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Imkommenden Jahr wird für Pflege-

bedürftige in Seniorenhäusern und

ambulant betreute Menschen vieles

anders – aber noch lange nicht für

jeden! Das Pflegestärkungsgesetz II

(PSG II) tritt zum 1. Januar 2017

mit vielen Neuerungen in Kraft. Be-

wohner von Senioren- und Pfle-

geheimen, die bereits in den Ein-

richtungen wohnen

oder noch bis zum

31. Dezember 2016

in eine solche ein-

ziehen, sind von den

Änderungen nicht be-

troffen. Der Gesetz-

geber sichert ihnen

Bestandsschutz zu.

Das bedeutet, dass

diese Pflegebedürf-

tigen mit der Geset-

zesänderung nicht

schlechter gestellt

werden dürfen. Men-

schen mit demenziel-

len Veränderungen,

deren Krankheit in den bisherigen

Pflegestufen kaum berücksichtigt

wurde, erhalten sogar ab dem

kommenden Jahr mehr Geld für

die Pflege.

Was ist also neu an der Reform? Für

wen bringt sie Vor-, für wen Nach-

teile? Zunächst einmal werden aus

den drei Pflegestufen fünf Pflege-

grade: Seniorenhausbewohner mit

einer Pflegestufe werden um eine

Stufe in den nächsthöheren Pflege-

grad eingegliedert. Menschen mit

körperlichen und geistigen Beein-

trächtigungen (Demenz) werden um

zwei Stufen höher eingestuft.

Von der Pflegestufe zum

Pflegegrad

Wie hoch sind die Leistungsbeträge

der Pflegekassen in den einzelnen

Pflegegraden im Vergleich zu den

bisherigen Pflegestufen? Die unten-

stehende Abbildung verdeutlicht

die Änderungen. Gezeigt wird, dass

Menschen ohne eingeschränkte

Alltagskompetenz ab 2017 in Pfle-

gegrad zwei (ehemals Pflegestu-

fe I) bei vollstationärer Versorgung

knapp 30 Prozent weniger Pflege-

zuschuss bekommen als bisher –

vorausgesetzt, sie genießen keinen

Bestandsschutz.

Pflegestärkungsgesetz II

Die Konsequenzen der Pflegereform für Seniorenhausbewohner

€ pro Monat

Pflegestufe 0 (mit Demenz)

0

Pflegestufe I

1.064

Pflegestufe I (mit Demenz)

1.064

Pflegestufe II

1.330

Pflegestufe II (mit Demenz)

1.330

Pflegestufe III

1.612

Pflegestufe III (mit Demenz)

1.612

Härtefall

1.995

Härtefall (mit Demenz)

1.995

€ pro Monat

Pflegegrad 0

0

Pflegegrad I

0

Pflegegrad II

770

Pflegegrad III

1.262

Pflegegrad IV

1.775

Pflegegrad V

2.005

Das Modell bis Ende 2016

Das Modell ab 2017

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CellitinnenForum 2/2016

Medizin | Betreuung