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zumal die Nachfrage nach bestimmten Marken und Sorten

beinahe in jedem Geschäft anders geartet ist. Bei der Be

standaufnahme werden angebrochene Flaschen nach

Zehntel-Teilen abgeschätzt, bei einer Generalabrechnung

hingegen genau nachgemessen. Dazu bedient man

sich einer „Mensur", d. h. eines Glaszylinders

von 1 Liter Inhalt, der entsprechend der verwendeten

Gläser-Ausmaße mit Teilstrichen versehen ist, wobei der

Zwischenraum von Teilstrich zu Teilstrich dem Inhalt eines

Likörglases entspricht. Für Gläser mit größerem Inhalt

(Südweingläser) ist entweder eine Mensur mit entsprechen

der Einteilung anzuschaffen oder man muß sich so helfen,

daß zwei oder entsprechend mehr Teilstriche der Likör

gläsermensur, für den Inhalt eines Südweinglases berechnet

werden. Meßflaschen können auch leicht selbst herge

steilt werden, indem man eine hellglasige Literflasche der

Länge nach mit einem ca. 1 cm breiten Papierstreifen

beklebt, die Flasche dann glasweise mit Wasser füllt und

nach jedem eingefüllten Glase in der Höhe des Wasser

spiegels einen Strich zieht. Ratsam ist es, die so auf dem

Streifen eingezeichneten Meßstriche in das Glas der Flasche

einätzen oder einschleifen zu lassen, da der Papierstreifen

leicht unansehnlich wird und sich mit der Zeit auch von

der Flasche löst. Mit dieser auf so einfache Weise her

gestellten Meßflasche läßt sich durch Einfüllen des zu

messenden Inhalts anderer Flaschen genau feststellen,

welche Menge verbraucht wurde, weil der Inhalt der vollen

Flasche bekannt war.

Das System „Bar auf Rechnung" hat den Vorteil, daß die

Waren schon am Tage nach der Ausgabe abgerechnet und

bezahlt und damit jede komplizierte Verrechnung vermie

den, jedes Mißtrauen beseitigt und ein korrektes Geschäfts-

gebahren verbürgt werden. Zum bessern Verständnis

dieses Kapitels sollen die nachfolgenden Muster der bei

diesem System zu verwendeten Formulare dienen.

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