leute bei Ihnen arbei-
ten wollen, ist es, einen Lohn zu erhalten, um mit diesem
den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Daher ist die
Zahlung des Arbeitslohns Ihre zentrale Pflicht als Arbeit-
geber. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeit-
nehmern einen angemessenen Lohn zahlen. Was hierun-
ter zu verstehen ist, ist von vielen Faktoren abhängig: die
notwendige Qualifikation zur Ausübung des Berufs, die
Berufserfahrung, die Lebenshaltungskosten vor Ort etc.
Bedenken Sie, dass Sie nur mittels eines angemessenen
Lohns Ihre besten Arbeitskräfte auch halten können. Je
nach Branche und Ort kann für die im Raum stehende
Tätigkeit aber auch ein Tarifvertrag oder ein Mindestlohn
gelten. Diese geben Ihnen dann vor, welche Lohnunter-
grenze sie keinesfalls unterschreiten dürfen. Wenn Sie
aus finanziellen Erwägungen Ihrem Arbeitnehmer einen
möglichst niedrigen Lohn zahlen wollen oder müssen,
müssen Sie aufpassen, dass Sie diesen nicht zu niedrig an-
setzen. Ein Lohn, der weniger als 2/3 des nach Branche
und Wirtschaftsregion üblichen Lohns beträgt, gilt in al-
ler Regel als sittenwidrig. Haben Sie einen solch niedrigen
Lohn vereinbart, dann ist dies unwirksam und mangels
wirksamer Lohnvereinbarung sind Sie verpflichtet, den
üblichen Lohn zu zahlen.
2. Der Urlaubsanspruch – Nur ein erholter Arbei-
ter ist ein guter Arbeiter
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Arbeitnehmer be-
zahlten Erholungsurlaub gewähren. Dieser darf bei ei-
ner Vollzeitstelle einen Umfang von 24 Werktagen nicht
unterschreiten. Allerdings ist Ihr Arbeitnehmer auch
verpflichtet, den Urlaub zur Regeneration zu nutzen; die
Aufnahme einer anderen Arbeitstätigkeit während der
Urlaubszeit ist ihm nicht gestattet.
3. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Wenn
der Arbeitnehmer mit „dem Gelben“ winkt
Was tun, wenn Ihr Arbeitnehmer krank wird? Klar ist, er
kann und muss nicht arbeiten. Allerdings sind Sie gesetz-
lich dazu verpflichtet, ihm weiter seinen Lohn zu zahlen.
Diese Fortzahlungspflicht dauert sechs Wochen an. Erst
C. Zur Erinnerung: Notwendige Anmel-
dungen!
Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, müssen Sie
eine Reihe von Formalitäten einhalten und ihn bei diver-
sen Stellen anmelden. Unbedingt denken müssen Sie da-
bei an folgende:
• Arbeitsagentur: Wenn Sie erstmalig Arbeitnehmer be-
schäftigen, müssen Sie bei der Agentur für Arbeit eine
Betriebsnummer beantragen, unter der Ihnen künftig
an anderen Stellen die Anmeldung Ihrer Arbeitneh-
mer möglich ist
• Berufsgenossenschaft: Sie müssen Ihre Arbeitnehmer
bei der Berufsgenossenschaft melden, um Mitglied-
schaft bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu er-
langen
• Sozialversicherung: Bei geringfügig beschäftigten
Mitarbeitern muss sich diese Anmeldung an die Bun-
desknappschaft richten
• Krankenkasse
Nähere Informationen hierzu mit weiterführenden Hin-
weisen finden Sie u. a. unter
.
de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/
mitarbeiter/anmeldung/.
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