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de grundsätzlich ist. Ein weiterer,

wichtiger Faktor ist natürlich das

Krankheitsbild des Pflegebedürfti-

gen und wann eine Pflegesituation

eintritt: Ob plötzlich, wie bei einem

Schlaganfall, oder schleichend, wie

bei einer chronischen Erkrankung,

die sich über einen längeren Zeit-

raum verschlechtert.

An wen wende ich mich für das

Beantragen von Pflegegeld?

An die jeweilige Pflegekasse. Dort

erhält man ein Formular, das ausge-

füllt und an die Pflegekasse zurück-

geschickt wird. Nach Vorliegen des

ausgefüllten Antrags übernimmt

der Medizinische Dienst der Kran-

kenkassen (MDK) die Prüfung und

Einordnung in die Pflegegrade bei

gesetzlich Versicherten und die ME-

DICPROOF bei Privatversicherten.

Auch die Pflegekasse bietet Pfle-

geberatungen an, auf die man als

Versicherter einen Anspruch hat.

Welche Leistungen stehen mir

überhaupt zu?

Mehr als viele Pflegende häufig wis-

sen: Es gibt die Möglichkeit, Pflege-

hilfsmittel wie ein Pflegebett, einen

Rollator oder Rollstuhl zu beantra-

gen. Darüber hinaus übernimmt die

Kasse auch Wohnraumanpassung,

beispielsweise wenn ein Badezim-

mer behindertengerecht umgebaut

werden muss. Verbrauchsmateria-

lien wie Hygieneartikel, Inkontinenz-

materialien, Handschuhe können

ebenfalls bezuschusst werden. Es

lohnt auf jeden Fall immer, bei der

Pflegekasse nachzufragen.

Welche Entlastungsangebote gibt

es für mich als pflegender Ange-

höriger?

Wichtig und hilfreich ist ein Netz-

werk, damit möglichst nicht alles an

einer Person hängenbleibt und sich

so über kurz oder lang eine Über-

forderung mit der Situation ergibt.

Es gibt auch die Möglichkeit, pfle-

gebedürftige Menschen zeitweise

in einer Tagespflege unterzubrin-

gen. Das ist eine teilstationäre Ein-

richtung. Damit ist eine stundenwei-

se Entlastung möglich. Angehörige

können Entlastungsbeträge in Höhe

von 125 Euro im Monat beantra-

gen, die sie dann individuell ein-

setzen können, beispielsweise für

Betreuungshilfen im Haushalt oder

als Zuschuss für die Unterbringung

in einer Tagespflegeeinrichtung.

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, ha-

ben der Gepflegte und sein An-

gehöriger auch Anspruch auf die

sogenannte Verhinderungspflege,

die beantragt werden kann, wenn

ein Angehöriger durch Krankheit

verhindert ist oder auch einmal

Urlaub machen möchte.

Die Krankenhäuser der Stiftung der

Cellitinnen zur hl. Maria bieten auch

Gesprächskreise und Info-Nach-

mittage für pflegende Angehörige

an. Dabei steht der Austausch mit

anderen, die in der gleichen Situa-

tion sind, im Vordergrund. Auch das

kann zur psychischen Entlastung

beitragen.

Das Bundesministerium für Gesundheit bietet zahlreiche Informationen

und Ratgeber zum Thema an. Weiterführendes auch im Internet unter

www.wir-stärken-die-pflege.de

Die Materialien können per E-Mail bestellt werden:

publikationen@bundesregierung.de,

telefonisch: 030 18 272 2721

oder schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung,

Postfach 48 10 09, 18132 Rostock.

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CellitinnenForum 2/2018