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02/ 2015
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APOTHEKENBETRIEB / AUS-/FORTBILDUNG
Verwendung von IR- und NIR-Geräten in Apotheken
Erhebung des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker
Das Zentrallaboratorium Deutscher
Apotheker (ZL) in Eschborn führt zur-
zeit eine Erhebung zur Häufigkeit der
Nutzung von IR- und NIR-Geräten in
der Identitätsprüfung von Ausgangs-
stoffen und dem daraus gegebenen-
falls resultierenden Bedarf an benö-
tigten Datenbanken durch.
Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde
Frist läuft am 26. Mai 2015 ab
Seit Juli 2013 genügt als Nachweis
der Pflanzenschutz-Sachkunde nicht
mehr nur eine abgeschlossene Aus-
bildung, ein abgeschlossenes Studium
oder eine bestandene Sachkundeprü-
fung.
Personen, die
zum Pflanzenschutz beraten,
Pflanzenschutzmittel in Verkehr
bringen – auch über das Internet,
Pflanzenschutzmittel beruflich an-
wenden und/oder
andere nichtsachkundige Personen
anleiten oder beaufsichtigen,
benötigen einen Sachkundenachweis
im Scheckkartenformat und haben
die Pflicht, sich alle drei Jahre fort-
zubilden. Bisher sachkundige Per-
sonen, wie z. B. Apotheker/-innen
und PTA, die vor dem 14. Februar
2012 ihre Ausbildung abgeschlossen
haben, müssen bis spätestens zum
26. Mai 2015 einen Antrag auf Aus-
stellung eines Sachkundenachweises
beim Pflanzenschutzdienst NRW der
Landwirtschaftskammer stellen und
Auf unseren internen Internetseiten
finden Sie im Bereich „Infos Phar-
mazie, Recht und Politik“ unter der
Rubrik „Pharmazie aktuell“ den Fra-
gebogen des ZL. Sie können ihn auch
direkt auf der Homepage des ZLs un-
ter
IR_NIR_2014.pdf finden.
bis zum 31. Dezember 2015 an einer
Fortbildung teilgenommen haben,
um die Sachkunde nicht zu verlieren.
Weitere Informationen zu dieser neu-
en Regelung finden Sie im internen
Bereich unserer Homepage unter
unter der Rubrik „In-
fos Pharma-
zie, Recht und
Politik“ und
der Subrubrik
„Pha rma z i e
aktuell“.
Wir bitten Sie herzlich, an der Umfra-
ge teilzunehmen!
Crash-Kurs bringt Wiedereinsteiger auf den neuesten Stand
Nach einer längeren beruflichen
Pause haben 32 Apotheker/innen
ihr Fachwissen im AKWL-Crashkurs
für Wiedereinsteiger auf den ak-
tuellen Stand der Apothekenpraxis
gebracht. Dabei wurden die Abga-
be rezeptpflichtiger Arzneimittel,
Selbstmedikation und Rezeptur eben-
so thematisiert wie die Bewertung
von Informationen und Aspekte der
Arzneimitteltherapiesicherheit. Auch
rechtliche Themen spielten eine Rolle
und wurden in die Themenblöcke in-
tegriert.
Aufgrund der positiven Resonanz der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer pla-
nen wir einen weiteren kostenlosen
Crashkurs für Wiedereinsteiger. So-
bald wir hierfür einen Termin festge-
legt haben, informieren wir Sie.
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