Der eiserne Bestand wird dem Bartender zu Beginn seiner
Tätigkeit übergeben und soll täglich ergänzt werden.
Durch Führung einer Kartothek an den Warenausgabe-
steilen wird gleichzeitig eine Kontrolle über den Verbrauch
sowie eine statistische Erfassung des täglichen Geschäfts
ganges ermöglicht.
Die einzelnen Waren werden alphabetisch oder nach Gat
tungen geordnet in eine Liste eingetragen, die Flaschen
nach ihrem glasweisen Inhalt ausgemessen und deren
Kleinverkaufspreis bestimmt. An Hand dieser Kleinverkaufs
preise werden die Preise für die „Mixed Drinks festgesetzt.
Die zum Mischen zu verwendenden Spirituosen und Zu
taten (Würzen, Bitter etc.) sind nicht wie die zum
glasweisen Ausschank bestimmten Getränke (Liköre usw.)
zu kalkulieren und daher auch nicht mit einem Gewinn
aufschlag dem Bartender in Rechnung zu stellen. Sind die
Verkaufspreise einmal bestimmt und neben jeder Sorte in
die Listen und Kartothekkarten eingetragen, so sollen
diese auch ein für allemal Gültigkeit haben, es sei denn,
daß aus irgendeinem Grunde die Preise geändert werden
müssen. Bei Berechnung der Preise ist zu berücksichtigen,
daß der Rauminhalt der Flaschen infolge technischer Män
gel bei der Flaschenfabrikation — wenn auch nicht immer,
so doch häufig — Unterschiede aufweist, die bei den hohen
Preisen der Spirituosen stark ins Gewicht fallen. Es ist
keine Seltenheit, daß der Inhalt zweier Flaschen der glei
chen Marke eine Differenz von zwei bis drei Likörgläsern
aufweist, und wenn z. B. der Verkaufspreis RM. 1.— per
Glas beträgt, so kann man ermessen, wie groß im Laufe
der Zeit der dem Bartender erwachsende Verlust sein
würde, wenn diese Unterschiede bei der Anrechnung nicht
berücksichtigt werden. Auch beim glasweisen Ausschank
und bei sorgfältigster Behandlung der Waren entstehen
Verluste, die mit der Zahl der ausgeschänkten Flaschen
wachsen. Aus diesen Gründen ist es nicht allein gerecht.
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