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sondern auch notwendig, daß beim Ausmessen und bei der

Berechnung der Waren ein Ausgleich geschaffen wird.

Dies geschieht am einfachsten dadurch, daß man bei jeder

Flasche ein bis zwei Likörgläser weniger in Rechnung

stellt.

Soll der Bartender an den Umsätzen nur prozentual be

teiligt sein — in diesem Falle ist in einer Vereinbarung

eine bestimmte Garantielohnsumme festzulegen —, so ist

die Berechnung und Ausmessung der Flaschen ebenfalls

nach vorstehenden Grundsätzen vorzunehmen.

Die täglich angeforderten Ergänzungswaren werden ani

darauffolgenden Tage voll bezahlt, so daß immer nur der

eiserne Bestand als noch zu verrechnen gilt. Monatlich

oder in anderen Zeitabständen wird eine Bestandaufnahme

vorgenommen. Ist der eiserne Bestand unvollständig, dann

wird er ergänzt und diese Ergänzung am nächsten Tage

bezahlt. Ergibt sich jedoch, daß der Bestand größer ist,

als er sein soll — die Ursache dafür kann in einer Überbe

stellung während zurückliegender flotter Geschäftstage

liegen —, so sind diese Maaren dem Bartender ,,auf Be

stand" gutzuschreiben bzw. gegen andere, in den folgen

den Tagen angeforderte Waren zu verrechnen. Bei der

Bestandaufnahme wird es sich außerdem zeigen, welche

Marken wieder nachzubestellen sind bzw. welche von den

im Bestand enthaltenen Fabrikaten überhaupt nicht zur

Verwendung kamen. Solche „Ladenhüter" werden aus dem

Bestand herausgezogen, abgeschrieben oder gegen gang

bare Waren ausgetauscht, die dann natürlich als Teile des

Bestandes zu gelten haben und infolgedessen zunächst un

berechnet bleiben. Nur das Bestandverzeichnis ist ent

sprechend zu berichtigen.

Eine genaue Übersicht darüber, welche Likör- oder Spiri

tuosenmarken ungangbar sind oder welche guten Absatz

finden, wird erst nach längerer Betriebszeit möglich sein,

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