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Der eiserne Bestand wird dem Bartender zu Beginn seiner

Tätigkeit übergeben und soll täglich ergänzt werden.

Durch Führung einer Kartothek an den Warenausgabe-

steilen wird gleichzeitig eine Kontrolle über den Verbrauch

sowie eine statistische Erfassung des täglichen Geschäfts

ganges ermöglicht.

Die einzelnen Waren werden alphabetisch oder nach Gat

tungen geordnet in eine Liste eingetragen, die Flaschen

nach ihrem glasweisen Inhalt ausgemessen und deren

Kleinverkaufspreis bestimmt. An Hand dieser Kleinverkaufs

preise werden die Preise für die „Mixed Drinks festgesetzt.

Die zum Mischen zu verwendenden Spirituosen und Zu

taten (Würzen, Bitter etc.) sind nicht wie die zum

glasweisen Ausschank bestimmten Getränke (Liköre usw.)

zu kalkulieren und daher auch nicht mit einem Gewinn

aufschlag dem Bartender in Rechnung zu stellen. Sind die

Verkaufspreise einmal bestimmt und neben jeder Sorte in

die Listen und Kartothekkarten eingetragen, so sollen

diese auch ein für allemal Gültigkeit haben, es sei denn,

daß aus irgendeinem Grunde die Preise geändert werden

müssen. Bei Berechnung der Preise ist zu berücksichtigen,

daß der Rauminhalt der Flaschen infolge technischer Män

gel bei der Flaschenfabrikation — wenn auch nicht immer,

so doch häufig — Unterschiede aufweist, die bei den hohen

Preisen der Spirituosen stark ins Gewicht fallen. Es ist

keine Seltenheit, daß der Inhalt zweier Flaschen der glei

chen Marke eine Differenz von zwei bis drei Likörgläsern

aufweist, und wenn z. B. der Verkaufspreis RM. 1.— per

Glas beträgt, so kann man ermessen, wie groß im Laufe

der Zeit der dem Bartender erwachsende Verlust sein

würde, wenn diese Unterschiede bei der Anrechnung nicht

berücksichtigt werden. Auch beim glasweisen Ausschank

und bei sorgfältigster Behandlung der Waren entstehen

Verluste, die mit der Zahl der ausgeschänkten Flaschen

wachsen. Aus diesen Gründen ist es nicht allein gerecht.

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