rem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder
mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung be-
schriftet sein. Bleiben Sie in Ihrem Internetshop hinter
diesen Anforderungen zurück, kommt kein wirksamer
Vertrag zustande.
3. Pflichten beim Warenvertrieb als Fernabsatz-
geschäft
Schließlich müssen Sie im E-Commerce die besonderen
Pflichten für Unternehmer beim Fernabsatz gegenüber
Verbraucher-Kunden kennen. Insbesondere müssen Sie
den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe der Bestellung
des Verbrauchers unter anderem informieren über:
• Ihre Identität, Ihre Eintragung ins Handelsregister
samt Registernummer,
• Ihre postalische Anschrift, bei Gesellschaften auch
den Namen eines Vertretungsberechtigten,
• die Identität eines Vertreters oder Ansprechpartners
von Ihnen im Mitgliedstaat des Verbrauchers beim
grenzüberschreitenden Verkauf,
• die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleis-
tung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag
zustande kommt,
• die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine
dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung
zum Inhalt hat,
• einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwer-
tige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen,
und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im
Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
• den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung ein-
schließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile
sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steu-
ern,
• gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Ver-
sandkosten sowie weitere Steuern oder Kosten,
• die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lie-
ferung oder Erfüllung,
• das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs-
oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzel-
heiten der Ausübung, insbesondere den Namen und
die Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Wider-
ruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
oder der Rückgabe,
• zusätzliche Kosten, die der Verbraucher für die Benut-
zung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat,
und
• eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfü-
gung gestellten Informationen, beispielsweise die Gül-
tigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hin-
sichtlich des Preises.
Für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen gel-
ten ähnliche Informationspflichten vor Vertragsschluss.
müssen Sie jedem Kunden …
1. … angemessene, wirksame und zugängliche technische
Mittel zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe der Kunde
Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und
berichtigen kann,
2. … rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar
und verständlich Informationen mitteilen,
• über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem
Vertragsschluss führen,
• darüber, ob der Vertragstext nach demVertragsschluss
von Ihnen gespeichert wird und ob er dem Kunden
zugänglich ist,
• wie der Kunde Eingabefehler vor Abgabe der Vertrags-
erklärung erkennen und berichtigen kann,
• über die für den Vertragsschluss zur Verfügung ste-
henden Sprachen und
• über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, de-
nen sich der Unternehmer unterwirft, sowie über die
Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen
Regelwerken.
3. … den Zugang von seiner Bestellung unverzüglich auf
elektronischem Wege bestätigen und
4. die Möglichkeit verschaffen, die Vertragsbestimmungen
einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger
Form (also bspw. in pdf-Format) zu speichern.
2. Neue Buttonlösung
Seit August des Jahres 2012 müssen Sie im elektronischen
Geschäftsverkehr des Weiteren die sog. Buttonlösung be-
achten. Danach müssen Ihre Kunden bei Bestellungen in
Ihrem Onlineshop nur zahlen, wenn ihnen die Entgelt-
lichkeit der Leistung unmissverständlich klar ist. Sie müs-
sen einen Verbraucher unmittelbar bevor dieser seine Be-
stellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener
Weise informieren über:
• die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleis-
tung
• die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine
dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung
zum Inhalt hat,
• den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung ein-
schließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile
sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern
sowie
• zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie
einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kos-
ten.
Teil der Buttonlösung ist des Weiteren, dass Sie Ihren In-
ternetshop in der Bestellsituation technisch so ausgestalten
müssen, dass Ihr Kunde mit seiner Bestellung ausdrück-
lich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Die Bestell-Schaltfläche muss gut lesbar mit nichts ande-