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des Beispiel als Unterlage; Ein Brandy-Cocktail, dei auf

der Karte mit RM. 1,20 steht, soll auf Wunsch des Gastes

mit Verwendung von Martell-Cognac „Drei Stern" her

gestellt werden. Aus der Gegenüberstellung der Kalku

lation beider Cocktails, des auf der Karte mit RM. 1,20

angeführten Brandy-Cocktails und des mit Martell-Cognac

,,Drei Stern" herzustellenden, wird die Berechnung am

ersichtlichsten:

Brandy-Cocktail

Brandy-Cocktail zu RM.1.20 mit Martell-Cognac***

Deutscher Weinbrand 1,— Martell-Cognac

1,50

Angostura

0,15 Angostura

0,15

Gum und Kirsche

0,0E Gum und Kirsche 0,05

insgesamt RM. 1,20

insgesamt RM. 1,70

Im Preise von RM. 1,20 für den aus deutschem Weinbrand

hergestellten Brandy-Cocktail war die Schwundberechnung

bereits berücksichtigt. Bei dem abgeänderten, mit Mar

tell-Cognac „Drei Stern" hergestellten jedoch noch nicht,

infolgedessen muß zum Preise von RM. 1,70 ein Betrag —

etwa RM. 0,10 für Schwund zugerechnet werden, so daß

dieser Cocktail dann mit RM. 1,80 dem Gast in Rechnung

zu stellen wäre.

Bei der Festsetzung der Drink-Verkaufspreise ist auch auf

die sogenannte ortsübliche Preisgestaltung

Rücksicht zu nehmen. Hierbei ist aber zu unterscheiden,

welcher Art das betreffende Geschäft ist. Eine luxuriös

ausgestattete Bar, die demgemäß auch mit einem bestimm

ten Kreise von Gästen zu rechnen hat, wird natürlich

andere Preise zu nehmen haben, als z. B. eine Bar in der

Nähe eines Bahnhofes, die in der Hauptsache vom rei

senden Publikum frequentiert wird. Die Geschäftsunkosten

der nahe des Bahnhofs gelegenen Bar brauchen deshalb

nicht kleiner zu sein, als die der Luxusbar, dafür hat sich

aber der Geschäftsbetrieb den Bedürfnissen des reisenden

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