de grundsätzlich ist. Ein weiterer,
wichtiger Faktor ist natürlich das
Krankheitsbild des Pflegebedürfti-
gen und wann eine Pflegesituation
eintritt: Ob plötzlich, wie bei einem
Schlaganfall, oder schleichend, wie
bei einer chronischen Erkrankung,
die sich über einen längeren Zeit-
raum verschlechtert.
An wen wende ich mich für das
Beantragen von Pflegegeld?
An die jeweilige Pflegekasse. Dort
erhält man ein Formular, das ausge-
füllt und an die Pflegekasse zurück-
geschickt wird. Nach Vorliegen des
ausgefüllten Antrags übernimmt
der Medizinische Dienst der Kran-
kenkassen (MDK) die Prüfung und
Einordnung in die Pflegegrade bei
gesetzlich Versicherten und die ME-
DICPROOF bei Privatversicherten.
Auch die Pflegekasse bietet Pfle-
geberatungen an, auf die man als
Versicherter einen Anspruch hat.
Welche Leistungen stehen mir
überhaupt zu?
Mehr als viele Pflegende häufig wis-
sen: Es gibt die Möglichkeit, Pflege-
hilfsmittel wie ein Pflegebett, einen
Rollator oder Rollstuhl zu beantra-
gen. Darüber hinaus übernimmt die
Kasse auch Wohnraumanpassung,
beispielsweise wenn ein Badezim-
mer behindertengerecht umgebaut
werden muss. Verbrauchsmateria-
lien wie Hygieneartikel, Inkontinenz-
materialien, Handschuhe können
ebenfalls bezuschusst werden. Es
lohnt auf jeden Fall immer, bei der
Pflegekasse nachzufragen.
Welche Entlastungsangebote gibt
es für mich als pflegender Ange-
höriger?
Wichtig und hilfreich ist ein Netz-
werk, damit möglichst nicht alles an
einer Person hängenbleibt und sich
so über kurz oder lang eine Über-
forderung mit der Situation ergibt.
Es gibt auch die Möglichkeit, pfle-
gebedürftige Menschen zeitweise
in einer Tagespflege unterzubrin-
gen. Das ist eine teilstationäre Ein-
richtung. Damit ist eine stundenwei-
se Entlastung möglich. Angehörige
können Entlastungsbeträge in Höhe
von 125 Euro im Monat beantra-
gen, die sie dann individuell ein-
setzen können, beispielsweise für
Betreuungshilfen im Haushalt oder
als Zuschuss für die Unterbringung
in einer Tagespflegeeinrichtung.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, ha-
ben der Gepflegte und sein An-
gehöriger auch Anspruch auf die
sogenannte Verhinderungspflege,
die beantragt werden kann, wenn
ein Angehöriger durch Krankheit
verhindert ist oder auch einmal
Urlaub machen möchte.
Die Krankenhäuser der Stiftung der
Cellitinnen zur hl. Maria bieten auch
Gesprächskreise und Info-Nach-
mittage für pflegende Angehörige
an. Dabei steht der Austausch mit
anderen, die in der gleichen Situa-
tion sind, im Vordergrund. Auch das
kann zur psychischen Entlastung
beitragen.
Das Bundesministerium für Gesundheit bietet zahlreiche Informationen
und Ratgeber zum Thema an. Weiterführendes auch im Internet unter
www.wir-stärken-die-pflege.deDie Materialien können per E-Mail bestellt werden:
publikationen@bundesregierung.de,telefonisch: 030 18 272 2721
oder schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung,
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock.
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CellitinnenForum 2/2018