Imkommenden Jahr wird für Pflege-
bedürftige in Seniorenhäusern und
ambulant betreute Menschen vieles
anders – aber noch lange nicht für
jeden! Das Pflegestärkungsgesetz II
(PSG II) tritt zum 1. Januar 2017
mit vielen Neuerungen in Kraft. Be-
wohner von Senioren- und Pfle-
geheimen, die bereits in den Ein-
richtungen wohnen
oder noch bis zum
31. Dezember 2016
in eine solche ein-
ziehen, sind von den
Änderungen nicht be-
troffen. Der Gesetz-
geber sichert ihnen
Bestandsschutz zu.
Das bedeutet, dass
diese Pflegebedürf-
tigen mit der Geset-
zesänderung nicht
schlechter gestellt
werden dürfen. Men-
schen mit demenziel-
len Veränderungen,
deren Krankheit in den bisherigen
Pflegestufen kaum berücksichtigt
wurde, erhalten sogar ab dem
kommenden Jahr mehr Geld für
die Pflege.
Was ist also neu an der Reform? Für
wen bringt sie Vor-, für wen Nach-
teile? Zunächst einmal werden aus
den drei Pflegestufen fünf Pflege-
grade: Seniorenhausbewohner mit
einer Pflegestufe werden um eine
Stufe in den nächsthöheren Pflege-
grad eingegliedert. Menschen mit
körperlichen und geistigen Beein-
trächtigungen (Demenz) werden um
zwei Stufen höher eingestuft.
Von der Pflegestufe zum
Pflegegrad
Wie hoch sind die Leistungsbeträge
der Pflegekassen in den einzelnen
Pflegegraden im Vergleich zu den
bisherigen Pflegestufen? Die unten-
stehende Abbildung verdeutlicht
die Änderungen. Gezeigt wird, dass
Menschen ohne eingeschränkte
Alltagskompetenz ab 2017 in Pfle-
gegrad zwei (ehemals Pflegestu-
fe I) bei vollstationärer Versorgung
knapp 30 Prozent weniger Pflege-
zuschuss bekommen als bisher –
vorausgesetzt, sie genießen keinen
Bestandsschutz.
Pflegestärkungsgesetz II
Die Konsequenzen der Pflegereform für Seniorenhausbewohner
€ pro Monat
Pflegestufe 0 (mit Demenz)
0
Pflegestufe I
1.064
Pflegestufe I (mit Demenz)
1.064
Pflegestufe II
1.330
Pflegestufe II (mit Demenz)
1.330
Pflegestufe III
1.612
Pflegestufe III (mit Demenz)
1.612
Härtefall
1.995
Härtefall (mit Demenz)
1.995
€ pro Monat
Pflegegrad 0
0
Pflegegrad I
0
Pflegegrad II
770
Pflegegrad III
1.262
Pflegegrad IV
1.775
Pflegegrad V
2.005
Das Modell bis Ende 2016
Das Modell ab 2017
8
CellitinnenForum 2/2016
Medizin | Betreuung