des Beispiel als Unterlage; Ein Brandy-Cocktail, dei auf
der Karte mit RM. 1,20 steht, soll auf Wunsch des Gastes
mit Verwendung von Martell-Cognac „Drei Stern" her
gestellt werden. Aus der Gegenüberstellung der Kalku
lation beider Cocktails, des auf der Karte mit RM. 1,20
angeführten Brandy-Cocktails und des mit Martell-Cognac
,,Drei Stern" herzustellenden, wird die Berechnung am
ersichtlichsten:
Brandy-Cocktail
Brandy-Cocktail zu RM.1.20 mit Martell-Cognac***
Deutscher Weinbrand 1,— Martell-Cognac
1,50
Angostura
0,15 Angostura
0,15
Gum und Kirsche
0,0E Gum und Kirsche 0,05
insgesamt RM. 1,20
insgesamt RM. 1,70
Im Preise von RM. 1,20 für den aus deutschem Weinbrand
hergestellten Brandy-Cocktail war die Schwundberechnung
bereits berücksichtigt. Bei dem abgeänderten, mit Mar
tell-Cognac „Drei Stern" hergestellten jedoch noch nicht,
infolgedessen muß zum Preise von RM. 1,70 ein Betrag —
etwa RM. 0,10 für Schwund zugerechnet werden, so daß
dieser Cocktail dann mit RM. 1,80 dem Gast in Rechnung
zu stellen wäre.
Bei der Festsetzung der Drink-Verkaufspreise ist auch auf
die sogenannte ortsübliche Preisgestaltung
Rücksicht zu nehmen. Hierbei ist aber zu unterscheiden,
welcher Art das betreffende Geschäft ist. Eine luxuriös
ausgestattete Bar, die demgemäß auch mit einem bestimm
ten Kreise von Gästen zu rechnen hat, wird natürlich
andere Preise zu nehmen haben, als z. B. eine Bar in der
Nähe eines Bahnhofes, die in der Hauptsache vom rei
senden Publikum frequentiert wird. Die Geschäftsunkosten
der nahe des Bahnhofs gelegenen Bar brauchen deshalb
nicht kleiner zu sein, als die der Luxusbar, dafür hat sich
aber der Geschäftsbetrieb den Bedürfnissen des reisenden
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