AKWL MB 3-2014 - 28.04.2014 - page 21

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AKWL MB 03 / 2014
weiterbildung
Bereichsweiterbildung
Geriatri-
sche Pharmazie:
Diese Bereichs-
weiterbildung wird auf die Module
A.2.3 (8 Std.), A.3 (mind. 6 Std.) und
B.5 (4 Std.) Allgemeinpharmazie
angerechnet.
Apo-AMTS:
Wird auf die Module
A.3 (8 Std.) und A.4 (4 Std.) ange-
rechnet.
Bildungsscheck für die berufliche Wei-
terbildung
Mit dem „Sonderprogramm Bildungs-
scheck NRW Fachkräfte“ unterstützt
die Landesregierung die Teilnahme an
höherwertigen beruflichen Weiterbil-
dungsangeboten.
Beschäftigte und Unternehmen er-
halten mit dem Bildungsscheck einen
Zuschuss von 50 Prozent bis zu 2.000
Euro zu den Weiterbildungskosten.
Weitere Informationen zum Bildungs-
scheck können Sie auf unserer Home-
page
, Such-ID #20)
nachlesen.
Beratungsstellen für den Bildungs-
scheck NRW finden Sie im Internet
unter
-
nrw.de/service/bildungsscheck-nrw.
html .
Bildungsurlaub für Weiterbildungs-
veranstaltungen
Die AKWL ist seit 2012 als Einrichtung
der Arbeitnehmerweiterbildung im
Sinne des Arbeitnehmerweiterbil-
dungsgesetzes (AWbG) anerkannt.
Grundsätzlich können Arbeitnehmer/
innen für die von der AKWL angebo-
tenen Weiterbildungsseminare den
gesetzlichen Bildungsurlaub nach § 3
AWbG von fünf Arbeitstagen im Ka-
lenderjahr in Anspruch nehmen. Aus-
Haben Sie Interesse an der
Weiterbildung Allgemein-
pharmazie?
Wenn Sie noch Fragen zur
Weiterbildung haben oder
sich anmelden möchten,
melden Sie sich gerne in der
Abteilung Weiterbildung.
Wir informieren und beraten
Sie gerne: Dr. Sylvia Prinz
(Telefon: 0251/52005-39),
Vanessa Averhage (Telefon:
0251/52005-20) und Margret
Nagel (Telefon: 0251/52005-
43) oder mailen Sie uns
.
führliche Informationen können Sie
im Mitteilungsblatt Nr. 5/2013 nach-
lesen. Den vollständigen Wortlaut des
AWbG können Sie im Internet nach-
lesen (
.
nrw.de/docs/Recht/Weiterbildung/
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz/
AWbG.pdf).
Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen
Zur bestandenen Prüfung im Weiterbildungsgebiet Allgemeinpharmazie gratulieren wir Apothekerin Julia Voß herzlich.
Sie ist berechtigt den Titel „Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie“ zu tragen.
Julia Voß
(l.) und die Mitglieder des Prüfungsausschusses: Gisela Cramer, Ocka Appelhoff, Barbara-Constanze Grünewald, Sonja Langehaneberg
Foto: Margret Nagel
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