zumal die Nachfrage nach bestimmten Marken und Sorten
beinahe in jedem Geschäft anders geartet ist. Bei der Be
standaufnahme werden angebrochene Flaschen nach
Zehntel-Teilen abgeschätzt, bei einer Generalabrechnung
hingegen genau nachgemessen. Dazu bedient man
sich einer „Mensur", d. h. eines Glaszylinders
von 1 Liter Inhalt, der entsprechend der verwendeten
Gläser-Ausmaße mit Teilstrichen versehen ist, wobei der
Zwischenraum von Teilstrich zu Teilstrich dem Inhalt eines
Likörglases entspricht. Für Gläser mit größerem Inhalt
(Südweingläser) ist entweder eine Mensur mit entsprechen
der Einteilung anzuschaffen oder man muß sich so helfen,
daß zwei oder entsprechend mehr Teilstriche der Likör
gläsermensur, für den Inhalt eines Südweinglases berechnet
werden. Meßflaschen können auch leicht selbst herge
steilt werden, indem man eine hellglasige Literflasche der
Länge nach mit einem ca. 1 cm breiten Papierstreifen
beklebt, die Flasche dann glasweise mit Wasser füllt und
nach jedem eingefüllten Glase in der Höhe des Wasser
spiegels einen Strich zieht. Ratsam ist es, die so auf dem
Streifen eingezeichneten Meßstriche in das Glas der Flasche
einätzen oder einschleifen zu lassen, da der Papierstreifen
leicht unansehnlich wird und sich mit der Zeit auch von
der Flasche löst. Mit dieser auf so einfache Weise her
gestellten Meßflasche läßt sich durch Einfüllen des zu
messenden Inhalts anderer Flaschen genau feststellen,
welche Menge verbraucht wurde, weil der Inhalt der vollen
Flasche bekannt war.
Das System „Bar auf Rechnung" hat den Vorteil, daß die
Waren schon am Tage nach der Ausgabe abgerechnet und
bezahlt und damit jede komplizierte Verrechnung vermie
den, jedes Mißtrauen beseitigt und ein korrektes Geschäfts-
gebahren verbürgt werden. Zum bessern Verständnis
dieses Kapitels sollen die nachfolgenden Muster der bei
diesem System zu verwendeten Formulare dienen.
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