Wenn ein Angehöriger nach einem
Krankenhausaufenthalt plötzlich
pflegebedürftig wird, stehen viele
Familien vor der Frage, wie es zu
Hause weitergeht. Wer übernimmt
die Pflege? Bleibt der Pflegebedürf-
tige zu Hause oder zieht er in ein
Pflegeheim? Wie sieht der Alltag
künftig aus? Bei der Klärung dieser
und ähnlicher Fragen unterstützt
das Projekt ‚Familiale Pflege‘, an
dem sich alle Krankenhäuser der
Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria
beteiligen.
Dabei beraten die sogenannten
‚Pflegetrainerinnen‘ in den Kran-
kenhäusern die betroffenen Patien-
ten und ihre Angehörigen bereits
während des stationären Aufent-
haltes und darüber hinaus auch in
der ersten Zeit nach der Rückkehr
in die eigenen vier Wände.
Das Projekt wird durch die Univer-
sität Bielefeld wissenschaftlich be-
gleitet, die dafür eine Kooperation
mit der AOK und mittlerweile rund
400 Krankenhäusern in Deutsch-
land geschlossen hat. Im jährlichen
Ranking der AOK Nordrhein be-
legt dabei das Petrus-Krankenhaus
in Wuppertal-Barmen regelmäßig
vorderste Plätze und wird für seine
besonders gute Beratungsleistung
gelobt.
Auch in diesem Jahr bescheinigte
die AOK Nordrhein der Klinik eine
sehr gute Beratungsqualität: Dank
des großen Engagements der Mit-
arbeiterinnen Andrea Hettwer-Oe-
xemann und Annette Preuschl
belegte das Team Platz 5 und ver-
besserte sich damit im Vergleich
zum Vorjahr sogar noch um drei
Plätze.
Ziel der Familialen Pflege ist es,
‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ zu leisten. In
speziellen Kursen, die alle Kran-
kenhäuser im Verbund anbieten,
sollen die pflegenden Angehörigen
lernen, was für eine häusliche Pfle-
ge notwendig ist, was sie selber
tun können und ab wann sie einen
professionellen Pflegedienst in An-
spruch nehmen sollten. Hier einige
Fragestellungen, die den Pflege-
trainerinnen in der ein oder anderen
Form häufig gestellt werden:
Welche Aufgaben bei der familialen
Pflege können Angehörige grund-
sätzlich selbst übernehmen und in
welchen Fällen muss in jedem Fall
ein Pflegedienst kommen?
Das hängt ein Stück weit davon
ab, was sich die Angehörigen
selbst zutrauen. Zum Beispiel ist
die Medikamenteneinteilung und
-gabe nicht jedermanns Sache.
Einige trauen sich das zu, manche
möchten solche Aufgaben lieber
an den Pflegedienst delegieren.
Bestimmte Maßnahmen, wie bei-
spielsweise die Verabreichung einer
intravenösen Spritze, dürfen grund-
sätzlich nur Ärzte vornehmen. Eine
Spritze unter die Haut – wie eine
Thrombosespritze – darf dagegen
auch ein Angehöriger verabreichen.
Angehörige können also grund-
sätzlich pflegerische Tätigkeiten
übernehmen und auch lernen.
Das hängt stark von der Bereit-
schaft eines jeden Einzelnen ab und
auch davon, wie fit der Pflegen-
Hilfe für pflegende Angehörige
Die ‚Familiale Pflege‘ unterstützt mit individueller Beratung und viel Herz
Medizin | Betreuung
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CellitinnenForum 2/2018