sondern auch notwendig, daß beim Ausmessen und bei der
Berechnung der Waren ein Ausgleich geschaffen wird.
Dies geschieht am einfachsten dadurch, daß man bei jeder
Flasche ein bis zwei Likörgläser weniger in Rechnung
stellt.
Soll der Bartender an den Umsätzen nur prozentual be
teiligt sein — in diesem Falle ist in einer Vereinbarung
eine bestimmte Garantielohnsumme festzulegen —, so ist
die Berechnung und Ausmessung der Flaschen ebenfalls
nach vorstehenden Grundsätzen vorzunehmen.
Die täglich angeforderten Ergänzungswaren werden ani
darauffolgenden Tage voll bezahlt, so daß immer nur der
eiserne Bestand als noch zu verrechnen gilt. Monatlich
oder in anderen Zeitabständen wird eine Bestandaufnahme
vorgenommen. Ist der eiserne Bestand unvollständig, dann
wird er ergänzt und diese Ergänzung am nächsten Tage
bezahlt. Ergibt sich jedoch, daß der Bestand größer ist,
als er sein soll — die Ursache dafür kann in einer Überbe
stellung während zurückliegender flotter Geschäftstage
liegen —, so sind diese Maaren dem Bartender ,,auf Be
stand" gutzuschreiben bzw. gegen andere, in den folgen
den Tagen angeforderte Waren zu verrechnen. Bei der
Bestandaufnahme wird es sich außerdem zeigen, welche
Marken wieder nachzubestellen sind bzw. welche von den
im Bestand enthaltenen Fabrikaten überhaupt nicht zur
Verwendung kamen. Solche „Ladenhüter" werden aus dem
Bestand herausgezogen, abgeschrieben oder gegen gang
bare Waren ausgetauscht, die dann natürlich als Teile des
Bestandes zu gelten haben und infolgedessen zunächst un
berechnet bleiben. Nur das Bestandverzeichnis ist ent
sprechend zu berichtigen.
Eine genaue Übersicht darüber, welche Likör- oder Spiri
tuosenmarken ungangbar sind oder welche guten Absatz
finden, wird erst nach längerer Betriebszeit möglich sein,
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