Legal Startup 2 - page 6

Angabe auf Geschäftsbriefen der Partnerschaft gelten die
voranstehenden Angaben mit der Maßgabe, dass bei einer
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung der Zusatz
„mit beschränkter Berufshaftung“ oder die Abkürzung
„mbB“ oder eine andere allgemein verständliche Abkür-
zung dieser Bezeichnung anzugeben ist.
Auf allen Geschäftsbriefen einer Gesellschaft mit be-
schränkter Haftung (GmbH) sowie einer Unternehmer-
gesellschaft (UG, haftungsbeschränkt) müssen die Rechts-
form und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht
des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die
Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie
alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen
Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat,
der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familienna-
men und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
angegeben werden. Werden Angaben über das Kapital
der Gesellschaft gemacht, so müssen in jedem Falle das
Stammkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden
Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausste-
henden Einlagen angegeben werden. Geschäftsbriefe von
Zweigniederlassungen einer Gesellschaft mit beschränk-
ter Haftung mit Sitz im Ausland müssen das Register, bei
dem die Zweigniederlassung geführt wird, und die Num-
mer des Registereintrags angeben.
Bei einer Gesellschaft, bei der kein Gesellschafter eine na-
türliche Person ist (also beispielsweise der GmbH & Co.
KG), sind auf den Geschäftsbriefen neben der Rechtsform
der Gesellschaft (also: GmbH & Co. KG), deren Sitz, dem
Registergericht und deren Handelsregisternummer zu-
sätzlich die Firmen der Gesellschafter anzugeben sowie
alle für die GmbH notwendigen, voranstehend genannten
Angaben.
Auf allen Geschäftsbriefen einer Aktiengesellschaft (AG)
müssen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das
Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Num-
mer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister
eingetragen ist, sowie alle Vorstandsmitglieder und der
Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen
und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an-
gegeben werden. Der Vorsitzende des Vorstands ist als
solcher zu bezeichnen. Werden Angaben über das Kapital
der Gesellschaft gemacht, so müssen in jedem Falle das
Grundkapital sowie, wenn auf die Aktien der Ausgabebe-
trag nicht vollständig eingezahlt ist, der Gesamtbetrag der
ausstehenden Einlagen angegeben werden.
B. Rechnungen
Da auch eine Rechnung als externer Schriftverkehr Ih-
res Unternehmens angesehen wird, muss eine Rechnung
sämtliche der vorgenannten Angaben Ihres Geschäftsbrie-
fes enthalten. Damit Ihre Rechnung umsatzsteuerlichen
Anforderungen genügt, sollte Ihre
Rechnung in Höhe
von über 150,00 Euro brutto
folgende Angaben enthal-
ten:
II. Ihre Geschäftsbriefe
und Rechnungen
Bei zahlreichen Existenzgründern besteht Unsicherheit,
wie der konkrete Schriftverkehr ausgestaltet sein muss.
Dabei stellt unsere Rechtsordnung spezielle Anforderun-
gen an die notwendigen Pflichtangaben auf Geschäftsbrie-
fen, Emails, Faxen und Rechnungen. Die konkret notwen-
digen Angaben hängen insbesondere von der von Ihnen
für Ihr Unternehmen gewählten Rechtsform ab und sind
deshalb nicht einheitlich zu beantworten.
Ihre auf Existenzgründungsrecht spezialisierte Rechtsan-
waltskanzlei bietet Ihnen regelmäßig die Kontrolle Ihrer
Geschäftsbriefe und Rechnungen an. Auf diesem Weg
können Sie als Existenzgründer sicherstellen, dass Sie kei-
nen falschen Rechtsschein hervorrufen, an dem Sie sich
gegenüber Ihren Geschäftspartnern festhalten lassen müs-
sen, und dass Sie keine Bußgelder seitens des Handelsre-
gisters bei unzutreffenden oder fehlenden Angaben aufer-
legt bekommen.
A. Geschäftsbriefe
Die geringsten Anforderungen werden an Kleingewerbe-
treibende gestellt. Hier ist es mehr eine Frage der Zweck-
mäßigkeit, dass Sie Ihren vollständigen Namen sowie eine
ladungsfähige Anschrift im Schriftverkehr (Achtung: eine
bloße Postfach-Anschrift genügt nicht!) angeben. Zusätz-
liche Angaben über Ihr Berufsfeld sowie ihre konkreten
Leistungen sowie die Bezeichnung ihres Unternehmens
samt Logo sind ebenfalls erlaubt. In der Praxis hat sich
zu Recht eingebürgert, dass zusätzlich Ihre Telefon- und
Faxnummern, Ihre E-Mail-Adresse samt Webadresse so-
wie die Bankverbindungen angegeben werden (hier soll-
ten Sie zusätzlich zu Kontoinhaber, Kontonummer und
Bankleitzahl stets auch die IBAN und die BIC-Angaben
aufführen, insbesondere wenn Sie grenzüberschreitend
tätig sind).
Der Schriftverkehr des Kaufmanns muss seine Firma, die
Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“, „eingetragene
Kauffrau“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung
dieser Bezeichnung, insbesondere „e.K.“, „e.Kfm.“ oder
„e.Kfr.“, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Regis-
tergericht und die Handelsregisternummer angeben.
Besonderheiten bestehen, wenn Sie Ihr Unternehmen
in der Rechtsform einer Gesellschaft betreiben. Die ge-
ringsten Anforderungen werden an eine Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR) gestellt: Hier sollten Sie den
vollständigen Namen eines jeden Gesellschafters zusätz-
lich aufnehmen. Auf allen Geschäftsbriefen einer offe-
nen Handelsgesellschaft (OHG) müssen die Rechtsform
und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die
Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister
eingetragen ist, angegeben werden. Für die Kommandit-
gesellschaft (KG) gelten dieselben Anforderungen. Für die
1,2,3,4,5 7,8,9,10,11,12,13,14,15,16,...24
Powered by FlippingBook