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5) D asz jedem R eserve Chirurgo wegen des sehr

erhöheten P reises aller Nothwendigkeiten seit 1736 jähr­

lich an der Gage 50 Rthlr. zugeleget werden.

6) D asz ein Bothe oder P edelle bey der Anstalt b e­

w illiget w erde mit 120 Rthlr. jährlich.

7) D asz zw ey Staabs-Chirurgi, einer in Norwegen

und einer in H olstein mit einer jährlichen Zulage von

200 Rthlr. für einen jeden bestellet werden. So w ie

8) Ein Secretair oder Schreiber bey diesem Institut

mit einem Gehalt von 200 Rthlr. jährlich.

9) D asz zu B estreitung der Ausgaben für anatomische

und chirurgische Instrumenta, für deren Unterhaltung, für

Besorgung der Anstalten zu anatomischen præparatis, für

Protocollen, Præmien etc. jährlich 380 Rthlr. allergnädigst

bew illiget werden.

10) D asz ein freies collegium chymicum mit dieser

Academie verbunden werde, und hiezu etwa 200 Rthlr.

jährlich allergnädigst bestimmt werden mögen, und dasz es

11) Sr. Königl. Mayestät allergnädigst gefallen möge,

der errichteten Academ ie ein Siegel und zugleich die P ost-

Freiheit für die mit selbigen versiegelten Briefe zu ver­

leihen.

Noch erdreisten w ir uns bey dieser Gelegenheit Sr.

Königl. M ayestät allerunterthänigst vorzustellen, dasz die

Compagnie und E squadrons Chirurgi der Armee so schlecht

nemlich nur mit 5 Rthlr. monatlich besoldet werden, dasz

sie unmöglich damit die nöthigen Lebens Unterhalt be­

streiten können, und dasz es aus dieser Ursache schwer

seyn werde, hierführo die Armee mit tüchtigen und doch

so nothwendigen subjectis zu versehen. W ir dürfen also

zu Sr. Königl Mayt. Gnade das allerunterthänigste

Zutrauen hegen, dasz höchstdieselbe die Gage dieser be­

klagenswürdigen zum Theil hoffnungsvollen jungen Leute

durch eine allerm ildeste Zulage bis etwa 7 Rthlr. monat­

lich verbeszern und dadurch den F leisz derselben aufmun­

tern werden.

Endlich würde er so wohl zur Aufnahme

der Chirurgie als zur Aufmunterung und Nacheifer ihrer

Beckenner gereichen, wenn Se. Königl. May. allergn. ge­

ruhen wolten, den Königl Leib und H of Chirurgis, den

General-Staabs- und Staabs-Chirurgis, wie auch den Ad-

m iralitäts-D ivisions-Regim ents-Ganiisons- und überhaupt

allen Königl. bestallten Chirurgis einen gew iszen ange-

meszenen Rang von welchen sie bisher fast allein, unter