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Wenn ein Angehöriger nach einem

Krankenhausaufenthalt plötzlich

pflegebedürftig wird, stehen viele

Familien vor der Frage, wie es zu

Hause weitergeht. Wer übernimmt

die Pflege? Bleibt der Pflegebedürf-

tige zu Hause oder zieht er in ein

Pflegeheim? Wie sieht der Alltag

künftig aus? Bei der Klärung dieser

und ähnlicher Fragen unterstützt

das Projekt ‚Familiale Pflege‘, an

dem sich alle Krankenhäuser der

Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria

beteiligen.

Dabei beraten die sogenannten

‚Pflegetrainerinnen‘ in den Kran-

kenhäusern die betroffenen Patien-

ten und ihre Angehörigen bereits

während des stationären Aufent-

haltes und darüber hinaus auch in

der ersten Zeit nach der Rückkehr

in die eigenen vier Wände.

Das Projekt wird durch die Univer-

sität Bielefeld wissenschaftlich be-

gleitet, die dafür eine Kooperation

mit der AOK und mittlerweile rund

400 Krankenhäusern in Deutsch-

land geschlossen hat. Im jährlichen

Ranking der AOK Nordrhein be-

legt dabei das Petrus-Krankenhaus

in Wuppertal-Barmen regelmäßig

vorderste Plätze und wird für seine

besonders gute Beratungsleistung

gelobt.

Auch in diesem Jahr bescheinigte

die AOK Nordrhein der Klinik eine

sehr gute Beratungsqualität: Dank

des großen Engagements der Mit-

arbeiterinnen Andrea Hettwer-Oe-

xemann und Annette Preuschl

belegte das Team Platz 5 und ver-

besserte sich damit im Vergleich

zum Vorjahr sogar noch um drei

Plätze.

Ziel der Familialen Pflege ist es,

‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ zu leisten. In

speziellen Kursen, die alle Kran-

kenhäuser im Verbund anbieten,

sollen die pflegenden Angehörigen

lernen, was für eine häusliche Pfle-

ge notwendig ist, was sie selber

tun können und ab wann sie einen

professionellen Pflegedienst in An-

spruch nehmen sollten. Hier einige

Fragestellungen, die den Pflege-

trainerinnen in der ein oder anderen

Form häufig gestellt werden:

Welche Aufgaben bei der familialen

Pflege können Angehörige grund-

sätzlich selbst übernehmen und in

welchen Fällen muss in jedem Fall

ein Pflegedienst kommen?

Das hängt ein Stück weit davon

ab, was sich die Angehörigen

selbst zutrauen. Zum Beispiel ist

die Medikamenteneinteilung und

-gabe nicht jedermanns Sache.

Einige trauen sich das zu, manche

möchten solche Aufgaben lieber

an den Pflegedienst delegieren.

Bestimmte Maßnahmen, wie bei-

spielsweise die Verabreichung einer

intravenösen Spritze, dürfen grund-

sätzlich nur Ärzte vornehmen. Eine

Spritze unter die Haut – wie eine

Thrombosespritze – darf dagegen

auch ein Angehöriger verabreichen.

Angehörige können also grund-

sätzlich pflegerische Tätigkeiten

übernehmen und auch lernen.

Das hängt stark von der Bereit-

schaft eines jeden Einzelnen ab und

auch davon, wie fit der Pflegen-

Hilfe für pflegende Angehörige

Die ‚Familiale Pflege‘ unterstützt mit individueller Beratung und viel Herz

Medizin | Betreuung

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CellitinnenForum 2/2018