Legal Startup 2 - page 15

zeichnung oder geschäftlichen Bezeichnung auf die Her-
kunft einer speziellen Leistung aus Ihrem Unternehmen
vertrauen, sollen also nicht von einem anderen Unter-
nehmen „abgegriffen“ werden, weil es eine verwechselnd
ähnliche Kennzeichnung für das Konkurrenzprodukt ver-
wendet. Ein Markenrecht besteht, wenn die Marke beim
Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert ist
oder wenn das Kennzeichen durch die Benutzung bereits
Verkehrsgeltung erlangt hat.
Das Wettbewerbsrecht kann ebenfalls dem Innovations-
schutz dienen und ergänzt das Innovationsschutzrecht.
Im Grundsatz schützt das Wettbewerbsrecht das lautere
Verhalten aller Marktteilnehmer und sanktioniert unfai-
res Verhalten. Unlauter handelt ein Marktteilnehmer in
Bezug zum Innovationsschutzrecht insbesondere, wenn er
Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachah-
mung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewer-
bers sind. Wettbewerbswidrig ist das Verhalten, wenn der
Konkurrent eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer
über die betriebliche Herkunft herbeiführt, die Wertschät-
zung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unan-
gemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder die für die
Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen
unredlich erlangt hat. Darüber schützt Wettbewerbsrecht
aber auch die Ausbeutung des guten Rufs bekannter Mar-
ken.
D. Fazit
Das Innovationsschutzrecht ist eine juristisch komplexe
Rechtsmaterie, die erhebliche Sanktionen nach sich zie-
hen kann. Als Unternehmer sollten Sie Ihre Leistungen
bestmöglich im Immaterialgüterrecht schützen, gleichzei-
tig aber auch keine fremden Schutzrechte verletzen.
Rechtsanwalt Priv.Doz. Dr. Michael Anton
informiert:
„Eine frühzeitige Rechtsberatung
durch eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte
Rechtsanwaltskanzlei hilft in diesen Konstellationen vor
gravierenden wirtschaftlichen sowie strafrechtlichen Folgen.
Die Rechtsberatung der Kanzlei für Wirtschafts- und Ver-
mögensrecht umfasst bspw. unter anderem:
• eine Erläuterung der wirtschaftlichen Möglichkeiten bei
der Verwertung und Vermarktung Ihrer Erfindungen
und Innovationen im Wege der Lizenzierung,
• eine Darstellung optimaler Strategien zur Verteidigung
und zum Schutz Ihrer Erfindungen vor Nachahmung,
• eine vorsorgliche Information über potentielle Risiken
bei Verletzung fremder Schutzrechte sowie
• eine Analyse potentieller Handlungsoptionen nach Ab-
mahnung und Vorlage einer strafbewehrten Unterlas-
sungserklärung sowie im einstweiligen Verfügungs- und
Klageverfahren.“
1...,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14 16,17,18,19,20,21,22,23,24
Powered by FlippingBook