AKWL MB 3-2014 - 28.04.2014 - page 29

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AKWL MB 03 / 2014
RECHT
Pflichtangaben
für den Apothekenbetrieb
Neu: Werbende Apotheke muss Rechtsform angeben
Nach einer vor kurzem bekanntge-
wordenen Entscheidung des Bundes-
gerichtshofes vom 18. April 2013, I ZR
180/12, ist es nun auch vorgesehen,
dass bei der von einem Unternehmen
geschalteten Werbung (Werbean-
zeige, Werbeflyer o. ä.) – auch wenn
diese sich allgemein an die Verbrau-
cher wendet – die Rechtsform anzu-
geben ist.
Nähere Informationen hierzu ent-
nehmen Sie bitte unserer Homepage,
Interner Bereich – Rubrik: Ratgeber
Recht – Pflichtangaben.
um zu testen, ob in dieser ländlichen
Gegend Bedarf für einen derartigen
Versandhandel bestehe. Die regionale
Begrenzung spreche entscheidend ge-
gen die Annahme, es könne sich um
eine zulässige Pick-up-Stelle handeln.
Ziel des Versandhandels sei es gerade,
einen möglichst großen Kundenkreis
anzusprechen, der gerade nicht nur
in der örtlichen Nähe des Händlers an-
sässig sei, sondern sich auch in großer
Entfernung befinde, um sich diesem
zu erschließen.
Das Urteil stellt wie auch eine vorhe-
rige Entscheidung des Amtsgerichts
Frankfurt noch einmal heraus, dass es
nicht genügt, eine Versandhandels-
erlaubnis zu beantragen, um recht-
mäßig eine Pick-up-Stelle zu betrei-
ben. Vielmehr muss sich aus dem äu-
ßeren Erscheinungsbild, der Wahl des
Standortes und der Wahl der Zustel-
lung ergeben, dass auch tatsächlich
Versandhandel betrieben wird.
Apothekenpächterverband
Westfalen-Lippe
Sitzung am 21. Mai im Apothekerhaus
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe möchte Ihre Mitglieder auf die am
21. Mai 2014, 18.00 Uhr stattfindende Mitgliederversammlung des Apotheken-
pächterverbandes Westfalen-Lippe im Apothekerhaus hinweisen. Alle Mitglie-
der dieses Vereins werden hierzu herzlich eingeladen.
Tagesordnung
der Sitzung der Mitglieder des Apothekenpächterverbandes
Westfalen-Lippe am 21. Mai 2014 im Apothekerhaus Münster,
Bismarckallee 25, 48151 Münster
Beginn 18:00 Uhr
TOP I: Begrüßung durch den Notvorstand
TOP II: Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP III: Genehmigung der Tagesordnung
TOP IV: Wahl eines ordnungsgemäßen Vorstandes
TOP V: Beschluss über die Auflösung des Verbandes
TOP VI: Mittelverwendung zugunsten der Stiftung
der Apothekerkammer
TOP VII: Verschiedenes
Münster, den 28. April 2014
Der Vorstand: Herr Nolten
Frau Bomke
Frau Eicker
(als Vorsitzender)
Im internen Bereich auf der Kam-
merhomepage (
)
informieren wir über Rechtsfragen,
insbesondere aus den Bereichen
Apothekenrecht, Berufsordnungs-
und Wettbewerbsrecht, über
Änderungen von Rechtsvorschriften
bzw. Gesetzen sowie über wichtige
Urteile aus diesen Bereichen.
Diesen Service verstehen wir als
Ergänzung zur intensiven telefo-
nischen Beratung der Kammermit-
glieder.
Ratgeber Recht
unter
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