AKWL MB 3-2014 - 28.04.2014 - page 13

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AKWL MB 03 / 2014
Pharmazeutische Praxis
Es gilt, mit wenigen gezielten
Fragen die Fakten zu ermitteln,
um die beiden aufgezeigten
Entscheidungen (s. links) ver-
antwortungsbewusst treffen zu
können. Dann sollen dem Pa-
tienten nur die Informationen
zum Arzneimittel mitgegeben
werden, die notwendig sind, um
dieses in seiner speziellen Situa-
tion optimal anzuwenden. Gute
Beratung zeichnet sich also da-
durch aus, dass die richtigen Fra-
gen gestellt, aus den Antworten
die richtigen Schlüsse gezogen
und die notwendigen Informa-
tionen für die optimale Anwen-
dung des Arzneimittels richtig
vermittelt werden.
Sachgerechte Entsorgung
von Chemikalien
Apotheken sortieren zurzeit viele Reagenzien aus
Uns ist berichtet worden, dass auf
Flohmärkten alte Reagenziensätze
aus Apotheken angeboten worden
sein sollen. Über diesen Weg könnten
die Gefahrstoffe in Laienhand gelan-
gen. Einige Apothekenleiter lassen
die Reagenzien nach Schließung des
Betriebes in den Räumlichkeiten zu-
rück. Die Hauseigentümer haben in
der Regel keine Kenntnisse vom Um-
gang mit Gefahrstoffen.
Der Apothekenleiter bleibt über die
Schließung seiner Apotheke hinaus
für den Umgang mit den im Betrieb
vorhandenen Chemikalien verant-
wortlich. Wir bitten Sie daher, nicht
mehr benötigte Chemikalien sachge-
recht zu entsorgen:
Die öffentlich-rechtlichen Entsor-
gungsträger können Abfälle, die aus
anderen Herkunftsbereichen als aus
privaten Haushaltungen stammen,
von der Entsorgung ausschließen,
sodass Apothekenleiter selbst für die
sachgerechte Beseitigung der in ih-
rem Betrieb anfallenden Chemikalien
sorgen müssen.
Wir empfehlen Ihnen, bei der Entsor-
gung Ihrer Altchemikalien wie folgt
vorzugehen: Fragen Sie zunächst bei
der kommunalen Abfallberatung an,
ob die Entsorgung gewerblich anfal-
lender Chemikalien über einen öf-
fentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-
ger, wie ein Schadstoffmobil möglich
ist. Besteht diese Möglichkeit nicht,
können Sie über den Bundesverband
der Deutschen Entsorgungswirt-
schaft e. V. (BDE) oder den Bundes-
verband Sekundärstoffe und Entsor-
gung e. V. (bvse) einen geeigneten
Entsorger in Erfahrung bringen. Die
Kontaktdaten finden Sie unten auf
der Seite.
Der Apothekerverband hat für sei-
ne Mitglieder Sonderkonditionen
über die Schadstoffentsorgung mit
der REMONDIS AG & Co. KG verein-
bart. Informationen darüber finden
Sie auf den Internetseiten des Apo-
thekerverbandes Westfalen-Lippe im
Mitgliederbereich.
Die novellierte Apothekenbetriebsordnung gibt die in der Apotheke vorzu-
haltenden Reagenzien nicht mehr vor, teilweise ist die Qualität der Reagenzi-
en nicht mehr sichergestellt, oder Apotheken werden geschlossen. Aus unter-
schiedlichen Gründen sortieren Apotheken zurzeit vermehrt Reagenzien aus.
Bundesverband der
Deutschen Entsorgungswirt-
schaft e. V. (BDE)
Behrenstraße 29
10117 Berlin
Tel.: 030/59 00 33 5-0
Fax: 030/59 00 33 5-99
Bundesverband
Sekundärrohstoffe und
Entsorgung e. V.
Hohe Straße 73
53119 Bonn
Tel.: 0228/98 84 9-0
Fax: 0228/98 84 9-99
Wie sieht also kurz zusammen-
gefasst eine Beratung nach Leit-
linie aus, die auch jeder Über-
prüfung standhält?
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