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5) D asz jedem R eserve Chirurgo wegen des sehr
erhöheten P reises aller Nothwendigkeiten seit 1736 jähr
lich an der Gage 50 Rthlr. zugeleget werden.
6) D asz ein Bothe oder P edelle bey der Anstalt b e
w illiget w erde mit 120 Rthlr. jährlich.
7) D asz zw ey Staabs-Chirurgi, einer in Norwegen
und einer in H olstein mit einer jährlichen Zulage von
200 Rthlr. für einen jeden bestellet werden. So w ie
8) Ein Secretair oder Schreiber bey diesem Institut
mit einem Gehalt von 200 Rthlr. jährlich.
9) D asz zu B estreitung der Ausgaben für anatomische
und chirurgische Instrumenta, für deren Unterhaltung, für
Besorgung der Anstalten zu anatomischen præparatis, für
Protocollen, Præmien etc. jährlich 380 Rthlr. allergnädigst
bew illiget werden.
10) D asz ein freies collegium chymicum mit dieser
Academie verbunden werde, und hiezu etwa 200 Rthlr.
jährlich allergnädigst bestimmt werden mögen, und dasz es
11) Sr. Königl. Mayestät allergnädigst gefallen möge,
der errichteten Academ ie ein Siegel und zugleich die P ost-
Freiheit für die mit selbigen versiegelten Briefe zu ver
leihen.
Noch erdreisten w ir uns bey dieser Gelegenheit Sr.
Königl. M ayestät allerunterthänigst vorzustellen, dasz die
Compagnie und E squadrons Chirurgi der Armee so schlecht
nemlich nur mit 5 Rthlr. monatlich besoldet werden, dasz
sie unmöglich damit die nöthigen Lebens Unterhalt be
streiten können, und dasz es aus dieser Ursache schwer
seyn werde, hierführo die Armee mit tüchtigen und doch
so nothwendigen subjectis zu versehen. W ir dürfen also
zu Sr. Königl Mayt. Gnade das allerunterthänigste
Zutrauen hegen, dasz höchstdieselbe die Gage dieser be
klagenswürdigen zum Theil hoffnungsvollen jungen Leute
durch eine allerm ildeste Zulage bis etwa 7 Rthlr. monat
lich verbeszern und dadurch den F leisz derselben aufmun
tern werden.
Endlich würde er so wohl zur Aufnahme
der Chirurgie als zur Aufmunterung und Nacheifer ihrer
Beckenner gereichen, wenn Se. Königl. May. allergn. ge
ruhen wolten, den Königl Leib und H of Chirurgis, den
General-Staabs- und Staabs-Chirurgis, wie auch den Ad-
m iralitäts-D ivisions-Regim ents-Ganiisons- und überhaupt
allen Königl. bestallten Chirurgis einen gew iszen ange-
meszenen Rang von welchen sie bisher fast allein, unter